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style='FONT-SIZE: small; TEXT-DECORATION: none; FONT-FAMILY: "Calibri"; FONT-WEIGHT: normal; COLOR: #000000; FONT-STYLE: normal; DISPLAY: inline'>Mehr
Demokratie e.V.<BR>Landesverband
Thüringen<BR><BR>Pressemitteilung<BR><BR>Vorschlag für Transparenzgesetz jährt
sich morgen zum zweiten Mal<BR>Mehr Demokratie mahnt Gesetzentwurf an<BR><BR>Der
Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie drängt auf die
<BR>Erarbeitung eines Transparenzgesetzes für den Freistaat. Nach einem
<BR>Beschluss des Landtages sollte ein Entwurf bereits bis zum 31. März 2017
<BR>beim Landtag vorliegen. Grundlage hierfür sollten die Vorschläge des
<BR>Datenschutzbeauftragten vom 8. Februar 2016 sein. Diese hatte der Landtag im
<BR>Juni 2016 mit einem Beschluss als richtungsweisend anerkannt und so die
<BR>Weichen für die Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Thüringen
<BR>gestellt.<BR><BR>„Die Vorschläge des Datenschutzbeauftragten liegen seit
zwei Jahren auf dem <BR>Tisch. Sie orientieren sich am Hamburger
Transparenzgesetz, dem modernsten <BR>in Deutschland. Es wird Zeit, daraus eine
echte Reform zu machen“, so <BR>Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr
Demokratie. Laut Landtagsbeschluss <BR>soll die Erarbeitung des Gesetzentwurfes
öffentlich begleitet werden. Dies <BR>ist nach Ansicht von Mehr Demokratie auch
sinnvoll, kostet aber auch Zeit. <BR>„Soll das Gesetz noch bis zum Ende der
Legislatur verabschiedet werden, <BR>müssten die Vorschläge jetzt von der langen
Bank geholt werden.“<BR><BR>Der Reformbedarf sei offensichtlich. Negativ
schlagen in Thüringen derzeit <BR>die mangelhaften Pflichten zur
Veröffentlichung zu Buche. So sollten <BR>Verträge der Daseinsvorsorge,
Gutachten und Studien sowie <BR>Verbraucherinformationen ganz selbstverständlich
veröffentlicht werden. <BR>Hierzu sollten auch die Kommunen verpflichtet werden.
Für Informationen, die <BR>nicht aktiv veröffentlicht werden müssen, sollte es
einfache <BR>Beantragungswege und kurze Antwortfristen geben. Auch dürfe der
Zugang zu <BR>Informationen nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Zu stärken seien
zudem die <BR>Kontrollrechte des Informationsfreiheitsbeauftragten, dem es
möglich sein <BR>sollte, einzugreifen, wenn Behörden willkürlich die Einsicht in
Akten <BR>verweigern.<BR><BR>Nach einem von Mehr Demokratie gemeinsam mit der
Open Knowledge Foundation <BR>(OKF) erarbeiteten Transparenz-Register rangiert
Thüringen im Vergleich der <BR>Bundesländer auf Platz 10, wobei vier Länder
bisher keinerlei gesetzliche <BR>Grundlage geschaffen haben.<BR><BR>„Thüringen
kann sich auf einen vorderen Platz vorarbeiten, wenn die <BR>Vorschläge des
Datenschutzbeauftragten tatsächlich Gesetz werden“, so
Beck.<BR>______<BR><BR>Hinweis für die Redaktionen:<BR>Bei Rückfragen: Ralf-Uwe
Beck, 0172-7962982<BR><BR>Vorschlag des Thüringer Datenschutzbeauftragten für
ein Transparenzgesetz:
<BR>https://www.tlfdi.de/tlfdi/informationsfreiheit/vorschlag-transparenzgesetz/<BR><BR><BR></DIV></DIV></DIV></BODY></HTML>