Internet- und Telefonanbieter speichern Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat
presse at vorratsdatenspeicherung.de
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Sa Dez 7 13:19:00 CET 2019
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 07.12.2019:
Internet- und Telefonanbieter speichern Aufenthaltsort und
Internetkennungen tagelang auf Vorrat
Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem
von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die
nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt,
aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung,
veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur.[1] Die Daten werden auf
Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben.
Konkret wird der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn
einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte
(IMEI) und die Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang gespeichert,
ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Die im Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler,
Datenschützer und Internetnutzer warnen vor den Konsequenzen dieser
„freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“:
„Dass Mobilfunkanbieter bei jeder Verbindung den Aufenthaltsort
festhalten, ermöglicht Behörden massenhafte Funkzellenabfragen und kann
Unschuldige in Verdacht bringen, beispielsweise nach der Teilnahme an
einer Demonstration“, erklärt Uli Breuer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. „Zu jeder Internetnutzung die IP-Adresse zu
speichern ermöglicht Abmahnanwälten, Verbraucher tausendfach wegen
angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abzukassieren, die sie
oft nicht begangen haben.“
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von den Unternehmen,
ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ zu stoppen und die Zahl der
Auskünfte über ihre Kunden zu veröffentlichen. Der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung
der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch
Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten,[2] und verlangt ein
klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen.
Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer
ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von
Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst
schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen,
in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu
Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern,
Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen
Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische
Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus
ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch
überrückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die
Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen
einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die
verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft
Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen
über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen.
Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von
Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt
strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen.
Fußnoten:
[1]
<https://fragdenstaat.de/anfrage/speicherung-von-verkehrsdaten-durch-tk-anbieter/#nachricht-422498>
[2] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/788/79/lang,de/
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