[MD Presse] PM Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Anne Dänner
presse at mehr-demokratie.de
Mo Dez 23 13:16:22 CET 2019
Mehr Demokratie e.V.
Bundesverband
Pressemitteilung
23.12.19
*Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht*
*16- und 17-Jährige wollen Wahlrecht für EU-Wahlen durchsetzen*
Der Verein Mehr Demokratie zieht gemeinsam mit 14 Jugendlichen vor das
Bundesverfassungsgericht, um das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige
durchzusetzen. Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die EU-Wahl ist am
heutigen Montag (23.12.) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.
Als Prozessbevollmächtigte konnten die Professoren Hermann Heußner und
Arne Pautsch gewonnen werden. Zuvor hatten die Jugendlichen Einspruch
beim Bundestag gegen die EU-Wahl vom 26. Mai dieses Jahres eingelegt,
weil sie aufgrund ihres Alters noch nicht wählen durften. Diese
Einsprüche sind vom Bundestag am 24. Oktober dieses Jahres abgewiesen
worden. Damit eröffnet sich der Weg einer Wahlprüfungsbeschwerde. „Wir
wollen 16- und 17-Jährigen zu ihrem demokratischen Existenzminimum
verhelfen. Sie brauchen eine Stimme und sie sind fähig, diese auch für
vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen“, erklärt Ralf-Uwe Beck,
Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.
„Der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei Wahlen zum Europäischen
Parlament ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.“ Zu diesem Schluss
kommen Heußner und Pautsch in ihrer rechtlichen Argumentation. Das
Grundgesetz lege zwar ein Wahlalter von 18 Jahren fest, dies gelte aber
ausdrücklich nur für Bundestagswahlen. Für EU-Wahlen sehe das
Grundgesetz keine Alterseinschränkung vor. „Entscheidend dafür, ob
jemand wählen darf oder nicht, ist seine Einsichts- und
Urteilsfähigkeit. Die kann bei 16- und 17-Jährigen vorausgesetzt
werden“, so Heußner.
Jugendlichen ohne verfassungsrechtliche Grundlage das Wahlrecht
vorzuenthalten, verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte
Demokratieprinzip. „Jeder Mensch hat einen Rechtsanspruch auf
demokratische Teilhabe. Eine Gesellschaft braucht gute Gründe, dies zu
verweigern. Für 16- und 17-Jährige lassen sich solche Gründe nicht
finden“, so Pautsch. Auch sei es aus politischen Gründen fatal,
Jugendliche nicht wählen zu lassen, da sie vor dem Hintergrund der
demografischen Entwicklung zunehmend zur Minderheit werden, deren
Belange unzureichend repräsentiert werden.
Nachdem der Bundestag im Juni dieses Jahres den Ausschluss vollständig
betreuter Menschen von EU- und Bundestagswahlen abgeschafft hat, müsse
auch der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen neu bewertet werden. „Der
Bundestag gesteht allen volljährigen Personen das Wahlrecht zu,
unabhängig davon ob sie einsichts- und urteilsfähig sind. Spätestens
seit diesem Gesetz wäre es absurd, Personen, die zweifelsfrei einsichts-
und urteilsfähig sind, das Wahlrecht vorzuenthalten“, so Heußner.
Politisch ist nach Ansicht von Mehr Demokratie e.V. eine Absenkung des
Wahlalters auf 16 Jahre für Wahlen auf allen politischen Ebenen
überfällig. „In elf Bundesländern können 16-Jährige sich an
Kommunalwahlen beteiligen, in vier Ländern an Landtagswahlen. Es gibt
keinen plausiblen Grund, ihnen das Wahlrecht für die EU- oder
Bundestagswahlen vorzuenthalten“, so Nicola Quarz, Juristin bei Mehr
Demokratie e.V.
Für eine Wahlalterabsenkung spreche nach Ansicht von Mehr Demokratie
auch, die Erstwahl möglichst in die Schulzeit zu legen. Jugendliche
könnten dann intensiver auf ihre erste Wahl vorbereitet werden. „Je eher
Jugendliche die Demokratie erleben und einüben, umso mehr werden sie
demokratischen Prozessen vertrauen“, so Beck abschließend.
Hinweis für die Redaktionen:
Bilder von der Einreichungsaktion zur freien Nutzung finden Sie ab ca.
14 Uhr hier:
https://www.flickr.com/photos/mehr-demokratie/albums/72157712227281876
Presse-Hintergrundinformation:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/19_12_19_Presse-Info_Hintergrundpapier_Verfassungsbeschwerde_Wahlrecht_U18.pdf
Ausführlicher Aufsatz von Heußner/Pautsch zum Thema:
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-12-10_Heussner__Pautsch__Aufsatz_Wahlrechtsausschluss_17-J._bei_EU-Wahl.pdf
Die komplette Beschwerdeschrift:
https://www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlpruefungsbeschwerde-wahlalter/
Bei Rückfragen:
Prof. Dr. Hermann Heußner: 0561-18825
Prof. Dr. Arne Pautsch: 0175-62 52 282
Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher Mehr Demokratie e.V.: 0172-7 962 982
Nicola Quarz, Juristin bei Mehr Demokratie e.V.: 01577-23 89 35 2
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