[MD Presse] Bürgermeister-Pensionen im Verborgenen

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Di Nov 24 13:08:14 CET 2015


Bund der Steuerzahler NRW
Mehr Demokratie NRW
NABU NRW
Transparency Deutschland



Pressemitteilung 43/15
Köln, 24.11.2015




Bürgermeister-Pensionen im Verborgenen
Transparenz-Bündnis kritisiert Auskunftsverweigerung von Kommunen

Das Bündnis "NRW blickt durch" kritisiert, dass nach den jüngsten Bürgermeisterwahlen 
mehrere Kommunen die Auskunft über die Pensionen von abgewählten Bürgermeistern 
verweigern. "Auf unsere Anfrage hin haben sieben von acht angesprochenen Städten keine 
Zahlen herausgeben wollen. Wenn die Bürger nicht erfahren, wie viel von ihren Steuern an 
ehemalige Bürgermeister geht, ist das ein Skandal", sagt Eberhard Kanski, stellvertretender 
Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW. Sein Verein ist zusammen mit Mehr 
Demokratie, dem Naturschutzbund und der Antikorruptionsorganisation Transparency 
Deutschland Träger des Transparenz-Bündnisses. 

Der Bund der Steuerzahler hatte sich nach den Wahlen für die Versorgungsansprüche der 
abgewählten Bürgermeister interessiert, die nur eine Wahlperiode im Amt waren. Von Interesse 
war dabei, ob die großzügigen Anrechnungsmöglichkeiten im Versorgungsrecht für die 
kommunalen Wahlbeamten voll ausgeschöpft wurden. Grundsätzlich besteht ein 
Versorgungsanspruch nach acht ruhegehaltfähigen Dienstjahren und Vollendung des 45. 
Lebensjahres. 

Das Versorgungsrecht sieht speziell für die kommunalen Wahlbeamten eine besondere 
Regelung vor: So genannte förderliche Dienstzeiten wie etwa eine frühere berufliche oder 
ehrenamtliche Tätigkeit, die für das Wahlamt förderlich ist, können bis zu vier Jahren ebenso 
angerechnet werden wie Ausbildungs- und Studienzeiten. Über eine Anrechnung entscheidet 
der Stadtrat. Hierbei hat der Rat einen großen Ermessensspielraum. 

Auf seine Anfrage hin hatte nur die Stadt Schwelm dem Bund der Steuerzahler mitgeteilt, dass 
der Bürgermeister ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit 
ausgeschieden sei. Die Stadt Leverkusen antwortete überhaupt nicht. Die Gemeinde 
Weilerswist gab erst eine Antwort, nachdem der Steuerzahlerbund auf seinen presserechtlichen 
Auskunftsanspruch hingewiesen hatte, sah aber wie die Gemeinde Laer keinen Anspruch auf 
eine Auskunft. Auch die Stadt Grevenbroich äußerte Bedenken zum Auskunftsanspruch, teilte 
aber mit, dass anrechnungsfähige Vorzeiten der ehemaligen Bürgermeisterin weder bekannt, 
noch beantragt seien. Die Städte Nideggen und Menden beantworteten die Anfrage mit dem 
Hinweis auf den Datenschutz nicht inhaltlich. 

Besonders kurios ist die Antwort aus Essen. Die Stadt behauptet, dass es einen 
Pensionsanspruch gebe, dass sie aber wegen der Persönlichkeitsrechte des Ex-OB Reinhard Paß 
keine Einzelheiten nennen könne. Zudem habe der Rat die Entscheidung über 
anrechnungsfähige Vordienstzeiten an die Verwaltung delegiert. 

"So bleibt im Dunkeln, ob die Bürgermeister eine Versorgung aufgrund der Anerkennung 
förderlicher Zeiten erhalten und welche Tätigkeiten die Ratsleute anerkannt haben", bemängelt 
Kanski. Diese "Geheimniskrämerei" passe nicht zu den öffentlichen Ämtern, die die Gewählten 
über Jahre hinweg bekleideten. Das Bündnis "NRW blickt durch" fordert deshalb ein 
Transparenzgesetz, das Kommunen zur Offenlegung von Bürgermeister-Pensionen verpflichten 
würde.

Für Rückfragen: Andrea Defeld, Bund der Steuerzahler, Tel. 0211-99175-37

Mehr Informationen: Transparenz-Initiative "NRW blickt durch"
www.nrw-blickt-durch.de 

Andrea Defeld
Pressesprecherin

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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Mehr Demokratie e.V.
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Thorsten Sterk
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