Was tun mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter?

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Fr Jul 21 17:29:23 CEST 2017


Am 20.07.2017 um 14:53 schrieb Jürgen Gmach:

> - private Nutzung des geschäftlichen E-Mailkontos erlaubt
> - Mitarbeiter verlässt die Firma
> 
> Darf bzw. muss ich als Admin das Konto löschen?

Siehe meine Folien: Jein. Zumindest hat der Mitarbeiter einen Anspruch
darauf, daß seine personenbezogenen Daten gelöscht werden.

"MÜSSEN" mußt Du nicht, wenn der Nutzer sagt, daß es ihm egal ist. Das
ist ja sein Recht, das er ausüben kann.

> geänderte Situation:
> - private Nutzung des geschäftlichen E-Mailkontos erlaubt
> - Mitarbeiter verstirbt

siehe meine Folien: Dito, nur in dem Moment eben bezogen auf Erben.

> Es gibt eine Einverständniserklärung die es dem Arbeitgeber erlaubt,
> auch die "privaten E-Mails ... , wie für die dienstlichen E-Mails
> automatisch auf schädigende Inhalte und Spam" zu untersuchen.

Na und? Spielt keine Rolle. Das gibt Dir ja kein recht seine
personenbezogenen Daten insb. auch nach Wegfall des Anlasses zu
speichern und selbst wenn wäre es widerrufbar.

> Kann man dazu eine wasserdichte Aussage treffen? Ich habe nur ein paar
> ältere Folien vom Peer gefunden.

Jetzt frage ich mal provokant lächelnd:

a) Wieso "nur"? Die beantworten das eigentlich ziemlich genau. Wenn Du
eine konkrete darüber hinausgehend hast, dann stell sie, dann beantworte
ich die gerne. Aber auf eine pauschale Frage würde ich Dir jetzt den
foliensatz zum Vortrag schicken.

b) Wieso "älter"? Die Rechtslage hat sich nicht geändert.

Peer


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