[Presseverteiler] PM Rote Hilfe e.V.: Freiheit für Latife Cenan Adigüzel!

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Do Jun 28 19:40:07 CEST 2018


Verurteilte Vorsitzende der Anatolischen Föderation musste Haft antreten

Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Latife Cenan Adigüzel


Die 2016 zu 3 Jahren und 3 Monaten wegen Mitgliedschaft in der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) verurteilte linke Aktivistin Latife Cenan Adigüzel musste ihre Haftstrafe nun mit sofortiger Wirkung antreten. Ein entsprechender Antrag ihrer Anwält*innen auf Haftaufschub wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgelehnt.


In dem dreieinhalb Jahre dauernden Prozess konnte der Aktivistin lediglich die Arbeit als Vorsitzende der legalen Migrant*innenorganisation Anatolische Föderation nachgewiesen werden. Deren Einstufung als sogenannte Tarnorganisation der DHKP-C führte zur Verurteilung Latifes. Ein Revisionsantrag wurde 2017 abgelehnt.


Während des gesamten Prozesses und auch nach Latifes Verurteilung nahmen sich die Repressionsorgane viel Zeit. Nun aber musste die Aktivistin die gegen sie verhängte Haftstrafe unverzüglich antreten – ohne ersichtlichen Grund. Die selbst erkrankte Alten- und Krankenpflegerin pflegt zusätzlich ihren schwer kranken Ehemann. Der plötzliche Haftantritt gab ihr keine Gelegenheit, in dieser persönlich schwierigen Situation entsprechende Vorsorge zu treffen. Dennoch wurde ein Aufschub des Haftantritts zur Klärung dieser Verhältnisse nun abgelehnt.


Begründet wird die nun so plötzlich notwendige sofortige Vollstreckung des Urteils gegen Latife mit deren Teilnahme an verschiedenen öffentlichen und rechtmäßigen Veranstaltungen und Versammlungen, etwa dem Besuch eines Konzertes der Musikgruppe Grup Yorum.


Dazu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe: „Die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen wie einem Konzert der populären linken Musikgruppe Grup Yorum ist glücklicherweise noch nicht strafbar und eine ausstehende Haftstrafe bedeutet nicht, dass der Betroffenen alle Rechte entzogen werden dürfen. Bereits das gegen Latife nach §

129b (Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) verhängte Urteil war ein politisch motivierter Akt der Willkür. Nun wird sie offenbar geheimdienstlich observiert, um weiteren Druck ausüben zu können. Die Rote Hilfe e.V. fordert ihre sofotige Freilassung.“


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