Was tun mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter?
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Fr Jul 21 17:30:46 CEST 2017
Am 20.07.2017 um 15:07 schrieb "Mike Fröhner":
> Soweit ich weiss, darfst du das Konto bzw. die Mails garnicht löschen,
> wenn es sich um geschäftliche Emails handelt. Es gibt hierfür eine
> gesetzliche Archivierungspflicht. Das betrifft aber nur bestimmte
> Emails. Siehe GoBD.
Die revisionssichere archivierung elektronischer Handelsbriefe ist etwas
ganz anderes. Daraus würde sich weder das Recht ableiten private E-Mails
des Mitarbeiters weitergehend zu speichern und die normale Mail-INBOX
eines Nutzers ist sowieso per Definition gar keine revisionssichere
Archivierung.
Spielt hier keinerlei Rolle.
Peer
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