[Presseverteiler] Rote Hilfe e.V.: Demonstrationsverbot gegen Kurdischen Dachverband NAV-DEM rechtswidrig

Rote Hilfe e.V. Presseverteiler buvo-presse at rote-hilfe.de
Do Feb 7 21:54:25 CET 2019


Demonstrationsverbot gegen Kurdischen Dachverband NAV-DEM rechtswidrig

Im seit März 2018 laufenden Verfahren des Demokratischen Gesellschaftszentrums der Kurd*innen in Deutschland (NAV-DEM) gegen Vorwürfe des Innenministeriums wurde am 06.02.2019 das Urteil gefällt: Der Verband ist weder Teil der PKK noch deren Nachfolgeorganisation und auch nicht von dieser gesteuert. Deshalb ist NAV-DEM auch keine verbotene Vereinigung und seine Aktivitäten fallen so auch nicht unter das Vereinsverbot. Damit konnten alle Behauptungen des Innenministeriums erfolgreich abgewiesen werden. Doch nicht nur deshalb dürfte das gestrige Urteil richtungsweisend sein.

Denn die nun zurückgewiesenen Behauptungen waren zur Begründung eines Demonstrationsverbots im Februar 2018 herangezogen worden, das sich nun ebenfalls als rechtswidrig erwies. Die Polizei in Düsseldorf hatte die geplante Demonstration gegen den Krieg in Afrin nicht gestattet und dazu die angebliche Nähe von NAV-DEM zur PKK herangezogen. Da von seitens der Versammlungsteilnehmer*innen strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Vereinsgesetz zu erwarten seien, könne die Versammlung nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte nun, dass das Recht der Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe, weil einzelne Versammlungsteilnehmer möglicherweise gegen das Vereinsgesetz verstoßen und die Symbole verbotener Organisationen zeigen könnten. Eventuelle Verstöße gegen das Strafrecht dürften nicht zu einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit herangezogen werden, so das Gericht weiter.


„Die Rote Hilfe begrüßt das gestern in Düsseldorf gefällte Urteil, das sich klar gegen die willkürlichen Verbote kurdischer Versammlungen richtet“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe. „Über die angebliche Nähe zur PKK oder gar die Diffamierung als verbotene Vereinigungen soll es Kurd*innen immer wieder unmöglich gemacht werden, von ihrem Versammlungsrecht und damit dem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen und über den Krieg in Rojava und der Türkei gegen die kurdische Minderheit zu informieren oder dagegen zu protestieren. Das ist inakzeptabel. Mit dem gestrigen Urteil wird solchen Versuchen nun zumindest theoretisch unmissverständlich Einhalt geboten. Wir hoffen, dass dieses Urteil endlich richtungsweisend ist und fordern ein Ende der Repression gegen kurdische Institutionen und Versammlungen.“


Die Rote Hilfe ist eine strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation, die sich auch für die Rechte der kurdischen und türkischen Linken in Deutschland einsetzt.


---    S c h a f f t  R o t e  H i l f e   !!!    ---


Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Postfach 3255
37022 Göttingen

Tel: (05 51) 7 70 80 08 Di.+Do. 15-20 Uhr
Fax: (05 51) 7 70 80 09

Mail: bundesvorstand at rote-hilfe.de mailto:bundesvorstand at rote-hilfe.de
Web: https://www.rote-hilfe.de

Spenden- und Beitragskonto:
Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE

VR 201688 AG Göttingn
St.-Nr. 20/205/03160 FA Göttingen

-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listen.jpberlin.de/pipermail/presseverteiler/attachments/20190207/764a79cb/attachment.html>


Mehr Informationen über die Mailingliste Presseverteiler