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<p>Pressemitteilung:</p>
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class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Antifaschist
Thomas ist endlich frei – Hauptvorwurf nicht haltbar</span></div>
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<div aria-live="assertive" id="magicdomid4" class="ace-line"><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Am
28. April 2026 kam Thomas, der im Dresdner Großprozess mit
angeklagt ist, nach eineinhalbjähriger Untersuchungshaft endlich
frei: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden räumte ein, es bestehe
kein dringender Verdacht mehr, dass der Antifaschist an einem
vorgeworfenen Angriff beteiligt gewesen sei. Grundlage für die
Beschuldigung waren bloße Mutmaßungen eines Kronzeugen gewesen,
die dieser vor mehreren Jahren geäußert hatte.</span></div>
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<div aria-live="assertive" id="magicdomid6" class="ace-line"><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Seit
Zielfahnder*innen ihn am 21. Oktober 2024 in Berlin festgenommen
hatten, war Thomas – auch bekannt als Nanuk – in
Untersuchungshaft gewesen. Gemeinsam mit Johann, Paul, Henry,
Melissa, Tobias und Julian steht er seit 25. November 2025 im
Dresdner Großprozess vor dem Oberlandesgericht. Das
Mammutverfahren, das auf weit über 130 Verhandlungstage bis
Sommer 2027 angelegt ist, umfasst eine gewaltige Bandbreite an
Vorwürfen gegen die Antifaschist*innen: Im Mittelpunkt stehen
zum einen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand der
Proteste gegen den NS-verherrlichenden „Tag der Ehre“ in
Budapest im Februar 2023. Zum anderen führt die Anklageschrift
mehrere Auseinandersetzungen mit Faschist*innen in verschiedenen
Städten – hauptsächlich in Sachsen und Thüringen – auf. Um die
Angeklagten ebenso wie solidarische Antifaschist*innen
einzuschüchtern und den medialen Diskurs anzuheizen, erhebt die
Bundesanwaltschaft in einigen Fällen sogar den Vorwurf des
versuchten Mordes, was völlig an den Haaren herbeigezogen ist.</span></div>
<div aria-live="assertive" id="magicdomid7" class="ace-line"><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Gegen
die meisten Angeklagten wird nur ein kleiner Teil der Vorwürfe
erhoben, doch werden alle gemeinsam verhandelt, was den Prozess
zeitlich und finanziell aufbläht. Als Klammer um alle Vorwürfe
hat die Bundesanwaltschaft eine „kriminelle Vereinigung“ nach §
129 StGB konstruiert, was die Verfolgung auch ohne konkreten
Nachweis der individuellen Beteiligung an einzelnen Vorfällen
erleichtert.</span></div>
<div aria-live="assertive" id="magicdomid8" class="ace-line"><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Die
Beweislage ist äußerst dürftig: Eine zentrale Rolle spielt ein
Vergewaltiger und Kronzeuge, der durch unglaubwürdige Aussagen
die Antifaschist*innen belastet und sich damit sowohl
weitgehende Straffreiheit a</span><span
class="author-a-qz89z1xpz77zz71zz86zpvrz65zgrz71zz82z">ls </span><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">auch
Schutz und finanzielle Absicherung durch die Behörden verschafft
hat. Im aktuellen Großprozess vor dem Oberlandesgericht Dresden
wird er seit mehreren Verhandlungstagen erneut als Zeuge
vernommen.</span></div>
<div aria-live="assertive" id="magicdomid9" class="ace-line"><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Auch
im Fall von Nanuk spielten diese Anschuldigungen eine zentrale
Rolle: Der Hauptvorwurf gegen den Antifaschisten war die
Beteiligung an einer antifaschistischen Aktion gegen einen
Neonazi 2019 in Eisenach. Dieser Anklagepunkt beruhte auf einer
Mutmaßung des Kronzeugen, die dieser vor mehreren Jahren in
einem früheren Prozess geäußert hatte. Demnach hatte er aus
einem Gespräch mit anderen die Vermutung abgeleitet, dass es
sich bei einem nicht näher genannten Beteiligten um Thomas
handele. Das reichte den Repressionsorganen für die Festnahme
und über eineinhalbjährige Untersuchungshaft aus. Bei seiner
jetzigen Vernehmung räumte der Kronzeuge ein, dass seine
Beschuldigung gegen Thomas reine Spekulation war.</span></div>
<div aria-live="assertive" id="magicdomid10" class="ace-line"><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Daraufhin
hatten seine Verteidiger*innen Antonia von der Behrens und Einar
Aufurth am 21. April beantragt, den Haftbefehl gegen den
Antifaschisten umgehend aufzuheben. Am 28. April 2026 gab das
Oberlandesgericht diesem Antrag endlich statt, weil kein
dringender Tatverdacht für die Beteiligung an dem Angriff mehr
bestehe. Damit verbleiben im Fall von Thomas einzig die
Konstruktion der „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“
sowie gemeinsame Kampfsport-Trainings mit anderen Angeklagten.
Als Haftgrund ist das auch dem OLG Dresden zu dünn.</span></div>
<div aria-live="assertive" id="magicdomid11" class="ace-line"><br>
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<div aria-live="assertive" id="magicdomid12" class="ace-line"><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">„Wir
freuen uns, dass Thomas endlich frei ist! Diese Entlassung war
mehr als überfällig“, erklärte Hartmut Brückner vom
Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Zugleich ist es empörend,
auf welcher absurden Grundlage Thomas eineinhalb Jahre in Haft
war: Einzig aufgrund der haltlosen Spekulationen und
Anschuldigungen eines Vergewaltigers und Kronzeugen, der sich
mit immer neuen Fantastereien das Wohlwollen und finanzielle
Absicherung durch die Behörden erkauft. Der ganze Fall steht
beispielhaft für die staatliche Verfolgungswut gegen
Antifaschist*innen: Konkrete Beweise sind nicht nötig, wenn es
darum geht, die Aktivist*innen mit Verfahren zu überziehen oder
sogar zu verhaften.“ Abschließend ergänzte Brückner: „Die
Freilassung von Thomas kann nur ein erster Schritt sein:</span><span
class="author-a-z85zz72zz73zz80zz68zkkx9oz77zjtz77zz65zc"> </span><span
class="author-a-z81zz89zfu5sz80zaz122zz86z2vez77zz89zz75z">Wir
fordern die sofortige Aufhebung der Haftbefehle gegen die
beschuldigten Antifaschist*innen in den Großverfahren und ein
Ende der Kriminalisierung. Freiheit für alle
Antifaschist*innen!“</span></div>
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