[MD Presse] Stadt Münster gibt Auskunft
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Fr Jul 3 12:18:28 CEST 2015
Bund der Steuerzahler NRW
Mehr Demokratie NRW
Transparency Deutschland
Pressemitteilung 23/15
Köln, 03.07.2015
Stadt Münster gibt Auskunft
Nach Kür der Stadt zum Heimlichtuer des Monats bekam Bürger Recht
Nach Kritik des Bündnisses "NRW blickt durch" gibt die Stadt Münster im Streit um das
Auskunftsersuchen eines Bürgers nach. Der anfragende Bürger erhält nun Auskunft über die
Kosten eines Gutachtens, das die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in Auftrag gegeben hatten.
Die Kehrtwende erfolgt nach der Auszeichnung der Stadt als "Heimlichtuer des Monats". Diesen
Negativpreis hatte Münster im Mai wegen seiner Auskunftsverweigerung von dem Bündnis aus
Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland erhalten.
Die Stadt hatte ihre Auskunftsweigerung damit begründet, dass der Vertragspartner der
Auskunft nicht zugestimmt habe, da seine Geschäftsgeheimnisse nicht gewahrt bleiben würden.
Die Kritik des Transparenz-Bündnisses und die Hartnäckigkeit des Bürgers sorgten dafür, dass
die Bezirksregierung Münster endlich einschritt und die Stadt aufforderte, dem Bürger die
begehrte Auskunft zu erteilen. Die Bezirksregierung stellte nach Prüfung des Falls fest, dass ein
Geschäftsgeheimnis im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vorliege.
Bezogen auf die begehrte Auskunft über die Kosten für die Studie mangele es an der
Voraussetzung, dass ein objektiv berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung
der gewünschten Information bestehe. Dieses sei nur gegeben, wenn das Geheimzuhaltende für
die Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Unternehmens Bedeutung habe. Nach
Vertragsschluss sei kein Wettbewerbsnachteil zu mitbietenden Konkurrenten mehr zu
befürchten, so die Bezirksregierung.
Zudem lasse die Mitteilung des Gesamtkaufpreises in der Regel keine Rückschlüsse auf die
firmeninterne Preiskalkulation zu. Schließlich könnten die gesetzlichen Offenlegungspflichten
nicht durch privatrechtliche Vertraulichkeitsvereinbarungen ausgeschlossen und damit
ausgehebelt werden. Im Gegenteil sei es eher geboten, potenzielle Vertragspartner bereits bei
Vertragsabschluss darüber zu informieren, dass gewisse Daten der Offenlegungspflicht
unterliegen.
Das Bündnis "NRW blickt durch" hält den hohen Aufwand, den der anfragende Bürger für eine
Auskunft auf sich nehmen musste, für unangemessen. "Wie viel Zeit und Ärger hat ihn das
gekostet? Und wie viele Mitarbeiter in Behörden der Stadt Münster, beim Landesbeauftragten
für Datenschutz und Informationsfreiheit und bei der Bezirksregierung Münster haben sich mit
seinem Anliegen beschäftigen müssen, bis er endlich zu seinem Recht kam?", fragt Heinz Wirz,
Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in NRW. Das alles sei nicht notwendig, wenn das Land
endlich das versprochene Transparenzgesetz verabschieden würde. Durch dieses Gesetz
bekämen die Bürger etwa per Internet einen schnellen und kostenlosen Zugriff auf
Behördenunterlagen.
Für Rückfragen: Bärbel Hildebrand, Bund der Steuerzahler, Tel. 0211-99175-26
Mehr Informationen: Transparenz-Initiative "NRW blickt durch
www.nrw-blickt-durch.de
Andrea Defeld
Pressesprecherin
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Thorsten Sterk
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