Gerichtsurteil: Anonyme Hotspots erlaubt
presse at vorratsdatenspeicherung.de
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Mo Jul 16 09:20:44 CEST 2012
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 16.07.2012:
Gerichtsurteil: Anonyme Hotspots erlaubt
Mit heute veröffentlichtem Urteil vom 12.01.2012[1] hat das Landgericht
München I entschieden, dass Anbieter kostenloser Hotspots ihre Nutzer
nicht identifizieren müssen. Damit dürfen WLAN-Internetzugänge
beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen weiterhin
anonym angeboten werden.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt das Urteil, das
inzwischen rechtskräftig ist. Wir treten seit Jahren für das Recht auf
anonyme Kommunikation ein, das aus vielen Bereichen unserer Gesellschaft
nicht wegzudenken ist (z.B. vertrauliche Beratung, Selbsthilfe,
Journalismus, politischer Aktivismus).
Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt: "Wenn
eine Identifizierung von Nutzern kostenloser Hotspots nicht erforderlich
ist, wie das Landgericht München festgestellt hat, dann ist sie auch
nicht zulässig: Denn das Telekommunikationsgesetz verbietet die Erhebung
nicht erforderlicher Daten. Also handeln alle die Anbieter kostenloser
Hotspots rechtswidrig, die von Nutzern zur Zeit noch eine Anmeldung oder
Registrierung verlangen, bevor der Zugang freigegeben wird. Diese Praxis
muss jetzt ein Ende finden. Sie ist außerdem auch ziemlich sinnlos, weil
viele Menschen bei der Registrierung schon jetzt einen Fantasienamen
angeben."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützt die Forderung der
Digitalen Gesellschaft, gesetzlich klarzustellen, dass private wie
gewerbliche Anbieter öffentlicher Internetzugänge für Rechtsverletzungen
von Nutzern nicht verantwortlich sind.[2] Ein vielkritisiertes[3]
Urteil[4] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 hatte von einem
Privatmann die Verschlüsselung seines bislang offenen
WLAN-Internetzugangs verlangt, nachdem darüber eine
Urheberrechtsverletzung begangen worden war.
Fußnoten:
[1] Urteil des Landgerichts München I:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Lg-muenchen_wlan_17-hk-o-1398-11_anon.pdf
[2] Digitale Gesellschaft:
https://digitalegesellschaft.de/2012/06/digitale-gesellschaft-prasentiert-gesetzentwurf-fur-mitnutzung-von-wlans-ohne-internetzugang-ist-man-bereits-heute-burger-zweiter-klasse/
[3] Kritik an BGH-Urteil:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/die-haftung-fuer-mitbenutzer-von-telekommunikationsanschluessen/
[4] BGH-Urteil: http://openjur.de/u/32452.html
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