[Presseverteiler] Geplante Änderung des Versammlungsgesetzes in NRW, Berlin und Sachsen-Anhalt - Rote Hilfe: "Hände weg von den Grund- und Freiheitsrechten"

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Fr Jan 29 17:45:46 CET 2021


Hände weg von den Grund- und Freiheitsrechten!
Rote Hilfe e.V. spricht sich gegen geplante Änderung des Versammlungsgesetzes aus


Ein neues Versammlungsgesetz soll in Nordrhein-Westfalen mehr Überwachungsbefugnisse der Polizei und Einschränkungen von Protest und Gegendemonstrationen schaffen. Auch in Berlin und in Sachsen-Anhalt soll das Versammlungsgesetz novelliert werden, wobei gerade letzteres ebenfalls massive Verschärfungen vorsieht. Indem sie die geplanten Vorhaben beschleunigt durchpeitschen wollen, nutzen die Landesregierungen die derzeitige Corona-Pandemie, um breite Proteste gegen dieses grundrechtsfeindliche Vorhaben zu verhindern.
Laut den Verfasser*innen sollen es die geplanten Änderungen in Nordrhein-Westfalen erleichtern, rechte Aufzüge zu reglementieren und zu verhindern. So könne auch von öffentlicher Seite rechten Gruppierungen wirksam entgegen getreten werden. Doch die angedachten behördlichen und polizeilichen Befugnisse und die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit werden sich selbstverständlich auf alle Versammlungen beziehen und werden wie schon bisher vor allem gegen linke Demonstrationen restriktiv eingesetzt werden, was einige explizit gegen linke Aktionsformen gerichtete Neuerungen nur allzu deutlich machen. Zudem öffnen zahlreiche Aspekte polizeilichen Willkürmaßnahmen im Umgang mit Versammlungen und Demonstrant*innen Tür und Tor.

Schon die Hürden zur Anmeldung einer Versammlung werden mit der Verlängerung der Anmeldefrist, der Notwendigkeit der schriftlichen Anmeldung und einer Vielzahl von bisher nicht notwendigen Angaben enorm heraufgesetzt. Auf Verlangen der Sicherheitsbehörden sollen zudem alle Ordner*innen vorab genannt werden müssen. Läuft die Versammlung nicht ab, wie vorab in der Anmeldung angekündigt, sollen Anmelder*in und Versammlungsleiter*in zukünftig dafür belangt werden können. Zudem wird es für die Polizei erheblich vereinfacht, Versammlungen zu filmen und die entstandenen Aufnahmen zu speichern – in Form so genannter Übersichtsaufnahmen und wenn von einer Versammlung Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Wann das aber so weit ist, bleibt natürlich subjektiv.

Besonders kritisch für antifaschistischen Protest dürfte sich das geplante Militanzverbot ausnehmen, das paramilitärisches Auftreten ebenso unterbinden soll wie uniformierte Kleidung und einschüchterndes Auftreten. Was als uniformiert oder einschüchternd eingestuft werden wird, bleibt schwammig und liegt damit im jeweiligen Ermessen der zuständigen Sicherheitsorgane. Auch die geplante Teilnahmeuntersagung, die die Polizei künftig gegen Teilnehmer*innen aussprechen kann, ist ein massiver Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Einzelnen und lädt zu polizeilicher Willkür ein. Zudem sollen mit dem expliziten Verbot von Blockadetrainings Sitzblockaden und Störungen laufender Versammlungen nahezu unmöglich gemacht und so schon die Vorbereitung antifaschistischer Proteste kriminalisiert werden. Das dürfte eher den ungestörten Ablauf rechter Aufzüge ermöglichen, als diese wirksam zu verhindern.

Während in Nordrhein-Westfalen also ein umfassender Angriff auf die Versammlungsfreiheit geplant ist, werden in Sachsen-Anhalt ebenfalls in vielen Punkten die Handlungsspielräume eingeschränkt: Durch die Übernahme des Begriffs der „öffentlichen Ordnung“, der bereits in anderen Bundesländern für massive Repressalien im Umgang mit Versammlungen genutzt wird, soll auch hier das Gesetz verschärft werden. Ein weiterer Punkt, der mit größter Sicherheit gegen linke Demonstrant*innen angewandt werden wird, ist die Ausweitung des Uniformierungsverbots. Künftig soll bereits „gleichartige“ Kleidung als Grundlage für Kriminalisierung dienen. Ob bereits das sommerliche Tragen von Sonnenbrillen in Kombination mit dunklen T-Shirts als „gleichartig“ und somit strafbewehrt gilt, bleibt somit den Launen der jeweiligen Einsatzleitung überlassen.

„Mit der geplanten Änderung des Versammlungsgesetzes in verschiedenen Bundesländern wird insbesondere antifaschistischer Protest deutlich erschwert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Unter dem Vorwand, rechte Umtriebe eindämmen zu wollen, wird die Versammlungsfreiheit beschnitten. Die Änderungen sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Sachsen-Anhalt atmen einen versammlungsfeindlichen Geist, der Demonstrationen nicht als von der Verfassung geschütztes Grundrecht schützen will, sondern sie prinzipiell als Bedrohung wahrnimmt und folglich nach Möglichkeit einschränken will. Diesen Frontalangriff auf die Grundrechte dürfen wir nicht hinnehmen.“
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