PM des AK Vorrat vom 29.11.2012 - Justizminister fordern Ausweiszwang für Prepaidkarten und Rücksetzung von Passwörtern
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
presse at vorratsdatenspeicherung.de
Do Nov 29 14:20:18 CET 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung vom 29. November 2012 zum Thema:
'Justizminister fordern Ausweiszwang für Prepaidkarten und Rücksetzung
von Passwörtern'
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 29.11.2012:
Justizminister fordern Ausweiszwang für Prepaidkarten und Rücksetzung
von Passwörtern
Während AK Vorrat[1], das Datenschutzzentrum[2], der
Journalistenverband[3] und Wirtschaftsverbände[4] grundlegende
Entschärfungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur
Telekommunikationsdatenauskunft fordern, hat der Rechtsausschuss des
Bundesrats gestern das Gegenteil beschlossen.[5] Die Justizminister der
Länder fordern sogar einen noch weiter reichenden Abbau der
Vertraulichkeit der Telekommunikation:
1. Während vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das
deutsche Verbot anonymer Handykarten geklagt wird,[6] wollen die
Justizminister bei dem Verkauf solcher Karten nun sogar "regelmäßig eine
Identifizierung des Vertragspartners anhand eines gültigen amtlichen
Ausweises" erzwingen. Ein sinnloses Unterfangen, denn in 18 der 27
EU-Mitgliedsstaaten können Handykarten vollkommen anonym erworben und in
Deutschland eingesetzt werden. Auch die Weitergabe von Karten bliebe
uneingeschränkt möglich.
2. Während sich Zivilgesellschaft und Verbände gegen die geplante
Einführung einer elektronischen Datenschnittstelle für
Sicherheitsbehörden wenden, wollen die Justizminister solche Abfragen
sogar noch billiger machen, was die ohnehin hohe Zahl der Abfragen
weiter erhöhen würde. Alleine die Deutsche Telekom teilte Behörden im
Jahr 2010 die Identitäten von 21.000 Internetnutzern mit.
3. Die Justizminister wollen selbst bei kleinsten Anbietern (z.B. von
privat betriebenen E-Mail-Diensten) und außerhalb der Geschäftszeiten
innerhalb von sechs Stunden alle Datenanfragen beantwortet sehen. Diese
Forderung ist für kleine und unentgeltliche Anbieter nicht zu erfüllen.
Bei größeren Anbietern würde sie zu Preiserhöhungen führen.
4. Während Zivilgesellschaft und Verbände fordern, die Herausgabe von
Passwörtern zu Internetdiensten nur mit richterlicher Anordnung und
unter hohen Voraussetzungen zuzulassen, wollen die Justizminister von
den Anbietern zusätzlich die Änderung verschlüsselt gespeicherter
Passwörter verlangen, um unbemerkt auch auf Cloud-Speicher wie Dropbox
oder Google Drive zugreifen zu können. Damit hätten die Nutzer keinen
Zugriff mehr auf ihre eigenen E-Mails und Daten. Der Anbieter wäre sogar
zur Geheimhaltung verpflichtet.
"Das schlägt dem Fass den Boden aus," kommentiert Kai-Uwe Steffens vom
AK Vorrat den Beschluss. "Diese maßlosen Forderungen der Justizminister
öffnen einem willkürlichen Umgang mit persönlichen und Unternehmensdaten
Tür und Tor. Seriöse Politik im Interesse der Menschen sieht anders aus.
Sollten diese absurden Ideen tatsächlich geltendes Recht
werden, müsste man streng genommen allen privaten und gewerblichen
Anwendern der verschiedenen Dienste dringend empfehlen, deren Nutzung
einzustellen bzw. auf ausländische Anbieter auszuweichen."
Fußnoten:
1 <http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/713/79/lang,de/>
2 <http://www.datenschutzzentrum.de/presse/20121127-tkg-aenderung.htm>
3
<https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-info-download/pressemitteilungen/detail/article/informantenschutz-in-gefahr-1.html>
4 <http://www.eco.de/2012/news/tkg-aenderung-verfassungskonform.html>
5 <http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN/Rechtsausschuss>
6
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/recht-auf-anonyme-kommunikation-patrick-breyer-reicht-beschwerde-beim-europaischen-gerichtshof-fur-menschenrechte-ein/>
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