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lang="EN-GB">
<span lang="DE">Pressemitteilung </span><span lang="DE"><br>
Mehr Demokratie e.V. </span><br>
<span lang="DE"></span><span lang="DE">Landesverband Thüringen </span><br>
<span lang="DE"></span>
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<p class="MsoNormal" style="margin-bottom:12.0pt"><span
lang="DE"><br>
<b>Modernes Kommunalwahlrecht für Thüringen<br>
Anhörung vor dem Petitionsausschuss am 24. Mai <br>
</b><br>
Kommunen sollen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht
werden. Das ist das Anliegen einer Petition, zu der es am
morgigen Dienstag (24.5., 15 Uhr, Plenarsaal) eine
öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Thüringer
Landtages gibt. <br>
<br>
Anlass für die Anhörung ist eine vom Landesverband des
Vereins Mehr Demokratie gestartete Petition, die von 1.654
Menschen unterzeichnet wurde. Ziel der Initiative ist, dass
bei Kommunalwahlen Instrumente ausprobiert werden, mit denen
das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber die
Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Dafür soll das
Kommunalwahlrecht um eine Experimentierklausel erweitert
werden. Zudem sollen sieben Instrumente beschrieben werden,
die von Kommunen bei Kommunalwahlen eingesetzt werden
könnten. <br>
<br>
Hierfür haben die Professoren Hermann Heußner (Hochschule
Osnabrück) und Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) einen
Gesetzentwurf mit sieben möglichen Instrumenten
ausgearbeitet. Der Vorschlag ist bisher einmalig in
Deutschland. <br>
<br>
„Parteien beurteilen Vorschläge für Wahlrechtsreformen
vorrangig danach, ob sie der eigenen Partei Zugewinne
versprechen. Der Vorschlag soll Möglichkeiten eröffnen,
Erfahrungen mit einem modernisierten Wahlrecht zu machen.
Das kann helfen, Skepsis zu überwinden“, so Ralf-Uwe Beck,
Petent und Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Schon die
Diskussion in einem Gemeinderat, was bei einer anstehenden
Wahl unternommen werden könnte, um die Wahlbeteiligung zu
steigern, könne die Debatte um die Demokratie beleben, mehr
noch, wenn Instrumente ausprobiert werden. <br>
<br>
„Wir dürfen uns mit der mangelhaften Wahlbeteiligung nicht
zufriedengeben. Sie gefährdet die Demokratie und den
Sozialstaat. Es ist Aufgabe von Politik und
Zivilgesellschaft, dies zu problematisieren und schließlich
das Wahlrecht so zu stärken, dass die Menschen auch wählen
gehen“, ergänzt Heußner. Es sei mehr gefragt, als nur der
regelmäßige Appell, sich an Wahlen zu beteiligen.<br>
<br>
„Die Kommunen sollen selbst und freiwillig bestimmen können,
ob und welche Instrumente sie ausprobieren wollen“, sagt
Pautsch. Damit könne auch die Rolle der Kommunen bei der
Stärkung der Demokratie unterstrichen werden. „Was sich
bewährt hat, kann später auch für die Landtagswahlen
eingeführt werden.“<br>
______<br>
<br>
Thüringer Gesetz zur Erprobung wahlbeteiligungssteigernder
Wahlrechtsreformen <br>
– <b>Wahlrechtsreformerprobungsgesetz</b> - WahlRRefErprobG<br>
<br>
Neben der notwendigen Experimentierklausel werden folgende
Instrumente vorgesehen: <br>
<br>
<b>1. Absenkung des Wahlalters </b><br>
Ermöglichung der Absenkung bis auf 14 Jahre, gekoppelt an
ein Jugendwahlregister, in das sich Jugendliche freiwillig
eintragen können; nur diese sind wahlberechtigt. <br>
<br>
<b>2. Integrierte Stichwahl </b><br>
Damit kann bei Bürgermeister- und Landratswahlen auf einen
möglicherweise 2. Wahlgang verzichtet werden, was Aufwand
spart. Die Stichwahl wird in den 1. Wahlgang integriert.<br>
<br>
<b>3. Proteststimmen und Stimmenthaltung </b><br>
Die Proteststimme ermöglicht es, Protest auszudrücken, ohne
von der Wahl fernbleiben, eine so genannte „Protestpartei“
wählen oder den Stimmzettel ungültig machen zu müssen. In
differenzierter Form besteht die Möglichkeit, zwischen
mehreren Formen des Protests bzw. der Stimmenthaltung wählen
zu können. Die Proteststimmen haben keinen Einfluss auf den
Wahlausgang, werden aber ausgewiesen und können so zum
Signal an die Gesellschaft werden.
Differenzierungsvorschlag: Ich lehne alle Bewerber ab. | Ich
lehne alle von den Bewerbern vertretenen politischen
Programme ab. | Ich enthalte mich der Stimme.<br>
<b><br>
4. Offizielle Informationen über Bewerber an alle
Wahlberechtigen </b><br>
Ein Wahlheft bietet alle Informationen zur Wahl und den
antretenden Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten –
ähnlich der Abstimmungsbroschüre bei Volksentscheiden.<br>
<br>
<b>5. Obligatorische Zustellung der Briefwahlunterlagen </b><br>
Die Briefwahlunterlagen werden automatisch zugestellt; die
Beantragung entfällt. <br>
<br>
<b>6. Zusätzliche Wahlorte, Wahltermine und verlängerte
Wahlzeiten </b><br>
Ausweisung weiterer Wahlorte und Ausweitung des Wahltermins.
<br>
<b><br>
7. Wahlpflicht</b> <br>
Umstrittenstes und wirksamstes Instrument zur Steigerung der
Wahlbeteiligung (in Australien 90 %); wirkt nur, wenn es mit
Bußgeld belegt wird. <br>
<br>
<br>
<b>Hinweis für die Redaktionen: </b><br>
Neben Ralf-Uwe Beck als Petent nehmen auch die Professoren
Hermann Heußner und Arne Pautsch an der Anhörung teil; sie
sind gern zu Interviews bereit. <br>
<br>
</span><b>Bei Interesse und Rückfragen:</b> Ralf-Uwe Beck,
0172-7962982<o:p></o:p></p>
<p class="MsoNormal"><span style="mso-fareast-language:EN-US"
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