<html>
<head>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<p>Hallo zusammen, <br>
</p>
<p>folgene Pressemitteiliung wurde soeben versendet. <br>
</p>
<p>Liebe Grüße<br>
Ina<br>
</p>
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<br>
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Betreff:
</th>
<td>Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Datum: </th>
<td>Thu, 11 Feb 2021 15:22:48 +0100 (CET)</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Von: </th>
<td>Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V.
<a class="moz-txt-link-rfc2396E" href="mailto:presse.nrw@mehr-demokratie.de"><presse.nrw@mehr-demokratie.de></a></td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">An: </th>
<td><a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:ina.kuhl@mehr-demokratie.de">ina.kuhl@mehr-demokratie.de</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br>
<br>
Mehr Demokratie e.V.<br>
Landesverband NRW<br>
Pressemitteilung 4/2021<br>
11.02.2021<br>
<br>
Verwaltung blockiert Bürgerbegehren in Essen<br>
++ Mehr Demokratie kritisiert, dass keine Kostenschätzung erstellt
wird ++<br>
<br>
Eine von der Stadt erstellte Kostenschätzung ist elementarer
Bestandteil eines Bürgerbegehrens – ohne sie kann ein
Bürgerbegehren nicht gestartet werden. Einem Essener
Bürgerbegehren, das sich für den Erhalt von städtischen
Krankenhäusern einsetzt, wird dieser Umstand aktuell zum Problem.
Die Stadt verweigert dem Bürgerbegehren ohne ersichtliche
rechtliche Grundlage die Erstellung einer Kostenschätzung. Mehr
Demokratie kritisiert dies scharf. „Die Stadtverwaltung setzt sich
eigenwillig über die Gemeindeordnung hinweg und greift dabei
massiv in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Bürgerinnen und
Bürger ein!“, so Achim Wölfel, Leiter des Landesbüros NRW von Mehr
Demokratie. <br>
</div>
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</div>
<div class="moz-forward-container">In einem Schreiben des
Rechtsdezernenten der Stadt Essen an die Initiatoren des
Bürgerbegehrens, das Mehr Demokratie vorliegt, wird die Weigerung
der Stadtverwaltung zur Erstellung einer Kostenschätzung unter
anderem mit einer potenziellen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens
begründet. Aus Sicht Wölfels leuchte diese Argumentation nicht
ein, schließlich erfolge die Zulässigkeitsprüfung eines
Bürgerbegehrens erstens zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren
und zweitens nicht durch die Stadtverwaltung, sondern durch den
Stadtrat. Die Gemeindeordnung sei hier eindeutig. <br>
</div>
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</div>
<div class="moz-forward-container">Weiterhin sei nicht
nachvollziehbar, wieso laut Schreiben aufgrund der Komplexität des
Vorhabens auch die Erstellung einer „nur überschlägigen
Kostenschätzung jedenfalls unmöglich“ sei. Mit dieser Begründung
ließen sich laut Wölfel nahezu willkürlich unliebsame
Bürgerbegehren verhindern. Bei vergleichbar komplexen
Bürgerbegehren in anderen Städten, wie etwa einem Kölner
Bürgerbegehren aus dem Jahr 2020, das eine Umstellung der
städtischen Energieversorgung zum Ziel habe, sei eine
Kostenschätzung übrigens auch möglich gewesen. Schließlich handele
es sich bei einer Kostenschätzung um eben das: eine Schätzung,
keine exakte Berechnung. <br>
</div>
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</div>
<div class="moz-forward-container">Die Initiative versucht bereits
im dritten Anlauf, mithilfe eines Bürgerbegehrens gegen die
Schließungen des St. Vincenz-Krankenhaus und des Marienhospitals
vorzugehen. Zwei Initiativen scheiterten bereits an der
Zulässigkeit. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet „Soll
die Stadt Essen die „Kommunale Kliniken Essen gGmbH“ gründen, und
als deren Gesellschaftsgegenstand die Förderung der
Gesundheitsversorgung in Essen durch Erhalt, Reaktivierung sowie
Neugründung von wohnortnahen Klinikstandorten der Grund- und
Regelversorgung festlegen?“. <br>
</div>
<div class="moz-forward-container"><br>
</div>
<div class="moz-forward-container">Seit 2011 müssen die
Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren eine Kostenschätzung
enthalten. Diese wird von der jeweiligen Verwaltung erstellt.
Inhalt ist eine Schätzung der Kosten, die auf eine Kommune
zukommen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist. Seit Einführung
der Kostenschätzung gab es immer wieder Ärger mit dieser. Mehr
Demokratie fordert deshalb, dass die Kostenschätzung nach
bayerischem Vorbild aus dem Anforderungskatalog für Bürgerbegehren
gestrichen wird.<br>
</div>
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</div>
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<br>
Weiterführende Informationen: <br>
</div>
<div class="moz-forward-container">1. Verwaltung blockiert
Bürgerbegehren. Probleme mit der Kostenschätzung in
Oer-Erkenschwick:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren/">https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/verwaltung-blockiert-buergerbegehren/</a>
<br>
</div>
<div class="moz-forward-container">2. Anforderungen an
Kostenschätzung bei Paderborner Bürgerbegehren "völlig überhöht":
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/anforderungen-an-kostenschaetzung-bei-paderborner-buergerbegehren-voellig-ueberhoeht/">https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/anforderungen-an-kostenschaetzung-bei-paderborner-buergerbegehren-voellig-ueberhoeht/</a>
<br>
<br>
<pre class="moz-signature">--
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c 50667 Köln
Tel. 0221-66966-512
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<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.twitter.com/mehr_demokratie">www.twitter.com/mehr_demokratie</a>
</pre>
</div>
</body>
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