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style='FONT-SIZE: small; TEXT-DECORATION: none; FONT-FAMILY: "Calibri"; FONT-WEIGHT: normal; COLOR: #000000; FONT-STYLE: normal; DISPLAY: inline'>Mehr
Demokratie e.V.<BR>Landesverband Thüringen<BR></DIV></DIV>
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style='FONT-SIZE: small; TEXT-DECORATION: none; FONT-FAMILY: "Calibri"; FONT-WEIGHT: normal; COLOR: #000000; FONT-STYLE: normal; DISPLAY: inline'>Pressemitteilung
<BR>26.3.2017<BR><BR><BR><B>Mehr Demokratie Thüringen veröffentlicht Leitfaden
zu Bürgerbegehren</B><BR><BR>Mit einer Broschüre informiert der Thüringer
Landesverband von Mehr Demokratie e.V. über die neuen Regeln für die direkte
Demokratie in den Kommunen. Das im vergangenen Herbst vom Landtag beschlossene
Regelwerk ist das derzeit modernste in ganz Deutschland. „Viele Regeln sind für
die Bevölkerung, aber auch für Politik und Verwaltung neu, manche sogar einmalig
in Deutschland. Mit dem Leitfaden wollen wir das neue Gesetz bekannt machen und
dafür werben, die gestärkten Bürgerrechte auch zu nutzen“, so Ralf-Uwe Beck,
Sprecher von Mehr Demokratie Thüringen. <BR><BR>Das „Thüringer Gesetz über das
Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ (ThürEBBG)
ist im Wortlaut abgedruckt und ausführlich erläutert. Außerdem gibt die
28-seitige Broschüre im A4-Format Hinweise zu den verschiedenen
direktdemokratischen Verfahren und für die Vorbereitung eines Bürgerbegehrens.
Sie lädt auch ein, den Aufwand für ein Bürgerbegehren richtig einzuschätzen und
im Vorfeld alle Möglichkeiten des Dialogs auszuloten. Ein Stichwortverzeichnis
macht den Leitfaden komplett. Finanziert wurde der Druck aus Mitgliedsbeiträgen
und Spenden. <BR><BR>Die Broschüre kann per Mail an <A
class=moz-txt-link-abbreviated
href="mailto:thueringen@mehr-demokratie.de">thueringen@mehr-demokratie.de</A>
bestellt werden; für die Zusendung per Post sind Portospenden willkommen. Der
Leitfaden steht außerdem auf der Internetseite <A class=moz-txt-link-abbreviated
href="http://www.thueringen.mehr-demokratie.de">www.thueringen.mehr-demokratie.de</A>
zum Download bereit. <BR><BR><U>Hintergrund</U>:<BR>Mit dem am 30. September
2016 vom Thüringer Landtag beschlossenen „Thüringer Gesetz über das Verfahren
bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ (ThürEBBG) wurden die
Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung im Freistaat gestärkt und zugleich die
Handlungsoptionen der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage erweitert. So kann
nun ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der
Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen. Setzt ein Gemeinderat
selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die
Bürgerinnen und Bürger einen Alternativvorschlag einbringen, was bisher einmalig
in Deutschland ist. Damit die Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden,
wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich
festgeschrieben. Eingeführt wird auch die Möglichkeit, mit einem Bürgerbegehren
die Abwahl von Bürgermeistern oder Landräten zu beantragen. Hierfür wurde die
Unterschriftenhürde, die sonst bei sieben Prozent liegt, verfünffacht und auf 35
Prozent festgelegt. Initiativen werden dadurch gestärkt, dass sie ein Rederecht
in Sitzungen des Gemeinderates erhalten und ihnen in größeren Gemeinden eine
Kostenerstattung zusteht. Eine Beratung in formalen Fragen können die
Initiativen beim Landesverwaltungsamt beantragen. <BR><BR>Bei Rückfragen:
Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982<BR></DIV><U>Hinweis an die Redaktionen</U>: Anbei
erhalten Sie das Cover der Broschüre als druckfähige Datei. <PRE class=moz-signature cols="72">--
Landesbüro Mehr Demokratie Thüringen
Trommsdorffstraße 5
99084 Erfurt
Tel.: 0176-24085758
<A class=moz-txt-link-abbreviated href="http://www.thueringen.mehr-demokratie.de">www.thueringen.mehr-demokratie.de</A>
<A class=moz-txt-link-abbreviated href="http://www.facebook.com/MehrDemokratieThueringen">www.facebook.com/MehrDemokratieThueringen</A>
</PRE></DIV></DIV></DIV></BODY></HTML>