Was tun mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter?
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Fr Jul 21 17:34:56 CEST 2017
Am 20.07.2017 um 15:10 schrieb Patrick Ben Koetter:
Hi,
> nach meinem Verständnis wird Dir eine rechtlich bindende Antwort nur ein
> Anwalt geben können.
es gibt keine rechtlich bindende Antworten, denn auch wenn sie von einem
Anwalt käme, wäre sie unzutreffend und nicht der Rechtslage
entsprechend, wenn sie falsch wäre (davon kenne ich viel).
Du kannst von einer juristisch und technisch verständigen Person (das
muß kein Anwalt sein und insb. Anwälte haben nicht unbedingt Ahnung von
Mail) Dir ein Gutachten schreiben lassen, das Du als rechtliche
Orientierungshilfe verwenden kannst. Den rest zeigt die Praxis und im
streitensfall der gang durch die Instanzen (deren Ergebnisse regional
unterschiedlich ausfallen können).
Nicht mehr, nicht weniger.
Ist die Justiz darum doof, unzuverlässig, nervig, zufällig?
Nein. Die juristisch eindeutige Antwort -- Du darfst diese Daten nicht
speichern -- habe ich Dir gegeben und ist offensichtlich. Wer jetzt nach
Schlupflöcheren und Tricksereien sucht wie man was krummes doch noch
gerade biegen kann bewegt sich in graubereichen und dann liegt es nicht
an der Justiz, wenn hier Licht und Schatten qua Definition dicht
beisammen liegen und/oder auch verschwimmen und unterschiedlich
beurteilt werden. Die juristisch "saubere" Antwort ist eindeutig.
Peer
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