Neue Kriminalstatistik: Internet-Vorratsdatenspeicherung muss vom Verhandlungstisch!

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Mo Jul 9 10:16:13 CEST 2012


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 09.07.2012:

Neue Kriminalstatistik: Internet-Vorratsdatenspeicherung muss vom
Verhandlungstisch!

Eine bislang unveröffentlichte Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts
belegt, dass Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung
überdurchschnittlich erfolgreich aufgeklärt werden: Im Jahr 2011 wurde
in Deutschland im Bereich der Internetkriminalität ohne Vorratsdaten
eine Aufklärungsquote von 65% erzielt, wie uns das Bundeskriminalamt auf
Nachfrage mitteilte. Bei außerhalb des Internet begangenen Straftaten
belief sich die Aufklärungsquote dagegen nur auf 54,3%.[1] Die
überdurchschnittliche Aufklärungsquote im Internet widerlegt die
Behauptung vieler Innenpolitiker, das Internet sei nach dem Ende der
Vorratsdatenspeicherung ein 'rechtsfreier Raum', oder Ermittlungen seien
kaum noch möglich.

Noch eine weitere der öffentlichen Diskussion widersprechende Zahl hat
das Bundeskriminalamt preisgegeben: Im Bereich der Verbreitung
kinderpornografischer Darstellungen über das Internet wurde 2011 ohne
Vorratsdatenspeicherung eine Aufklärungsquote von 80,9% erzielt. Dies
überstieg die Aufklärungsquote des Vorjahres (79%) sogar noch leicht.

"In Anbetracht dieser Zahlen muss die Bundesjustizministerin endlich ihr
Vorhaben aufgeben, jede Internetverbindung in Deutschland verdachtslos
protokollieren zu lassen ('Quick Freeze plus
Vorratsdatenspeicherung')[2]", fordert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Der Schutz der 50 Mio. Internetnutzer in
Deutschland vor falschem Verdacht, Datenmissbrauch und Datenpannen durch
Vorratsdatenspeicherung darf nicht 'aufgrund parlamentarischer Zwänge'
verhandelbar werden."

Die Kriminalstatistik für 2011 stützt auch nicht die Behauptung, das
Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Internetdaten führte
zu mehr Internetkriminalität: Während die Zahl der registrierten
Internetdelikte unter Geltung des verfassungswidrigen Gesetzes zur
Vorratsspeicherung im Jahr 2009 noch um 24% angestiegen war, war im Jahr
2011 nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung ein Rückgang um 10% zu
verzeichnen. Nur jede 25. registrierte Straftat wird über das Internet
begangen (3,7%).

"Das Internet ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit sicherer als
die Straße - dieser Einsicht wird sich auch der Bundesinnenminister
nicht auf Dauer entziehen können", erklärt Ute Elisabeth Gabelmann vom
Arbeitskreis. "Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufklärungsquote bei
Internetdelikten zwar leicht zurück gegangen. Dies entspricht aber einem
langfristigen Trend (2007: 82,9%, 2008: 79,8%, 2009: 75,7% - jeweils
ohne Bayern -, 2010: 71%, 2011: 65% - jeweils mit Bayern) und ist nicht
nachweisbar auf das Ende der Totalspeicherung von
Internet-Protokolladressen zurückzuführen. Die 2008-2010 praktizierte
verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten hat in
Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von
Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten gehabt - sie ist
sowohl überflüssig als auch schädlich. Nicht alltägliche
Kleinkriminalität wie eBay-Betrügereien macht das Internet unbrauchbar,
sondern eine Rückverfolgbarkeit jedes Klicks durch
IP-Vorratsdatenspeicherung würde das Netz unbrauchbar machen für viele
politische Aktivitäten, für Whistleblower, für Presseinformanten und für
Menschen in Not, die sich nur im Schutz der Anonymität überhaupt für
Beratung und Hilfe erreichen lassen."

Am 15. Oktober wird der Bundestag Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung anhören, dessen Petition gegen die
Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung über
64.000 Bürger unterstützen.[3]

Folgende Broschüren zum Thema gibt der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung heraus:
1. "Vorratsdatenspeicherung gefährdet Menschenleben"
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Sicherheit_geht_vor_sammelwut_-_heft.pdf>
2. "Ein Recht auf Anonymität"
<http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Ein_recht_auf_anonymitaet.pdf>

Fußnoten:
[1] 2011 wurden 3.131.458 außerhalb des Internet begangene Straftaten
aufgeklärt und 5.768.412 außerhalb des Internet begangene Straftaten
registriert, siehe Kurzfassung der Kriminalstatistik 2011:
<http://www.bka.de/nn_193232/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/ImkKurzberichte/pks2011ImkKurzbericht,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/pks2011ImkKurzbericht.pdf>
[2] Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur
Vorratsdatenspeicherung:
<http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/eckpunktepapr_zur_sicherung_vorhandener_verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile>
[3] Sammelpetition gegen Vorratsdatenspeicherung:
<https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143>

Diese Pressemitteilung und Schaubilder dazu zur freien Verwendung:
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/699/79/lang,de/>


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