[Presseverteiler] Rote Hilfe fordert Entlassung von Sonnur Demiray: Psychisch erkrankte politische Gefangene muss unverzüglich aus der Haft entlassen werden

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Di Jul 10 22:48:41 CEST 2018


Rote Hilfe fordert Entlassung von Sonnur Demiray

Psychisch erkrankte politische Gefangene muss unverzüglich aus der Haft entlassen werden


Die linke Aktivistin Sonnur Demiray wurde am 26.06.2013 festgenommen und im späteren Gerichtsprozess wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Revolutionären Volksbefreiungspartei – Front (DHKP-C) nach dem §129b wegen angeblicher

Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Seit ihrer Verhaftung befindet

sie sich in Isolationshaft. Die Isolationshaft ist international als sogenannte Weisse Folter geächtet.

Der Entzug von menschlichem Kontakt macht Inhaftierte nachweislich krank und zielt darauf ab, die politische Identität der Gefangenen zu brechen. Laut Berichten ihrer Angehörigen ist Sonnur Demiray in Folge der jahrelangen Haft mittlerweile

psychisch erkrankt. Eine weitere Isolation der linken Aktivistin kann unabsehbare Folgen für ihre Gesundheit nach sich ziehen.


Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:


„Die Verurteilungen von linken Aktivist*innen aus der Türkei nach dem berüchtigten Gesinnungsparagrafen 129b passieren zum Willen des de-facto Diktators Erdogan, um die linke Opposition im Exil zum Schweigen zu bringen. Wir fordern weiterhin die sofortige Beendigung der politischen, militärischen und geheimdienstlichen Zusammenarbeit mit dem türkischen Folterregime.

Auch im derzeit laufenden Münchner Kommunisten-Prozess konnte das Gericht nicht umhin, die Hälfte der zehn Angeklagten nach öffentlichem Druck aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft zu entlassen. Sonnur Demiray hat bereits zwei Drittel der gegen sie verhängten Haftstrafe abgesessen. Die Fortführung der Isolationshaft gefährdet die Gesundheit und das Leben der Aktivistin. Wir fordern ihre umgehende Freilassung, damit sie sich in einem geeigneten Umfeld jenseits des Gefängnisses psychologisch betreuen lassen kann.“


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