[MD Presse] Stadt Münster gibt Auskunft

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Fr Jul 3 12:18:28 CEST 2015


Bund der Steuerzahler NRW
Mehr Demokratie NRW
Transparency Deutschland


Pressemitteilung 23/15
Köln, 03.07.2015



Stadt Münster gibt Auskunft
Nach Kür der Stadt zum Heimlichtuer des Monats bekam Bürger Recht

Nach Kritik des Bündnisses "NRW blickt durch" gibt die Stadt Münster im Streit um das 
Auskunftsersuchen eines Bürgers nach. Der anfragende Bürger erhält nun Auskunft über die 
Kosten eines Gutachtens, das die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in Auftrag gegeben hatten. 
Die Kehrtwende erfolgt nach der Auszeichnung der Stadt als "Heimlichtuer des Monats". Diesen 
Negativpreis hatte Münster im Mai wegen seiner Auskunftsverweigerung von dem Bündnis aus 
Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland erhalten.

Die Stadt hatte ihre Auskunftsweigerung damit begründet, dass der Vertragspartner der 
Auskunft nicht zugestimmt habe, da seine Geschäftsgeheimnisse nicht gewahrt bleiben würden. 
Die Kritik des Transparenz-Bündnisses und die Hartnäckigkeit des Bürgers sorgten dafür, dass 
die Bezirksregierung Münster endlich einschritt und die Stadt aufforderte, dem Bürger die 
begehrte Auskunft zu erteilen. Die Bezirksregierung stellte nach Prüfung des Falls fest, dass ein 
Geschäftsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorliege. 

Bezogen auf die begehrte Auskunft über die Kosten für die Studie mangele es an der 
Voraussetzung, dass ein objektiv berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung 
der gewünschten Information bestehe. Dieses sei nur gegeben, wenn das Geheimzuhaltende für 
die Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Unternehmens Bedeutung habe. Nach 
Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu 
befürchten, so die Bezirksregierung.

Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der Regel keine Rückschlüsse auf die 
firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich könnten die gesetzlichen Offenlegungspflichten 
nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgeschlossen und damit 
ausgehebelt werden. Im Gegenteil sei es eher geboten, potenzielle Vertragspartner bereits bei 
Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der Offenlegungspflicht 
unterliegen. 

Das Bündnis "NRW blickt durch" hält den hohen Aufwand, den der anfragende Bürger für eine 
Auskunft auf sich nehmen musste, für unangemessen. "Wie viel Zeit und Ärger hat ihn das 
gekostet? Und wie viele Mitarbeiter in Behörden der Stadt Münster, beim Landesbeauftragten 
für Datenschutz und Informationsfreiheit und bei der Bezirksregierung Münster haben sich mit 
seinem Anliegen beschäftigen müssen, bis er endlich zu seinem Recht kam?", fragt Heinz Wirz, 
Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW. Das alles sei nicht notwendig, wenn das Land 
endlich das versprochene Transparenzgesetz verabschieden würde. Durch dieses Gesetz 
bekämen die Bürger etwa per Internet einen schnellen und kostenlosen Zugriff auf 
Behördenunterlagen. 
Für Rückfragen: Bärbel Hildebrand, Bund der Steuerzahler, Tel. 0211-99175-26

Mehr Informationen: Transparenz-Initiative "NRW blickt durch
www.nrw-blickt-durch.de

Andrea Defeld 
Pressesprecherin

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Thorsten Sterk
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