[MD Presse] 1. November: 25 Jahre Bürgerbegehren in Niedersachsen. Schumacher: „Eine direkt-demokratische Kult ur muss sich noch herausb

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Do Okt 28 12:39:21 CEST 2021


Hallo, 

untenstehende Pressemitteilung hat der Landesverband 
Bremen/Niedersachsen eben verschickt. 

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Schumacher

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Mehr Demokratie e.V.
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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen
Pressemitteilung 21/2021

Bremen, den 28. Oktober 2021


++++ 1. November: 25 Jahre Bürgerbegehren in Niedersachsen.
++++ Mehr-Demokratie-Sprecher Schumacher: "Eine direkt-demokratische
++++ Kultur muss sich noch herausbilden. Doch dafür müssen die Regeln
++++ stimmen!" ++++

Am kommenden Montag feiert die direkte Demokratie in den
niedersächsischen Kommunen ein rundes Jubiläum: Sie wird 25 Jahre alt.
Der Landtag beschloss 1996 mit den Stimmen der alleinregierenden SPD
eine Reform, die unter anderem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
einführte. Seit dem 1. November 1996 können Bürgerinnen und Bürger
politische Entscheidungen in ihrer Kommune selbst in die Hand nehmen.
Seitdem kam es in 441 Fällen zu einem Bürgerbegehren und zu 133
Bürgerentscheiden. Zwei Beispiele: In Osnabrück wurde so eine
städtische Wohnungsbaugesellschaft ins Leben gerufen. Und die
Landeshauptstadt Hannover steigt nach einem Kompromiss zwischen 
Politik,Stadtwerken und den Initiatoren eines Bürgerbegehrens wohl 
schneller als geplant aus der Kohleverstromung aus. 

"Das klingt nicht schlecht. Aber andere Bundesländer sind viel weiter
als wir", resümiert Dirk Schumacher, Landessprecher des Fachverbands
Mehr Demokratie e.V.  Aktuell belegt Niedersachsen im
Bundesländer-Ranking von Mehr Demokratie einen der hintersten Plätze.
Eine direktdemokratische Kultur habe sich in Niedersachsen noch nicht
etablieren können. "Dafür gibt es einen Grund", sagt Schumacher.
"Die Regeln sind bei uns in Niedersachsen viel weniger
bürgerfreundlich als in den meisten anderen Bundesländern. Und der
Landtag hat sie vor wenigen Tagen erneut verschlechtert." 

Doch bekanntlich lassen sich Gesetze auch verbessern. "Wenn ich mir
etwas wünschen dürfte, dann würde die nächste Kommunalwahlperiode
2026 mit neuen gesetzlichen Grundlagen für Bürgerbegehren und
Bürgerentscheiden beginnen", blickt Schumacher fünf Jahre nach vorn.
 Alles, was es brauche, sei ein politischer Wille und eine
bürgerfreundliche Landtagsmehrheit. 

+++ Vorschlag 1: Den Negativ-Katalog zusammenschrumpfen
In Niedersachsen darf heute zu vielen politischen Themen kein
Bürgerentscheid gestartet werden. "Der Negativ-Katalog ist viel zu
groß. Man kann ihn verkleinern durch eine simple Verschlankung des
Paragrafen 32 des Kommunalverfassungsgesetzes." Schumachers Vision:
"Im Jahr 2026 dürfen die Menschen Bürgerbegehren zu allen Themen
einleiten, über die auch ein Kommunalparlament abstimmen darf." 
Insbesondere die Themenausschlüsse zu Bauleitplanung und zu
Krankenhausstandorten sind dann Geschichte.

+++ Vorschlag 2: Unterschriften-Sammlung digitalisieren
In den großen Städten ist es heute besonders kompliziert, genügend
Unterstützer-Unterschriften zu sammeln. Dort wohnen aber auch besonders
viele technikaffine Menschen. Die Idee: Im Jahr 2026 können die
Niedersachsen ein Bürgerbegehren auch per Smartphone-App unterstützen.
Schumacher: "Ich logge mich mit Nutzernamen und Passwort ein, klicke
den `Unterstützen`-Button und schon gehen die Daten an die Kommune.
Dank elektronischem Identitätsnachweis ist eindeutig, dass ich es bin,
der da unterschreibt", so Schumacher. Doch werde so nicht nur das
Unterschriften-Sammeln erleichtert, sondern auch der Aufwand der
Verwaltung gemindert. "Die Gemeinde muss dann nicht mehr
stichprobenartig handschriftliche Unterschriften mit jenen im
Einwohnermeldeamt hinterlegten abgleichen."  

+++ Vorschlag 3: Die Mehrheit entscheidet
Bei einem Bürgerentscheid reicht es aktuell nicht, wenn die Mehrheit
der Abstimmenden mit Ja votiert. Die Mehrheit muss auch mindestens ein
Fünftel aller Wahlberechtigten umfassen. "Bereits 41
Bürgerentscheide in niedersächsischen Kommunen scheiterten, obwohl
eine Mehrheit mit Ja stimmte, meist eine sehr, sehr deutliche Mehrheit.
Demokratie geht anders", sagt Dirk Schumacher. "Ein
Zustimmungsquorum wirkt demobilisierend und verfälscht oft die
Präferenzen der Bevölkerung, das belegen unter anderem die Arbeiten
von Volker Mittendorf." Schumachers Alternative: "Ohne
Zustimmungsquorum können die Ja-Leute und müssen die Nein-Leute viel
besser mobilisieren." 

Funfact: Bei Parlamentswahlen gilt selbstverständlich kein
Zustimmungs-Quorum.  Dabei konnten bei der Bundestagswahl 2021 die
erstplatzierten Direktkandidaten in den Berliner Wahlbezirken
Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf
weniger als 20 Prozent der Wahlberechtigten von sich überzeugen.*
"Dennoch haben wir keine Debatte darüber, ob Gesine Lötzsch und
Monika Grütters in den Bundestag einziehen dürfen. Das wäre ja auch
absurd", betont Schumacher.  

* Beispielrechnung: Monika Grütters errang 34.233 Erststimmen, das
entspricht einem Anteil von 19,4 Prozent an den 176.585 
Wahlberechtigten des Wahlkreises Berlin-Reinickendorf.

+++ Jubiläums-Broschüre erscheint im Frühjahr
Mehr Demokratie wird im Frühjahr eine Broschüre zum ersten
Vierteljahrhundert kommunaler Bürgerentscheide und Bürgerbegehren in
Niedersachsen veröffentlichen.


++++ WEITERFÜHRENDE TEXTE
Liste aller Bürgerbegehren in Niedersachsen
<https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/niedersachsen/buergerbegehren/bil
anz/buergerbegehren-aktuell/>

Liste aller Bürgerentscheide in Niedersachsen
<https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/nds-be-liste/>

PM: Niedersachsen: Demokratie-Verhinderungs-Reform verabschiedet
<https://bremen-nds.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/niede
rsachsen-demokratie-verhinderungs-reform-verabschiedet/>

++++ KONTAKT
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Verantwortlich:
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