PM des AK Vorrat vom 17.02.2015: Bürgerrechtler kritisieren Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung als Instrumentalisierung der Opfer von Paris und Kopenhagen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
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Di Feb 17 00:21:28 CET 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anschluss erhalten Sie die
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
17.Februar 2015
Bürgerrechtler kritisieren Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung als
Instrumentalisierung der Opfer von Paris und Kopenhagen
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist die Forderung von
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer [1] nach einer
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland scharf zurück. Die Bürgerrechtler
plädieren stattdessen für besonnenes Handeln von Politik und
Sicherheitsbehörden sowie für die Anwendung grundrechtsschonender
Alternativen zur Massenüberwachung.
Sowohl nach den Anschlägen in Frankreich, als auch zuletzt nach den
Vorfällen in Kopenhagen wurden aus Reihen der Unionsparteien und
Sicherheitskreisen wieder Rufe nach neuen Überwachungswerkzeugen laut.
Dem entgegnet Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
"Die Morde von Paris und Kopenhagen sind durch die dortigen
Vorratsdatenspeicherungen nicht verhindert worden. In beiden Fällen
waren die Verdächtigen den Sicherheitsbehörden bereits seit Monaten oder
sogar Jahren bekannt. Es ist ganz schlechter Stil, diese Ereignisse und
ihre Opfer für die eigene politische Agenda zu instrumentalisieren."
"Wir brauchen dringend eine Rückbesinnung auf evidenzbasierte Methoden
in der Inneren Sicherheit. Mehr Sachlichkeit würde der Debatte gut tun,
schließlich ist Angst ein denkbar schlechter Berater", fügt padeluun vom
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hinzu. "Gebetsmühlenartige
Forderungen nach Unterwanderung von sicherer Verschlüsselungssoftware
durch Geheimdienste oder Vorratsdatenspeicherung führen sichtbar in die
Sackgasse. Vielmehr ist nüchtern zu analysieren, welche strukturellen
und personellen Defizite zum Versagen von Sicherheitsbehörden führen,
und wie man diese beseitigt. Dazu gehört zwingend auch das Abschaffen
von unwirksamen und unverhältnismäßigen Überwachungswerkzeugen."
Sowohl das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, als auch die
übergeordnete EU-Richtlinie wurden vom Bundesverfassungsgericht bzw. dem
Europäischen Gerichtshof für grundrechtswidrig und mit sofortiger
Wirkung für ungültig erklärt [2] [3]. Die Massenverfassungsbeschwerde
gegen die Vorratsdatenspeicherung war mit über 35.000 Unterzeichnern bis
zu der Klage gegen den ESM-Vertrag die größte Beschwerde ihrer Art in
Deutschland, und maßgeblich vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
initiiert und umgesetzt worden [4].
[1] zur Forderung von CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article137472699/Polizei-erhielt-Hinweis-auf-konkreten-Anschlagsplan.html
[2] Urteil der Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/03/rs20100302_1bvr025608.html
[3] Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf
[4] Pressemitteilung des AK Vorrat zur Massenverfassungsbeschwerde:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/184/79/
Link zu dieser Pressemitteilung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/750/1/lang,de/
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