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<p>Pressemitteilung:</p>
<p><b>G20-Gipfel Hamburg 2017:<br>
Nach acht Jahren Verfolgungseifer gibt die Staatsanwaltschaft<br>
Hamburg klein bei. Einstellungsangebote für alle Angeklagten im<br>
Rondenbarg-Verfahren</b><br>
</p>
<p><i>Eines lässt sich aus der Retrospektive in aller Klarheit
sagen: Unter dem Gesichtspunkt der<br>
geopolitischen Entwicklungen der letzten zehn Jahre waren
Proteste selten so eindeutig<br>
gerechtfertigt wie die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg
2017. Damals hatte Trump<br>
seine erste Präsidentschaft gerade angetreten und Olaf Scholz
war Oberbürgermeister der<br>
Hansestadt. Auch heute noch stehen beide für den Abbau von
Demokratie und für die<br>
Straffreiheit der Mächtigen.</i></p>
<p>Was wir damals in Hamburg erleben durften, war ein Festival der
Polizeigewalt. Was uns als<br>
moderne Polizeiarbeit verkauft wurde, war ein rabiates
Experimentierfeld des autoritären Umbau<br>
des Staates, der seither vorangetrieben wird.<br>
Exemplarisch dafür stehen die Ereignisse auf der Straße Rondenbarg
in Hamburg-Bahrenfeld am<br>
Morgen des 7. Juli 2017. Ohne Ankündigung und mit massiver
Polizeigewalt wurde eine<br>
Demonstration zerschlagen und die Teilnehmer*innen gegen einen
Zaun gedrängt, der nachließ und<br>
mehrere teils schwer verletzte Aktivist*innen zur Folge hatte.
Daraufhin ist die Staatsanwaltschaft<br>
angetreten, ein Exempel an den Beschuldigten zu statuieren. Gegen
86 Personen, aufgeteilt in acht<br>
Verfahrensgruppen, wurde Anklage erhoben. Die Marschrichtung war
klar: Die Staatsanwaltschaft<br>
wollte Haftstrafen sehen.<br>
</p>
<p>Wie wackelig und konstruiert die Anklage war, konnte man im Laufe
des ersten und einzigen<br>
Prozesses sehen, bei dem es zu einer Verurteilung kam: 90
Tagessätze für zwei Angeklagte, von<br>
denen 40 bereits als abgegolten galten. Das ganze Tamtam der
Repressionsbehörden wirkt bei<br>
diesem Ergebnis geradezu lächerlich.<br>
Was dieser Prozess aber auch war: ein Frontalangriff auf die
Versammlungsfreiheit.<br>
Alleine die Teilnahme an einer Demonstration reichte aus, um
unliebsame Aktivist*innen zu<br>
verurteilen. Das Tragen schwarzer Kleidung sollte als Beleg für
die Beihilfe zu versuchter<br>
Körperverletzung dienen - geradezu absurd.<br>
Diese Konstrukte sehen wir allerdings immer häufiger, sei es im
Zusammenhang mit<br>
Demonstrationen zum 1.-Mai, zum Tag X in Leipzig oder bei den
„Widersetzen“-Protesten gegen<br>
die Neugründung eines faschistischen AfD-Jugendverbandes: Die
Handlungsspielräume einer<br>
widerständigen Zivilbevölkerung werden weiter und weiter
eingeschränkt.<br>
</p>
<p>Hartmut Brückner von der Roten Hilfe e.V. sagt dazu: „Inzwischen
haben alle Angeklagten<br>
Einstellungen angeboten bekommen. Alle Genoss*innen, die betroffen
oder in der Solidaritätsarbeit<br>
involviert waren, können ein Lied davon singen, wie zäh und
frustrierend der gesamte<br>
Verfahrenskomplex war. Die Dimensionen waren extrem
herausfordernd, sei es die lange Zeit, die<br>
seit den Vorfällen vergangen ist, seien es die weiten Strecken,
die es zu überwinden galt, um<br>
überhaupt Solidaritätsarbeit zu leisten. Aber auch wenn nicht alle
Schlachten gewonnen werden<br>
konnten, ist es gelungen, trotz alledem die Angeklagten hinter
einer gemeinsamen Idee zu<br>
versammeln und Einstellungen an die Bedingung zu knüpfen, dass sie
für alle gelten und somit<br>
keine einzelnen Genoss*innen als angebliche Übeltäter*innen
herausgepickt wurden. Schritt für<br>
Schritt ist man einer gemeinsamen, solidarischen Strategie näher
gekommen und hat so eine Hürde<br>
nach der anderen überwunden.“</p>
<p>Hier gehts zu dem Statement der Soligruppen: <a
href="https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/2026/03/10/g20-rondenbarg-das-letzte-kapitel/"
class="moz-txt-link-freetext">https://rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de/2026/03/10/g20-rondenbarg-das-letzte-kapitel/</a></p>
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