Was tun mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter?

Jürgen Gmach juergen.gmach at apis.de
Mo Jul 24 08:57:49 CEST 2017


Die erste wichtige Information ist ja schon mal, dass sich an der 
Gesetzeslage seit deinen Vorträgen nichts geändert hat.

Nach nochmaligen Anschauen deiner Vorträge hätte ich tatsächlich 
zumindest noch eine konkrete Frage.

Gibt es Neuigkeiten bezüglich des von dir erwähnten OLG-Urteils zur 
Aufbewahrungspflicht von privat genutzten Geschäfts-E-Mailkonten nach 
dem Ausscheiden eines Mitarbeiters?

Der konkrete Fall ist ein ausgeschiedener, mittlerweile verstorbener 
Kollege (Software-Entwickler ohne Kontakt zu Kunden/Lieferanten). Sein 
Konto existiert noch (mit seinem Einverständnis), weil er nach einer 
einjährigen Auszeit wieder bei uns arbeiten wollte.

Darf ich - bei leider erlaubter privater Nutzung der 
Geschäfts-E-Mailkonten - sein Konto löschen?

Oder müsste ich seine Erben fragen?

Gruß,

-- 
Jürgen Gmach . juergen.gmach at apis.de . +49 9482 941545
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