Bürgerrechtler-Bündnis begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung
presse at vorratsdatenspeicherung.de
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Do Dez 22 11:27:59 CET 2016
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 22.
Dezember 2016:
Bürgerrechtler-Bündnis begrüßt EuGH-Urteil zur anlasslosen
Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die gestrige
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur
Vorratsdatenspeicherung und sieht sich in seinem langjährigem Einsatz
gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation bestätigt: Eine
anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten ist nicht
mit den Grundrechten vereinbar.
"Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs", kommentiert
Ingo Jürgensmann vom Arbeitskreis Vorratspeicherung. "Der EuGH stellt
klar, dass eine anlasslose Massenüberwachung nicht mit den Grundrechten
vereinbar ist und nur eine gezielte Speicherung von Daten überhaupt
infrage kommt. Die Bundesregierung muss nun handeln und die Pläne für
eine Vorratsdatenspeicherung ein für alle Mal zu den Akten legen und das
2015 beschlossene Gesetz zur 'Einführung einer Speicherpflicht und
Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten' unverzüglich aufheben."
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Verfassungsbeschwerde vor dem
Bundesverfassungsgericht vertritt, ergänzt: "Besser wäre, der
Gesetzgeber handelt jetzt sofort, um zu verhindern, dass die
Telekommunikationsanbieter eine teure Infrastruktur aufbauen müssen, die
wieder verschrottet wird, wenn das Bundesverfassungsgericht die
Neuregelung des TKG aufhebt. Regierung und Gesetzgeber dürfen jetzt
nicht noch sehenden Auges zulassen, dass eine offensichtlich
grundgesetz- und europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli
2017 in Kraft tritt, obwohl ihre Tage mit dem Urteil aus Luxemburg
gezählt sind."
Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen
Bürgerrechtler fordern weiter eine Vorab-Überprüfung aller zukünftigen
Sicherheitsgesetze auf ihre Wirkung und schädlichen Nebenwirkungen. "Es
geht nicht an," so Franziska Lux, "dass erst jahrelange Gerichtsprozesse
auf höchstrichterlicher Ebene der Bundesregierung die entsprechende
Nachhilfe zur Verfassungsmäßigkeit ihrer Vorhaben geben."
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