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Mehr Demokratie e.V.<br>
<div class="moz-forward-container"> Landesverband Thüringen <br>
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<b>Pressemitteilung</b><b><br>
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</b><b>Minderheitsregierung: auf Mitwirkung der Bürger setzen </b><b><br>
</b><b>Jetzt Verfassungsreform nur zum Bürgerantrag beschließen</b><br>
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„Jetzt sollte der Landtag an einer einzigen Stelle die Verfassung
ändern: beim Bürgerantrag“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr
Demokratie e.V., nach dem Scheitern der Landtags-Neuwahl in
Thüringen. Die Unterschriftenhürde für den Bürgerantrag sollte
sobald als möglich von derzeit 50.000 auf 5.000 gesenkt werden.
„Nichts ist in der Thüringer Politik mehr gewiss, außer dass
nichts gewiss ist. In einer solchen Situation braucht es ein
deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger, dass ihr
Mitwirken notwendig und erwünscht ist, und ein Instrument, mit dem
sie sich einbringen können.“ Hier biete sich der Bürgerantrag an.
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Mit einem Bürgerantrag könnten Bürgerinnen und Bürger Vorschläge
in den Landtag einbringen, über die dann entschieden werden
müsste. Eine solche Reform des Bürgerantrags dürfte nach
Einschätzung von Mehr Demokratie unstrittig sein, zumal seit
Einführung der Thüringer Verfassung 1994 wegen der hohen
Unterschriftenhürde noch nie ein solcher Antrag den Landtag
erreicht hat. <br>
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Kommen Mehrheiten im Landtag nicht zustande, könnten wichtige
Reformvorhaben von den Bürgerinnen und Bürger mit Volksbegehren
angestoßen und per Volksentscheid durchgesetzt werden. Auch dafür
seien die Hürden zu hoch. Reformvorschläge der rot-rot-grünen
Koalition und der CDU lägen auf dem Tisch des
Verfassungsausschusses. „Die Reformvorhaben müssen jetzt runter
von der langen Bank. Den Bürgerantrag zu befreien, wäre ein erster
Schritt und eine Übung auf dem Weg zu einer umfänglicheren Reform
der direkten Demokratie“, so Beck. <br>
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Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982<br>
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