Pressemitteilung des Arbeitskreises Zensus: Zensus-Behörde verzichtet auf Zwangsgeldvollstreckung
Werner Hülsmann
presse at vorratsdatenspeicherung.de
Di Mai 8 22:04:54 CEST 2012
+++ Pressemitteilung des Arbeitskreises Zensus vom 8. Mai 2012 +++
*Erfolgreicher Widerstand gegen die Volkszählung*
*Zensus-Behörde verzichtet auf Zwangsgeldvollstreckung*
Aus Niedersachsen wird der erste Fall eines erfolgreichen Widerstands
gegen die letztjährige Volkszählung ("Zensus 2011") gemeldet. Einem
Verweigerer wurde nun amtlich mitgeteilt, dass seine Daten nicht mehr
erforderlich seien, weil sie keinen Eingang in die Statistik mehr finden
könnten. Die Zwangsgeldbescheide hätten damit "ihren Zweck verloren".
Der von der so genannten 10-%-Haushalte-Stichprobe betroffene Bürger
wurde seit Mai 2011 zur Auskunft persönlicher Daten über sich und sein
Lebensumfeld gedrängt, zuletzt hatte man ihm sowohl mündlich als auch
schriftlich sogar mit Zwangshaft gedroht.
Entsprechend unerwartet erhielt er folgenden Bescheid einer
Erhebungsstelle aus Niedersachsen, der auch dem AK Zensus vorliegt.
Darin heisst es wörtlich:
"Die Erhebungen auf Grundlage des ZensG 2011 sind inzwischen
abgeschlossen. Damit hat die Zwangsgeldfestsetzung ihren Zweck verloren."
Die Behörde vermeldet weiterhin, dass sie die Vollstreckung der
Zwangsgelder einstellt, weist allerdings freundlich darauf hin, dass
entstandene Verwaltungsgebühren dennoch zu entrichten seien. Diese
betragen je nach Bundesland und Befragungsfall zwischen weniger als 30
Euro und bis zu über 100 Euro für jeden einzelnen Zwangsgeldbescheid.
Ob, in welchem Umfang und zu welcher Zeit landes- oder bundesweit mehr
solcher Fälle bekannt werden, ist zwar unklar, allerdings zeigt dieser
Bescheid, dass ein Ende der Datenerfassung in Sicht ist und laufende
Verfahren praktisch gegenstandslos werden.
"Selbst wenn andere Erhebungsstellen noch ein wenig länger brauchen
sollten, um ihre 'Erhebungen' abzuschließen, so läutet diese Nachricht
doch unzweifelbar das Ende der Zwangsmaßnahmen für die
Haushaltsbefragten ein," sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus.
"Viele Menschen haben sich bei uns gemeldet und von ihren Nöten durch
bürokratische und bedrückende Drohgebärden der Behörden berichtet. Es
wäre gut, wenn diese unsere Gesellschaft beschämenden Handlungen nun
endlich ein Ende finden."
*Über den Arbeiskreis Zensus*
Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des
Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, einem Zusammenschluss von
Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern der in
Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen
überparteilich und unabhängig agiert.
Wir sind der Meinung, dass die geplante Datensammlung weit über
eventuelle Notwendigkeiten einer Volkszählung hinausgeht und außerdem
wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts z. B. zur
informationellen Selbstbestimmung verletzt werden und die Volkszählung
2011 deshalb verfassungswidrig ist.
Weitere Informationen über den Arbeitskreis Zensus finden Sie hier:
http://zensus11.de/
*Presseansprechpartner*
Michael Ebeling, Hannover, Mobil: 01577 / 39 19 170
Werner Hülsmann, Berlin, Mobil: 0177 / 28 28 681
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