Was tun mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter?
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Mi Aug 9 11:04:18 CEST 2017
Am 24.07.2017 um 08:57 schrieb Jürgen Gmach:
> Die erste wichtige Information ist ja schon mal, dass sich an der
> Gesetzeslage seit deinen Vorträgen nichts geändert hat.
Naja, das sind größtenteils Grundprinzipien unserer Rechtssysteme. Da
ändert sich nichts so schnell.
> Gibt es Neuigkeiten bezüglich des von dir erwähnten OLG-Urteils zur
> Aufbewahrungspflicht von privat genutzten Geschäfts-E-Mailkonten nach
> dem Ausscheiden eines Mitarbeiters?
>
> Der konkrete Fall ist ein ausgeschiedener, mittlerweile verstorbener
> Kollege (Software-Entwickler ohne Kontakt zu Kunden/Lieferanten). Sein
> Konto existiert noch (mit seinem Einverständnis), weil er nach einer
> einjährigen Auszeit wieder bei uns arbeiten wollte.
>
> Darf ich - bei leider erlaubter privater Nutzung der
> Geschäfts-E-Mailkonten - sein Konto löschen?
>
> Oder müsste ich seine Erben fragen?
Gute Frage, kann man so nicht beantworten. Ich würde die Erben halt
fragen ob noch Bedarf besteht und um Rückantwort binnen 4 Wochen bitten
und gut ist.
Genausogut könnte man es auch löschen nach dem Motto: Wo kein Kläger, da
kein Richter. Warte einige Zeit bis das Erbzeugs gelegt hat und wenn
sich keine Erbe meldet...
Das läßt sich nicht so genau sagen. Sollte man vielleicht in
Nutzungsbedingungen klären..
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