[MD Presse] Abituraufgaben vor Prüfungen freigegeben

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Mi Apr 1 07:01:08 CEST 2015


Bund der Steuerzahler NRW
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Pressemitteilung 13/15
Köln, 01.04.2015



Abituraufgaben vor Prüfungen freigegeben
NRW-Schulministerium gibt Antrag eines Schülers statt 

Abiturienten in NRW können sich glücklich schätzen: Schon vor den eigentlichen Abitur-Prüfungen hat das Schulministerium auf Antrag eines Schülers die Prüfungsaufgaben freigegeben. Der Schüler hatte die Freigabe unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes beantragt. Verschiedene Medien hatten vor kurzem darüber berichtet. Das Bündnis „NRW blickt durch“ begrüßte „die konsequente Haltung der Landesregierung in Sachen Transparenz“.

Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet seit 2002 Ämter und Behörden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen und für Bürger zugänglich zu gestalten. Voraussetzung für eine Auskunft ist aber ein förmlicher Antrag auf Akteneinsicht. Das Schulministerium erklärte in einer Stellungnahme, dass man die Freigabe der Abituraufgaben zwar eigentlich nicht für sinnvoll halte, man auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes aber keine rechtliche Handhabe, die Auskunft zu verweigern.

Nach Meinung von „NRW blickt durch“ wäre es aber besser, wenn Schüler den Einblick in ihre Abituraufgaben nicht erst umständlich beantragen müssten. „Die Prüfaufgaben sollten nach Erstellung sofort ins Internet gestellt werden“, fordert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“. Der Verein bildet zusammen mit dem Bund der Steuerzahler NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland das Transparenz-Bündnis „NRW blickt durch“.

Das Bündnis fordert für NRW ein Transparenzgesetz, das Behörden dazu verpflichten würde, Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften und weitere Daten im Internet und auf anderen Wegen verfügbar zu machen. Wie bereits in Hamburg Praxis sollen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr umständlich Anfragen an die Behörden richten müssen, deren Beantwortung teilweise teuer für die Anfragenden wird.

„Es wäre schön, wenn ein solches Transparenzgesetz noch vor dem nächsten 1. April in Kraft treten könnte“, meint Trennheuser. 

Mehr Informationen: Transparenz-Initiative „NRW blickt durch“
www.nrw-blickt-durch.de

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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