[Presseverteiler] Feindbild Antifaschismus: Prozessbeginn gegen Jo und Dy am 19. April in Stuttgart

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So Apr 18 09:41:51 CEST 2021


Feindbild Antifaschismus: Prozessbeginn gegen Jo und Dy am 19. April in Stuttgart


Am Montag, 19. April 2021 beginnt der Prozess gegen die beiden Antifaschisten Jo und Dy vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Verhandelt wird ab 9 Uhr im neuen Gerichtsgebäude auf dem Gelände des berüchtigten Gefängnisses Stuttgart-Stammheim. Dass die baden-württembergische Justiz einen Mammutprozess plant, zeigt sich allein in der Anzahl der Prozesstage: Schon jetzt sind die Termine bis Ende September festgesetzt.


Die beiden Stuttgarter werden beschuldigt, an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Mitgliedern der faschistischen Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein, die sich am Rand des rechten „Querdenken“-Aufmarschs am 16. Mai 2020 im Stadtteil Bad Cannstadt abspielte. Dieses Ereignis nahmen die baden-württembergischen Repressionsorgane zum Anlass für eine umfangreiche Repressionswelle gegen antifaschistische Strukturen im Südwesten, vor allem im Großraum Stuttgart. Indem sie den Vorwurf des versuchten Totschlags erhoben, konnte die eigens gegründete Ermittlungsgruppe „Arena“ einen umfassenden staatlichen Feldzug gegen linke Gruppen initiieren. Im Rahmen einer Razzia in verschiedenen Städten wurden am 2. Juli 2020 die Wohnungen von neun Antifaschist*innen durchsucht, der Stuttgarter Jo wurde verhaftet und monatelang in Stuttgart-Stammheim eingesperrt. Weitere Repressionsmaßnahmen folgten, und am 4. November 2020 wurde Dy in Untersuchungshaft genommen und ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt Stammheim verbracht. Während Jo am 14. Januar 2021 freikam, ist Dy weiterhin in Haft.


Der Prozess gegen die beiden Aktivisten reiht sich ein in eine lange Tradition der staatlichen Repression gegen Antifaschist*innen in Stuttgart. Seit vielen Jahren wird entschlossenes Engagement gegen Nazis in der baden-württembergischen Landeshauptstadt massiv kriminalisiert, indem martialische Polizeiaufgebote brutal gegen Demos vorgehen und die Strukturen mit Hausdurchsuchungen und Überwachungsmaßnahmen einzuschüchtern versuchen. Regelmäßig verurteilen die Stuttgarter Gerichte Aktivist*innen zu hohen Geld- oder Bewährungsstrafen, und immer wieder werden sogar Haftstrafen verhängt wie am 19. Oktober 2020, als das Amtsgericht zweieinhalb Jahren Gefängnis gegen Findus aussprach.


„In der monatelangen Untersuchungshaft und nun im Prozess gegen Jo und Dy zeigt sich erneut, wie aggressiv die Repressionsorgane gegen engagierten Antifaschismus vorgehen“, merkte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. an. „Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg geht seit vielen Jahren brutal gegen linke und besonders gegen antifaschistische Strukturen vor. Umso wichtiger ist es, den Prozess am kommenden Montag öffentlichkeitswirksam zu begleiten und unsere Solidarität mit den Angeklagten zu zeigen.“


Vor dem Prozessbeginn um 9 Uhr findet am 19. April 2021 ab 8 Uhr eine Kundgebung der Solidaritätskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“vor dem Oberlandesgericht Stuttgart-Stammheim (Asperger Str. 47) statt.


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