PM des AK Vorrat vom 27.11.2012 - BKA: Identifizierungspflicht für Prepaidkarten läuft leer

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung presse at vorratsdatenspeicherung.de
Di Nov 27 21:54:57 CET 2012


Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend finden Sie die Pressemitteilung des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung vom 27. November 2012 zum Thema:

'BKA: Identifizierungspflicht für Prepaidkarten läuft leer'

Ansprechpartner für Rückfragen und Interviews zu dieser Pressemitteilung
sind die Presseansprechpartner des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:

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	padeluun, Bielefeld: 0521-175254 und 0175-9849933
	Herr Kai-Uwe Steffens, Hamburg: 0160-94847938
	Frau Rena Tangens, Bielefeld: 0521-175254 und 0175-9849933
	Herr Florian Altherr, Mainz: 0179-9763233


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 27.11.2012

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute einen Bericht des
Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2009 veröffentlicht, demzufolge "die
aktuell bestehende Form der Bestandsdatenerhebungspflicht in einer nicht
unerheblichen Anzahl von Fällen ohne eine entsprechende
Verifikationspflicht leer" laufe.[1] Der AK Vorrat fordert als
Konsequenz die Abschaffung des sinnlosen Registrierungszwangs.
Laut BKA-Bericht wurden in einem Zeitraum von drei Monaten 2.659 Fälle
gemeldet, in denen die zu Prepaidkarten gespeicherten Kundendaten die
Ermittler nicht weiter führten: Zu 82% waren von vornherein falsche oder
keine Kundendaten angegeben worden, in 18% der Fälle waren die Karten
auf andere Personen registriert. Hintergrund: In Deutschland können
Prepaidkarten straflos auf Fantasienamen registriert oder weitergegeben
werden.
"Der 2004 eingeführte Registrierungszwang für Prepaidkarten ist
offensichtlich wirkungslos. Schlimmer noch bringt er teilweise sogar
Unschuldige in Verdacht und muss deswegen dringend abgeschafft werden",
fordert Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Die allermeisten EU-Staaten klären Straftaten auch ohne
Registrierungszwang auf.[2] Zudem hat sich die vom BKA geforderte
Ausweispflicht im Ausland (z.B. Frankreich) bereits als wirkungslos
erwiesen, weil Karten auf Strohmänner registriert oder im Ausland
gekauft werden können. Außerdem führt die Verifikationsplicht bei den
Anbietern zu zusätzlichen Kosten, die so gut wie immer an die Kunden
weitergegeben werden.
"Anonyme Telekommunikation ist keine Straftat! Umgekehrt sind Opfer von
Straftaten oftmals auf die Möglichkeit anonymer Strafanzeigen und auf
vertrauliche Beratung und Selbsthilfe angewiesen. Wer eine anonyme
Kommunikation grundsätzlich verbieten oder unter Generalverdacht stellen
möchte, der verkennt, dass wir damit auf eine unfreie Gesellschaft
selbstzensierter und obrigkeitsfürchtender Menschen zusteuern," so
Michael Ebeling weiter.
Der Bundesrat berät zurzeit über einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung, der den staatlichen Zugriff auf "Bestandsdaten" (z.B.
Identität von Internetnutzern, E-Mail-Passwörter) drastisch auszuweiten
droht.[3] Datenschützer[4] und Wirtschaft[5] protestieren einhellig.
Mehrere Länder haben bereits Änderungsbedarf angemeldet.

Fußnoten:
1 <http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:BKA-Prepaidkarten-2009.pdf>
2
<http://www.daten-speicherung.de/data/Beschwerdeschrift_TKG-Verfassungsbeschwerde_EGMR.pdf#page=22>
3 <http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN>
4 <http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/714/79/lang,de/>
5 <http://www.eco.de/2012/news/tkg-aenderung-verfassungskonform.html>


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