AK Vorrat sucht Kläger gegen Vorratsdatenspeicherung
presse at vorratsdatenspeicherung.de
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Mo Mär 12 07:24:54 CET 2012
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
12.03.2012:
AK Vorrat sucht Kläger gegen Vorratsdatenspeicherung
Um gegen die illegale Speicherung von Telekommunikationsdaten
vorzugehen, sucht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ab sofort
Mitkläger. Mitmachen können Personen, deren Festnetz- oder
Mobilfunkvertrag noch möglichst lange läuft und die eine
Rechtsschutzversicherung haben. Denn obwohl das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig verworfen wurde,
speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen fleißig weiter –
und die Bundesnetzagentur weigert sich, Bußgelder zu verhängen.[1]
"Wenn Sie einen Telefonvertrag und eine Rechtsschutzversicherung
haben und mitklagen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 31. März
bei uns"[2], so der Aufruf des Arbeitskreises. "Wir suchen Kläger,
die zumindest die wichtigsten Anbieter abdecken (Telekom Mobil und
Festnetz, Vodafone, Telefonica/O2 Mobil und Festnetz, E-Plus)." Die
Vertretung der Kläger übernimmt Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der
schon die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
erfolgreich vertreten hat. Die juristische Argumentation finden
Interessenten auf den Internetseiten des AK Vorrat.[3]
Wichtig ist eine lange Laufzeit, damit der Anbieter einer
Gerichtsentscheidung nicht durch Kündigung ausweichen kann. Es ist
möglich, dass der Anbieter den Klägern zum Ende der Laufzeit
kündigt. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann zumindest
Auskunft über die gespeicherten Verbindungs- und Standortdaten
verlangen. Eine Musteranfrage findet sich im Wiki des
Arbeitskreises.[4]
"Ohne dass es zur Abrechnung erforderlich ist, wird derzeit weiter
rechtswidrig gespeichert, an welchem Standort man sein Handy oder
Smartphone nutzt und um welches Gerät es sich handelt, von wem man
angerufen wird und wen man anzurufen versucht hat[5]", so Kai-Uwe
Steffens vom AK Vorrat. Selbst von Flatratenutzern werden
Verbindungsdaten wochenlang aufbewahrt. Bekannt wurde dies vor
einigen Monaten durch einen Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft
München.[6] "Die illegale Standortspeicherung ermöglichte auch die
berüchtigten millionenfachen Funkzellenabfragen in Dresden und
Berlin.[7] Wir bitten alle Interessenten, uns beim juristischen
Vorgehen gegen diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu
unterstützen", so Steffens weiter.
Fußnoten:
[1] Bundesnetzagentur lehnt Bußgelder ab:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/517/79/lang,de/>
[2] Kontaktdaten:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/70/82/lang,de/>
[3] Juristische Argumentation:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/anzeige_verkehrsdatenspeicherung_anon.pdf>
[4] Muster-Auskunftsersuchen:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Vorlagen_f.C3.BCr_Anfragen_zur_Speicherdauer_von_Telekommunikationsdaten>
[5] Speicherdauer nach Anbieter:
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Speicherdauer_.28.C3.9Cbersicht.29>
[6] Leitfaden:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/485/79/>
[7] Funkzellenabfragen:
<http://www.teltarif.de/tag/funkzelle/>
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