<html>
<head>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<p>Hallo,</p>
<p>folgende PM hat der Landesverband NRW soeben verschickt. <br>
</p>
<p>Viele Grüße<br>
Ina<br>
</p>
<div class="moz-forward-container">-------- Weitergeleitete
Nachricht --------
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Betreff:
</th>
<td>Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Datum: </th>
<td>Wed, 6 Oct 2021 13:28:38 +0200 (CEST)</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Von: </th>
<td>Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V.
<a class="moz-txt-link-rfc2396E" href="mailto:presse.nrw@mehr-demokratie.de"><presse.nrw@mehr-demokratie.de></a></td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">An: </th>
<td><a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:ina.kuhl@mehr-demokratie.de">ina.kuhl@mehr-demokratie.de</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br>
<br>
Mehr Demokratie e.V.<br>
Landesverband Nordrhein-Westfalen<br>
Pressemitteilung 21/2021<br>
6.10.21<br>
<br>
Grundgedanke gut, Gesetzentwurf mit deutlichen Mängeln<br>
+++ Mehr Demokratie kritisiert Gesetzentwurf für eine
Transparenzpflicht für Bürgerbegehren +++<br>
<br>
Der Verein Mehr Demokratie NRW kritisiert die geplanten
Transparenzpflichten für Bürgerinitiativen. Ein entsprechender
Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Landtag behandelt. „Den
Grundgedanken einer Transparenzpflicht für Bürgerbegehren finden
wir gut. Was aber die Ausgestaltung angeht, so hat der Entwurf
noch großen Verbesserungsbedarf“, so Achim Wölfel, Leiter des
Landesbüros von Mehr Demokratie NRW. <br>
</div>
<div class="moz-forward-container"><br>
</div>
<div class="moz-forward-container">Am Gesetzentwurf, der morgen
(Donnerstag) im NRW-Landtag eingebracht werden soll, sehe Mehr
Demokratie besonders die Orientierung am geltenden Parteienrecht
kritisch. Danach müssen Vertreter von Bürgerbegehren, die
Einnahmen nicht ordnungsgemäß angeben, hohe Strafzahlungen
leisten. „Die Höhe der Strafzahlungen im Parteiengesetz begründet
sich damit, dass gewählte Parteien für einen längeren Zeitraum an
verschiedenen personellen und politischen Entscheidungen
mitwirken. Ein Bürgerbegehren ist hingegen zeitlich befristet und
beschäftigt sich nur mit einem einzigen Sachverhalt“, so Wölfel
weiter. Deswegen sei eine Gleichsetzung von Bürgerbegehren und
politischen Parteien an diesem Punkt unverhältnismäßig.<br>
<br>
Ohnehin unklar sei im Entwurf, von welchem Personenkreis die
Strafzahlungen erhoben werden können. Der Entwurf sieht vor, dass
die Antragsteller der so genannten Vorprüfung, mit der das
Bürgerbegehren vor Beginn der Unterschriftensammlung auf
Zulässigkeit geprüft werden kann, finanziell haften. „Dieser
Antrag auf Vorprüfung ist aber nur optional und wird bei weitem
nicht von jedem Bürgerbegehren gestellt“, so Achim Wölfel.
Sinnvoller sei es, die drei Vertretungsberechtigten zur
Transparenz zu verpflichten, allerdings ohne die vorgesehenen
Strafzahlungen.<br>
<br>
Ein entsprechendes Gesetz zur finanziellen Transparenz von Bürger-
und Volksbegehren gibt es in Berlin. Hier müssen Bürgerinitiativen
auf Bezirks- und Stadtebene die Ein- und Ausgaben veröffentlichen,
die in direkten Bezug zu einem Bürger- oder Volksbegehren stehen.
In Berlin reicht eine eidesstattliche Erklärung der
Vertretungsberechtigten über die Richtigkeit ihrer Angaben.
Strafzahlungen sind nicht vorgesehen.<br>
<br>
Bislang gibt es in NRW keine Transparenzregelungen für
Bürgerinitiativen. Der Gesetzentwurf von CDU und FDP sieht vor,
dass mit Einreichung eines Bürgerbegehrens auch alle Einnahmen und
Ausgaben die Im Bezug zur Durchführung des Bürgerbegehrens
aufgewendet wurden veröffentlicht werden. Bei Spenden in Höhe von
über 10.000 Euro müssen Initiativen Name und Anschrift der Spender
nennen. Kommt eine Initiative der Veröffentlichungspflicht nicht
nach, muss sie je nach Sachlage die einfache oder doppelte Summe
der nicht übermittelten Ausgaben und/oder Einnahmen als Strafe
zahlen. <br>
</div>
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</div>
<div class="moz-forward-container">Mehr Demokratie berät seit Jahren
Initiativen bei der Vorbereitung und Durchführung von
Bürgerbegehren. Die Gemeindeordnung ist an der Stelle so komplex
formuliert, dass sie für Bürger nur schwer lesbar ist. Kommunen
können die nötige Beratung oftmals ebenfalls nicht leisten. „Wenn
die Anforderungen an Bürgerinnen und Bürger steigen und sogar
finanzielle Konsequenzen drohen, steigen auch die Anforderungen an
die Qualität der Beratung“, so Achim Wölfel. Mehr Demokratie NRW
erneuert deswegen seine Forderung nach einer zentralen
Beratungsstelle für Bürgerbegehren. <br>
<br>
<pre class="moz-signature">--
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c 50667 Köln
Tel. 0221-66966-512
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</pre>
</div>
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