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Mehr Demokratie e.V.<br>
Landesverband Sachsen<br>
Pressemitteilung<br>
Dresden, 24.11.2023<br>
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<b>Mehr Demokratie fordert Reform des Einwohnerantrags in Sachsen<br>
+++ Fachverband stellt Gesetzentwurf für niedrigere
Unterschriftenhürde vor</b><br>
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Am heutigen Freitag (24.11.) hat der Landesverband Sachsen von Mehr
Demokratie e. V. einen Gesetzentwurf präsentiert, mit dem
Einwohneranträge in sächsischen Kommunen erleichtert werden sollen.
Nach den aktuellen Regeln in der Gemeindeordnung müssen mindestens 5
Prozent aller Einwohner ab 16 Jahren einen förmlichen Antrag
unterschreiben, um dem Gemeinde- oder Stadtrat verbindlich ein Thema
zur Befassung vorzulegen. Der Fachverband fordert eine Reduzierung
der Unterschriftenhürde auf 1 Prozent und maximal 300
Unterschriften. Zudem sollen auch Jugendliche ab 14 Jahren
unterzeichnen dürfen.<br>
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„Der Einwohnerantrag kann ein niedrigschwelliges Instrument sein, um
den Dialog zwischen Bevölkerung und Kommunalpolitik zu befördern. In
Sachsen ist er aber kaum nutzbar. In Dresden müssen für einen
erfolgreichen Einwohnerantrag mehr als 25.000 Unterschriften
gesammelt werden. Das ist völlig überzogen“, so Frank Rosberger,
Sprecher des sächsischen Landesvorstands von Mehr Demokratie.<br>
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Bei der jüngsten Reform der Gemeinde- und Landkreisordnung im Jahr
2022 wurden die Unterschriftenhürden für Bürgerbegehren und
Einwohneranträge gleichermaßen auf 5 Prozent gesenkt. Bei
Bürgerbegehren bezieht sich die 5-Prozent-Hürde auf die
stimmberechtigten Bürger, beim Einwohnerantrag auf die gesamte
Bevölkerung. „Die Hürde für die unverbindlichen Einwohneranträge ist
damit faktisch sogar höher als für Bürgerbegehren, die zu
verbindlichen Abstimmungen führen können. Wir fordern eine Anpassung
an die Regeln aus Thüringen. Dort haben sich 1 Prozent der
Stimmberechtigten und maximal 300 Unterschriften als Hürde bewährt“,
sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.
V. und Sprecher des Landesverbandes Thüringen. <br>
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„Der Einwohnerantrag kann in Kommunen Gesprächsräume eröffnen. Aber
nicht mit diesen Regeln! Unser Entwurf ist ein Angebot an die
Koalition, diesen handwerklichen Fehler der jüngsten Reform
auszubessern“, so Rosberger. Mehr Demokratie hat den Gesetzentwurf
bereits die Landtagsfraktionen übermittelt. Die Reform sollte, so
der Fachverband, im 1. Quartel 2024 angegangen werden. <br>
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+++Hintergrund<br>
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Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:
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Für Rückfragen:<br>
Christian König, Mitarbeiter Mehr Demokratie Sachsen, 0151-22017276<br>
Frank Rosberger, Landesvorstandssprecher Sachsen von Mehr Demokratie
e.V., 0157-39244542 <br>
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