Was tun mit E-Mails ausgeschiedener Mitarbeiter?
Jürgen Gmach
juergen.gmach at apis.de
Mo Jul 24 08:57:49 CEST 2017
Die erste wichtige Information ist ja schon mal, dass sich an der
Gesetzeslage seit deinen Vorträgen nichts geändert hat.
Nach nochmaligen Anschauen deiner Vorträge hätte ich tatsächlich
zumindest noch eine konkrete Frage.
Gibt es Neuigkeiten bezüglich des von dir erwähnten OLG-Urteils zur
Aufbewahrungspflicht von privat genutzten Geschäfts-E-Mailkonten nach
dem Ausscheiden eines Mitarbeiters?
Der konkrete Fall ist ein ausgeschiedener, mittlerweile verstorbener
Kollege (Software-Entwickler ohne Kontakt zu Kunden/Lieferanten). Sein
Konto existiert noch (mit seinem Einverständnis), weil er nach einer
einjährigen Auszeit wieder bei uns arbeiten wollte.
Darf ich - bei leider erlaubter privater Nutzung der
Geschäfts-E-Mailkonten - sein Konto löschen?
Oder müsste ich seine Erben fragen?
Gruß,
--
Jürgen Gmach . juergen.gmach at apis.de . +49 9482 941545
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