[MD Presse] Grüne halten sich Sperrklausel-Tür offen

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So Mär 8 13:30:25 CET 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 07/15
Köln, 08.03.2015



Grüne halten sich Sperrklausel-Tür offen
Mehr Demokratie bedauert unklare Haltung

Die Initiative „Mehr Demokratie“ bedauert die weiterhin unklare Haltung 
der NRW-Grünen zu einer neuen Kommunalwahl-Sperrklausel. „Die Grünen 
haben sich zwar viele Wenns und Abers in ihren Beschluss geschrieben, 
eine klare Absage an eine neue Wahlhürde sieht aber anders aus“, 
kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

„Die Einführung einer niedrigschwelligen Sperrklausel von höchstens drei 
Prozent kann eine Möglichkeit sein, die Funktionsfähigkeit der Räte zu 
sichern“, heißt es im Beschluss des Landesparteirates der Grünen, der am 
Sonntag in Mülheim stattfand. Wichtiger seien aber konkrete Maßnahmen, 
die die Arbeit der Ehrenamtler in den Kommunalvertretungen spürbar 
verbesserten und damit das kommunale Ehrenamt attraktiver mache. Sollte 
ein Antrag zur Verankerung einer neuen Sperrklausel eingebracht werden, 
wollen die Grünen  auf eine hohe Rechtssicherheit und eine sorgfältige 
Begründung achten.

"Statt die Erfahrungen der letzten 16 Jahre gründlich auszuwerten, in 
denen die Räte ohne Sperrklausel ausgekommen sind, wird auf Basis von 
Vermutungen und persönlichen Erfahrungsberichten debattiert", meint 
Trennheuser. Er erinnerte daran, dass selbst ein von der SPD-Fraktion im 
Landtag in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Schluss kommt, dass 
der vom Verfassungsgerichthof des Landes geforderte Nachweis der 
Funktionsunfähigkeit von Räten auch nach der jüngsten Kommunalwahl nicht 
gegeben ist. „Weil damit klar ist, dass eine Änderung des 
Kommunalwahlgesetzes nicht lange Bestand hätte, soll die Sperrklausel 
nun in die Landesverfassung geschrieben werden. Auch da ist sie aber 
nicht sicher“, so Trennheuser.

Die Wahlrechtsexperten von Wahlrecht.de erläutern auf ihrer 
Internetseite, dass eine Sperrklausel ein Verstoß gegen das Grundgesetz 
wäre, das wie die Landesverfassung das Prinzip der Gleichheit aller bei 
einer Wahl abgegebenen Stimmen hochhält. Fallen Stimmen wegen einer 
Sperrklausel unter den Tisch, ist dieses Prinzip verletzt. Bei 
Wahlrecht.de er-wartet man deshalb, dass letztlich das 
Bundesverfassungsgericht über das Thema entscheiden wird.

Wenn der Verfassungsgerichtshof die Sperrklausel für grundgesetzwidrig 
halte, aber keinen Verstoß gegen die Landesverfassung feststellt, 
müssten die Richter die Klausel dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. 
Aber auch dann, wenn die Verfassungsrichter die Dreiprozenthürde für 
vereinbar mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit erklären wollten, müsse 
letztlich Karlsruhe entscheiden, weil damit von der Rechtsprechung des 
Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landesverfassungsgerichte 
abgewichen werde.

Sperrklausel-Gutachten für SPD-Fraktion ignoriert entscheidendes Problem
www.wahlrecht.de/news/2014/2014103001.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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