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<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
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<p>Guten Morgen,</p>
<p>folgende Pressemitteilung hat der Landesverband NRW soeben
versendet. <br>
</p>
<p>Viele Grüße<br>
Ina<br>
</p>
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<br>
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Betreff:
</th>
<td>Corona bremst Bürgerbegehren: Deutlich weniger Verfahren
als im Vorjahr</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Datum: </th>
<td>Fri, 20 Aug 2021 09:15:00 +0200 (CEST)</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Von: </th>
<td>Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V.
<a class="moz-txt-link-rfc2396E" href="mailto:presse.nrw@mehr-demokratie.de"><presse.nrw@mehr-demokratie.de></a></td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">An: </th>
<td><a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:ina.kuhl@mehr-demokratie.de">ina.kuhl@mehr-demokratie.de</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br>
<br>
Mehr Demokratie e.V.<br>
Landesverband Nordrhein-Westfalen<br>
Pressemitteilung 18/2021<br>
20.8.2021<br>
<br>
<br>
Corona bremst Bürgerbegehren: Deutlich weniger Verfahren als im
Vorjahr<br>
+++ Mehr Demokratie stellt Halbjahresbilanz Bürgerbegehren in NRW
vor +++<br>
<br>
Die Zahl der Bürgerbegehren im ersten Halbjahr 2021 ist im
Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Das geht aus der heute
(20.08.) von Mehr Demokratie veröffentlichten Halbjahresbilanz
Bürgerbegehren hervor. Wurden im vergangenen Jahr noch 24
Verfahren neu eingeleitet, sind es in diesem Jahr nur 17. Hinzu
kommen 12 Bürgerbegehren aus Vorjahren, für die aktuell noch
Unterschriften gesammelt werden. Auch die Anzahl der
Bürgerentscheide ist im Vergleich zum Vorjahr von zwei auf einen
zurückgegangen. „Initiativen gründen, Unterschriften sammeln,
Infostände machen. All das ist durch Corona schwieriger geworden.
Wer es mit politischer Mitbestimmung ernst meint, senkt jetzt die
Hürden für Bürgerbegehren!“, so Achim Wölfel, Leiter des
Landesbüros NRW von Mehr Demokratie. Denkbar sei etwa die
Ermöglichung der digitalen Unterschriftensammlung. <br>
</div>
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<div class="moz-forward-container">Inhaltlich gesehen zeichnet sich
das erste Halbjahr 2021 durch eine Vielfalt an Themen aus. In
Bedburg, Rödinghausen und Werne wurden Bürgerbegehren gegen die
Ausweisung von Gewerbegebieten initiiert. In Schwerte und Brüggen
gab es insgesamt drei Bürgerbegehren für den Erhalt von
Stadtbäumen. In Mettmann setzte sich eine Initiative für den
Erhalt einer Realschule ein. In Mönchengladbach wurde ein neues
Fahrrad-Bürgerbegehren, ein sogenannter Radentscheid eingeleitet.
Insgesamt sechs solcher Radentscheide sind damit aktuell noch
offen: Bochum, Detmold, Kaarst, Mönchengladbach, Paderborn und
Rheinbach.<br>
<br>
Insgesamt sechs Verfahren wurden im letzten halben Jahr
abgeschlossen. Eine Initiative zum Erhalt der
Stadtteil-Bibliotheken in Mülheim an der Ruhr mündete in einen
Kompromiss zwischen Initiative und Stadt. In Bad Münstereifel
endete ein Bürgerentscheid nicht im Sinne des Begehrens. Vier
Bürgerbegehren (zwei in Schwerte und eins in Brüggen, alle drei
jeweils für den Erhalt von Stadtbäumen und eins für den Erhalt
einer Realschule in Mettmann) wurden für unzulässig erklärt.
„Leider werden immer noch zu viele Bürgerbegehren in NRW für
unzulässig erklärt“, bemängelt Wölfel. „Hier muss gesetzlich
nachgebessert werden. Klarere Regeln und weniger
Ausschlusskriterien wären ein Anfang.“, so Wölfel weiter. <br>
</div>
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</div>
<div class="moz-forward-container">Auch in diesem Jahr hat die
Kostenschätzung, die für ein Bürgerbegehren vorgeschrieben ist,
wieder für Probleme gesorgt. So wurde ein Bürgerbegehren in
Mettmann mit der Begründung für unzulässig erklärt, dass es die
Kostenschätzung nicht ausreichend abgebildet habe. In Bochum
musste der Radentscheid seine Unterschriftensammlung erneut
starten. Die Kostenschätzung der Stadt konnte wegen ihres Umfangs
von vier Seiten nicht komplett auf der Unterschriftenliste
dargestellt werden. Initiative und Stadtverwaltung fanden
schließlich gemeinsam eine Lösung. In Essen war erst ein Urteil
des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nötig, damit die
Stadtverwaltung eine Kostenschätzung erstellte. „Diese Fülle an
Beispielen allein aus der ersten Hälfte des Jahres zeigt, dass die
Pflicht zur Kostenschätzung abgeschafft werden sollte“, so Wölfel
weiter. Die Debatte über die Kosten eines Bürgerbegehrens gehöre
in die öffentliche Diskussion, nicht auf die Unterschriftenliste.
<br>
</div>
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</div>
<div class="moz-forward-container">Dass die Regelungen für die
direkte Demokratie verbessert werden müssen, stellte auch die
Enquete-Kommission „Subsidiarität und Partizipation“ des Landtags
in ihrem kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht fest. Zur
Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene sieht die
Kommission eine zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren vor,
eine Prüfung der Ausschlusskriterien sowie eine automatische
Zustellung von Abstimmungsinformationen.<br>
<br>
Seit der Einführung von Bürgerbegehren in NRW im Jahr 1994 gab es
bis Juni 2021 insgesamt 904 Verfahren. Diese unterteilen sich in
873 Bürgerbegehren und 31 Ratsbürgerentscheide. Insgesamt fanden
270 Bürgerentscheide statt: 241 wurden von den Bürgern selbst
initiiert, 29 vom Gemeinderat (Ratsbürgerentscheid). Ein weiterer
Ratsbürgerentscheid wurde zurückgezogen und einer gelangt
voraussichtlich im 2. Halbjahr 2021 zur Abstimmung. 295 der 873
Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt, was einem Anteil von
rund 34 Prozent entspricht.<br>
</div>
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</div>
<div class="moz-forward-container"><br>
Stichtag der Analyse war der 30. Juni 2021. Nicht berücksichtigt
wurden Bürgerbegehren, die nur angekündigt oder öffentlich
diskutiert wurden. <br>
</div>
<div class="moz-forward-container"><br>
</div>
<div class="moz-forward-container">Weiterführende Informationen:<br>
1. Demokratie-Aufbruch in NRW? Enquete-Kommission stellt
Ergebnisse vor:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/demokratie-aufbruch-in-nrw-enquete-kommission-stellt-ergebnisse-vor/">https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/demokratie-aufbruch-in-nrw-enquete-kommission-stellt-ergebnisse-vor/</a>
<br>
</div>
<div class="moz-forward-container">2. Gericht bestätigt: Verwaltung
muss Kostenschätzung für Bürgerbegehren in Essen abgeben:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/gericht-bestaetigt-verwaltung-muss-kostenschaetzung-fuer-buergerbegehren-in-essen-abgeben/">https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/gericht-bestaetigt-verwaltung-muss-kostenschaetzung-fuer-buergerbegehren-in-essen-abgeben/</a>
<br>
<br>
<pre class="moz-signature">--
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c 50667 Köln
Tel. 0221-66966-512
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</pre>
</div>
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