[MD Presse] Grüne halten sich Sperrklausel-Tür offen
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So Mär 8 13:30:25 CET 2015
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 07/15
Köln, 08.03.2015
Grüne halten sich Sperrklausel-Tür offen
Mehr Demokratie bedauert unklare Haltung
Die Initiative „Mehr Demokratie“ bedauert die weiterhin unklare Haltung
der NRW-Grünen zu einer neuen Kommunalwahl-Sperrklausel. „Die Grünen
haben sich zwar viele Wenns und Abers in ihren Beschluss geschrieben,
eine klare Absage an eine neue Wahlhürde sieht aber anders aus“,
kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.
„Die Einführung einer niedrigschwelligen Sperrklausel von höchstens drei
Prozent kann eine Möglichkeit sein, die Funktionsfähigkeit der Räte zu
sichern“, heißt es im Beschluss des Landesparteirates der Grünen, der am
Sonntag in Mülheim stattfand. Wichtiger seien aber konkrete Maßnahmen,
die die Arbeit der Ehrenamtler in den Kommunalvertretungen spürbar
verbesserten und damit das kommunale Ehrenamt attraktiver mache. Sollte
ein Antrag zur Verankerung einer neuen Sperrklausel eingebracht werden,
wollen die Grünen auf eine hohe Rechtssicherheit und eine sorgfältige
Begründung achten.
"Statt die Erfahrungen der letzten 16 Jahre gründlich auszuwerten, in
denen die Räte ohne Sperrklausel ausgekommen sind, wird auf Basis von
Vermutungen und persönlichen Erfahrungsberichten debattiert", meint
Trennheuser. Er erinnerte daran, dass selbst ein von der SPD-Fraktion im
Landtag in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu dem Schluss kommt, dass
der vom Verfassungsgerichthof des Landes geforderte Nachweis der
Funktionsunfähigkeit von Räten auch nach der jüngsten Kommunalwahl nicht
gegeben ist. „Weil damit klar ist, dass eine Änderung des
Kommunalwahlgesetzes nicht lange Bestand hätte, soll die Sperrklausel
nun in die Landesverfassung geschrieben werden. Auch da ist sie aber
nicht sicher“, so Trennheuser.
Die Wahlrechtsexperten von Wahlrecht.de erläutern auf ihrer
Internetseite, dass eine Sperrklausel ein Verstoß gegen das Grundgesetz
wäre, das wie die Landesverfassung das Prinzip der Gleichheit aller bei
einer Wahl abgegebenen Stimmen hochhält. Fallen Stimmen wegen einer
Sperrklausel unter den Tisch, ist dieses Prinzip verletzt. Bei
Wahlrecht.de er-wartet man deshalb, dass letztlich das
Bundesverfassungsgericht über das Thema entscheiden wird.
Wenn der Verfassungsgerichtshof die Sperrklausel für grundgesetzwidrig
halte, aber keinen Verstoß gegen die Landesverfassung feststellt,
müssten die Richter die Klausel dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Aber auch dann, wenn die Verfassungsrichter die Dreiprozenthürde für
vereinbar mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit erklären wollten, müsse
letztlich Karlsruhe entscheiden, weil damit von der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landesverfassungsgerichte
abgewichen werde.
Sperrklausel-Gutachten für SPD-Fraktion ignoriert entscheidendes Problem
www.wahlrecht.de/news/2014/2014103001.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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