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Endspurt in der Justizfarce: Beweisaufnahme im Antifa-Ost-Verfahren abgeschlossen
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Am 29. März 2023 endete nach insgesamt 91 Prozesstagen die Beweisaufnahme im Antifa-Ost-Verfahren am Oberlandesgericht in Dresden.
<br>Der seit eineinhalb Jahren andauernde Mammut-Prozess gegen Lina E. und drei weitere angeklagte Antifaschisten geht damit in die Endphase.
<br>E. befindet sich bereits seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft.
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Der Prozess war durchgehend von Vorverurteilungen und staatlicher Verfolgungswut geprägt, die offen inszeniert wurden:
<br>Angefangen beim Hochsicherheitssaal über die Behandlung von Lina, die stets mit Hand- und Fußfesseln ins Gericht gebracht wurde, bis hin zu den klaren Brüchen mit rechtsstaatlichen Standards, indem beispielsweise Entlastungsbeweise ignoriert und unterschlagen wurden.
<br>Diese Abläufe im Prozess passen zu den vorausgegangenen ausufernden Ermittlungen der SOKO LinX, bei denen massive Grundrechtsverletzungen an der Tagesordnung waren.
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Diese richteten sich nicht nur gegen Beschuldigte und – teils recht willkürlich – Verdächtigte,
<br>sondern gegen breite Bevölkerungskreise: Tausende Menschen waren allein von den flächendeckenden Observationen und Handy-Überwachungsmaßnahmen betroffen, mit denen die sächsischen Ermittler*innen Jagd auf engagierte Antifaschist*innen machten;
<br>das Material der staatlichen Bespitzelung füllt zehntausende Seiten. Dass an den Ermittlungen Polizeieinheiten beteiligt waren, die enge Verbindungen zu Nazi-Organisationen unterhielten, stellte nur einen von unzähligen Skandalen rund um dieses Verfahren dar.
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„Das Antifa-Ost-Verfahren ist ein Paradebeispiel für die staatliche Verfolgungswut gegenüber Aktivist*innen, die sich den braunen Umtrieben entschieden entgegenstellen. Die Kriminalisierung von Antifaschist*innen erreicht mit diesem Prozess und dem gesamten Verfahrenskomplex einen neuen Höhepunkt“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.
<br>„Wir fordern die sofortige Einstellung der ausufernden Ermittlungen gegen Antifas und ein Ende der Konstruktion von immer neuen Verfahren nach § 129. Freiheit
<br>für Lina und alle anderen politischen Gefangenen!“ Abschließend rief Sommerfeld zum Prozessbesuch auf: „Für die kommenden Prozesstage stehen die Plädoyers bevor,
<br>und eine solidarische Prozessbeobachtung und kritische Berichterstattung sind dringend notwendig – und erst recht für den Tag der Urteilsverkündung!“
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Beginn der Prozesstermine ist jeweils um 9.30 Uhr an der Außenstelle des OLG Dresden (Hammerweg 26, Dresden).
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Mit freundlichen Grüßen,
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Rote Hilfe Presseteam
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Rote Hilfe e.V.
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