Was tun mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter?

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Fr Jul 21 17:37:15 CEST 2017



Am 20.07.2017 um 15:12 schrieb "Mike Fröhner":
> Ach und was die privaten Mails angeht. Auf die darfst du nicht zu
> greifen. Da es aber sonst schwer zu unterscheiden ist, kannst du mit
> einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten die Emails bzgl.
> geschäftlicher Relevanz durchsehen.

Nein.

Warum sollte ein Datenschutzbeauftragter Einblicke in die private
Kommunikation nehmen dürfen?

Wenn der in den ersten 15 Minuten seiner Einführungsveranstaltung "so
werde ich Datenschützer) auch nur annähernd aufgepaßt hat wird er das
mit einem heftigen Lachanfall als "auf gar keinen Fall darf ich das"
zurckweisen.

Die Aufgabe des datenschützers ist es dafür zu sorgen, daß niemand ohne
Rechtsgrundlage in diese Daten schaut. Am wenigsten er selber.

Das wäre ungefähr so als wenn ich sage, daß ausgerechnet Wildhüter zum
Spaß nach Feierabend vom aussterben bedrohte Tiere abknallen dürfen.
Sind ja schließlich Wildhüter.

Peer


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