<html>
<head>
<meta http-equiv="content-type" content="text/html; charset=UTF-8">
</head>
<body>
<p>Hallo zusammen,</p>
<p>folgende Pressemitteilung hat der Landesverband NRW soeben
verschickt. <br>
</p>
<p>Viele Grüße<br>
Ina Kuhl <br>
</p>
<div class="moz-forward-container"><br>
<br>
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
<table class="moz-email-headers-table" cellspacing="0"
cellpadding="0" border="0">
<tbody>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Betreff:
</th>
<td>Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von
Bürgerbegehren: Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz </td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Datum: </th>
<td>Tue, 1 Feb 2022 10:41:46 +0100 (CET)</td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">Von: </th>
<td>Ina Kuhl | Mehr Demokratie e.V.
<a class="moz-txt-link-rfc2396E" href="mailto:presse.nrw@mehr-demokratie.de"><presse.nrw@mehr-demokratie.de></a></td>
</tr>
<tr>
<th valign="BASELINE" nowrap="nowrap" align="RIGHT">An: </th>
<td><a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:ina.kuhl@mehr-demokratie.de">ina.kuhl@mehr-demokratie.de</a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<br>
<br>
Mehr Demokratie e.V.<br>
Landesverband Nordrhein-Westfalen<br>
Pressemitteilung 3/22<br>
1.2.22<br>
<br>
Drei Jahre nach Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren:
Demokratie-Verein zieht gemischte Bilanz +++ Möglichkeit zur
Vorprüfung von Bürgerbegehren wird rege genutzt +++ +++
Initiativen beklagen mangelnde Unterstützung der Verwaltung für
Bürgerbegehren +++ <br>
Eine von Mehr Demokratie erstellte Auswertung zur Vorprüfung von
Bürgerbegehren in NRW ergab, dass Bürgerinitiativen das Verfahren
zwar überwiegend positiv bewerten, es aus deren Sicht aber auch
noch Verbesserungsbedarf gibt. Seit Mai 2019 können die
Initiatoren eines Bürgerbegehrens dieses bereits vor Beginn einer
aufwändigen Unterschriftensammlung auf Zulässigkeit prüfen lassen.
Mit dieser Gesetzesänderung soll die Anzahl unzulässiger
Bürgerbegehren reduziert werden. „Unsere Auswertung zeigt, dass
die Einführung der Vorprüfung ein sinnvoller Schritt zur
Verbesserung der direkten Demokratie in Nordrhein-Westfalen war.
Initiativen nutzen die Vorprüfung rege, vielfach wünschen sie sich
aber noch mehr Unterstützung von der Verwaltung bei
Verfahrensfragen“ so Achim Wölfel, Leiter des NRW-Landesbüros von
Mehr Demokratie. <br>
Für die Bilanz zur Vorprüfung von Bürgerbegehren hat Mehr
Demokratie rund 90 Initiativen kontaktiert, die seit Inkrafttreten
der Reform im Mai 2019 ein Bürgerbegehren in NRW gestartet haben.
Die Befragung ergab, dass etwa die Hälfte der Initiativen die
Vorprüfung in Anspruch genommen hat. Ebenfalls rund 50 Prozent der
Befragten gaben an, zufrieden mit der Vorprüfung zu sein,
unabhängig davon, ob das eigene Bürgerbegehren für zulässig
erklärt wurde. Etwa ein Drittel der Befragten äußerte negative
Erfahrungen mit der Vorprüfung. So wurde etwa die Beratung durch
die Verwaltung im Rahmen der Vorprüfung kritisiert: Nur etwa die
Hälfte der Initiativen gab an, dass eine Beratung überhaupt
stattgefunden habe. Wölfel habe diese Rückmeldung nicht
überrascht: „Wir beobachten leider regelmäßig, dass Kommunen die
Beratung bei Bürgerbegehren nicht ausreichend leisten können.
Dafür fehlen häufig schlicht Personal und Knowhow. Wir fordern
deshalb eine zentrale Stelle beim Land, die Initiativen berät“, so
Wölfel weiter. Bislang fülle laut Wölfel Mehr Demokratie
notgedrungen diese Lücke aus. Eigentlich sei das aber eine
staatliche Aufgabe. Vorbild für eine solche Beratungsstelle könnte
der Landesdatenschutzbeauftragte NRW sein. <br>
Die Vorprüfung kann von den Vertretungsberechtigten eines
Bürgerbegehrens bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung
beantragt werden. Laut Gemeindeordnung müssen dem Antrag die
Unterschriften der Vertretungsberechtigten sowie von 25
Unterstützern beigefügt werden. Wurde eine Vorprüfung beantragt,
ist die Verwaltung dazu verpflichtet das Bürgerbegehren auf
formelle Zulässigkeit zu prüfen. Es wird also – in der Regel vor
Beginn der Unterschriftensammlung – überprüft, ob Fragestellung,
Begründung, Gegenstand usw. zulässig sind. Werden formelle Mängel
entdeckt, können diese im Idealfall frühzeitig behoben werden. <br>
In NRW liegt der Anteil an unzulässigen Bürgerbegehren bei etwa
einem Drittel der insgesamt eingeleiteten Verfahren. Seit der
Einführung kommunaler Bürgerbegehren im Jahr 1994 wurden 299 der
insgesamt 926 Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Im Jahr 2021
wurden rund 19 Prozent der Verfahren aus unterschiedlichen Gründen
für unzulässig erklärt. Bevor die Vorprüfung in NRW eingeführt
wurde, gab es bereits ähnliche Regelungen in anderen
Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen.<br>
<br>
<br>
Weiterführende Informationen: 1. Drei Jahre Vorprüfung – eine
Zwischenbilanz:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/drei-jahre-vorspruefung-eine-zwischen-bilanz">https://nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/drei-jahre-vorspruefung-eine-zwischen-bilanz</a>
2. Pressemitteilung: Bürgerbegehrensbilanz 2021: Trotz Corona rege
Nutzung direkter Demokratie:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/buergerbegehrensbilanz-2021-trotz-corona-rege-nutzung-direkter-demokratie">https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/buergerbegehrensbilanz-2021-trotz-corona-rege-nutzung-direkter-demokratie</a>
3. Pressemitteilung: Vorprüfung für Bürgerbegehren kommt:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/vorpruefung-fuer-buergerbegehren-kommt">https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/vorpruefung-fuer-buergerbegehren-kommt</a>
<br>
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<pre class="moz-signature">--
Ina Kuhl
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c, 50667 Köln
Tel. 0221-66966-512
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<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="http://www.twitter.com/mehr_demokratie">www.twitter.com/mehr_demokratie</a>
</pre>
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