PM des AK Vorrat vom 12.01.2015: Bürgerrechtler weisen Forderungen zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zurück
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
presse at vorratsdatenspeicherung.de
Mo Jan 12 09:32:31 CET 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anschluss erhalten Sie die
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
12.Januar 2015
Bürgerrechtler weisen Forderungen zur Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung zurück
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [0] hat die jüngsten
Forderungen nach Wiedereinführung einer Vorratsspeicherung aller
Telefon- und Internetverbindungsdaten zurückgewiesen, und den
Befürwortern eine Instrumentalisierung der Opfer der Ereignisse in
Frankreich vorgeworfen. Sie bestärken damit die Position des
Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), der entsprechende Vorstöße aus
den Unionsparteien ebenfalls abgelehnt hatte.
Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl hatte am Rande der Parteiklausur
in Wildbad Kreuth am Donnerstag in Reaktion auf das Attentat auf der
Redaktion von Charlie Hebdo eine Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung gefordert. [1] Am Samstag hatten sich
Bundesinnenminister de Maizière (CDU) und weitere Personen ebenfalls
für eine erneute Kommunikationsüberwachung ausgesprochen.
Der Rechtsanwalt Meinhard Starostik vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung weist die Forderungen zurück: "Die in
Frankreich existierende und besonders scharfe Vorratsdatenspeicherung
hat keinerlei Beitrag zur Verhinderung des Attentats geleistet. Die
Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist ohnehin nur
Politkklamauk: es wird eine Sau durch das Dorf getrieben und die
Parteien versuchen, dadurch ihr Profil zu schärfen. In Wahrheit ist
aber der Pool der erhobenen und gespeicherten Daten über unser
Kommunikationsverhalten so groß und die Sicherheitsbehörden haben
gelernt, darauf zuzugreifen und sie auszuwerten, dass der Ruf nach der
Vorratsdatenspeicherung auch eher der Verschleierung der schon
vorhandenen Überwachungsmöglichkeiten dient."
Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fügt
hinzu: "Die zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung in Frankreich hat
weder das Attentat verhindert, noch maßgeblich zur Ergreifung der
Täter geführt. Vielmehr half der im Fluchtwagen vergessene Ausweis
eines Attentäters, um die Polizei auf die Spur der Täter zu führen." [2]
"Terrorismus richtet sich gegen unsere freiheitlichen, offenen
Gesellschaften als ganzes," ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis.
"Die Wiederholung überzogener Forderungen nach
grundrechtsbeschränkender Überwachung spielt den Terroristen letzten
Endes in die Hände. Man sollte Ereignisse wie die der letzten Tage
nicht missbrauchen, um Einschnitte in die Freiheitsrechte durchzusetzen."
Sowohl die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als auch das
deutsche Gesetz wurden von den zuständigen höchsten Gerichten für
ungültig erklärt, da sie gegen Grundrechte verstießen. [3] [4]
[0] http://vorratsdatenspeicherung.de
[1]
http://www.welt.de/regionales/bayern/article136155419/CSU-ruft-nach-Vorratsdatenspeicherung.html
[2]
http://www.sueddeutsche.de/news/panorama/terrorismus-magazin-paris-attentaeter-vergessen-ausweis-im-fluchtauto-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-150108-99-00433
[3]
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf
[4]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html
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