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<p>Pressemitteilung:</p>
<p>
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<h1 class="western">
<font size="4" style="font-size: 14pt"
face="Helvetica, Arial, sans-serif">OLG: Sparkasse Göttingen
muss
Konto der Roten Hilfe fortführen</font></h1>
<p style="line-height: 100%; margin-bottom: 0cm">Das OLG
Braunschweig
hat die Berufung der Sparkasse Göttingen zurückgewiesen: Das
Konto
der Roten Hilfe muss vorerst weitergeführt werden. Für die
angeführten Verdachtsmomente sah das Gericht keine ausreichende
Tatsachengrundlage. Für die Rote Hilfe ist das ein wichtiges
Signal
gegen Debanking und gegen politischen Druck auf
zivilgesellschaftliche Strukturen.</p>
<p style="line-height: 100%; margin-bottom: 0cm"><br>
</p>
<p>Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die
Sparkasse Göttingen das Konto der linken Rechtshilfeorganisation
Rote Hilfe fortführen muss. Die Entscheidung erging im Rahmen
eines
einstweiligen Verfügungsverfahrens und gilt bis zur
rechtskräftigen
Entscheidung in der Hauptsache. Die Berufung der Sparkasse gegen
ein
Urteil des Landgerichts Göttingen wies der Bankensenat des
Oberlandesgerichts durch einstimmigen Beschluss am 17.09.2026
zurück.</p>
<p>Die Sparkasse hatte das Konto am 9. Dezember 2025 gekündigt und
stützte sich dabei unter anderem auf Spendenaufrufe des Vereins
mit
den Verwendungszwecken „unverzagt“ und „Budapest“. Daraus
leitete sie gesteigerte Prüfpflichten nach dem Geldwäschegesetz
ab,
die das Konto für sie unwirtschaftlich gemacht hätten.</p>
<p>Das Gericht hat den Verdacht als unbegründet bewertet. Er habe
einer Tatsachengrundlage entbehrt. Die Sparkasse habe die
Spendenaufrufe inhaltlich falsch wiedergegeben. Der Verein habe
nicht
zur „Unterstützung der Antifa-Ost“ aufgerufen, sondern zur
„Unterstützung im Antifa-Ost-Verfahren“ und „gegen die
Auslieferung und Unterstützung verfolgter Antifas in Ungarn“.
Das
entspreche dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins, Beschuldigten
und
Angeklagten faire Verfahren zu ermöglichen. Auch eine
Verschleierung
sah das Gericht nicht. Kurze, prägnante Verwendungszwecke seien
bei
rund 2.300 Zahlungseingängen nachvollziehbar, um Spenden
einzelnen
Kampagnen zuordnen zu können, und der Verein habe diese
Zuordnung
offen vorgenommen. Dass andere Banken dem Verein nach der
Kündigung
kein Konto eröffnet haben, belege den Verdacht ebenfalls nicht,
zumal die Gründe dafür nicht bekannt seien.</p>
<p>Auch die Eilbedürftigkeit hat das Gericht bestätigt. Der
Anspruch des Vereins auf Fortführung des Kontos sei weitgehend
eindeutig. Würde man den Verein auf das Hauptsacheverfahren
verweisen, müsste er zunächst das Konto wechseln und im
Erfolgsfall
wieder zurückwechseln. Dieser doppelte Aufwand wäre angesichts
der
Vielzahl von Zahlungseingängen und Mitgliedern so erheblich,
dass er
faktisch einer Verweigerung von Rechtsschutz gleichkäme. Die
Interessen der Sparkasse müssten demgegenüber zurücktreten. Die
verstärkten Sorgfaltspflichten, die sie wegen der Beobachtung
des
Vereins durch den Verfassungsschutz bereits seit 2015 erfüllt,
seien
nicht Grund der Kündigung gewesen. Ein darüber hinausgehend
gestiegenes Risiko habe die Sparkasse nicht darlegen können.</p>
<blockquote>Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Rote Hilfe im
Verfahren vertreten hat, erklärt hierzu: „Die Rote Hilfe hat
sich
nichts zuschulden kommen lassen. Die Kündigung des Kontos hat zu
großer Verunsicherung bei zivilgesellschaftlichen Organisationen
geführt. Mit seinem Beschluss schafft das Oberlandesgericht
Braunschweig Rechtssicherheit, auch wenn das Verfahren nur
Vorläufig
ist. Kontenkündigungen durch Sparkassen sind unzulässig, wenn
keine
überzeugenden Gründe bestehen, dass Gesetzesverstöße begangen
wurden. Damit setzt das Gericht willkürlichen Kontenkündigungen
eine klare Grenze.“</blockquote>
<blockquote>„Die Entscheidung ist ein Zeichen der Justiz gegen
versteckte Angriffe auf die Zivilgesellschaft, die von der
US-Regierung ausgehen. Ein Debanking verletzt Grundrechte.
Aufsichtsbehörden wie auch Banken dürfen nicht der
Trump-Regierung
vorauseilend Gehorsam leisten“, ergänzt Hartmut Brückner,
Pressesprecher des Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir
sehen nun die Sparkasse in der Verantwortung die Entscheidung zu
akzeptieren und den Rechtsstreit auf diesem Weg endlich zu
beenden.“</blockquote>
<p>Das Verfahren wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte
unterstützt.</p>
<p style="line-height: 100%; margin-bottom: 0cm"><br>
</p>
<br>
</p>
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</html>