[MD Presse] Frage nur zulässig, wenn der Rat sie stellt
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Do Okt 29 10:57:14 CET 2015
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 42/15
Köln, 29.10.2015
Frage nur zulässig, wenn der Rat sie stellt
Dorstener Rat stellt für unzulässig erklärte Frage zur Abstimmung
Der Dorstener Stadtrat will den Bürgern eine Frage zur Abstimmung stellen, die er selber in fast
identischer Form bei einem Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat. Das Begehren für den
Erhalt der Wichernschule wurde vom Rat gestern Abend mit den Stimmen von CDU und FDP
gestoppt. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete "Soll der Teilstand-ort Bismarckstraße
187 der Augustaschule (im Folgenden Wichernschule) in Dorsten auf Dauer erhalten bleiben?".
Diese Form der Frage halten CDU und FDP für irreführend, da nicht eindeutig formuliert. Nun
hat der Rat einen Ratsbürgerentscheid mit einer inhaltlich gleichen Fragestellung beschlossen.
Die Frage lautet "Soll der Teilstandort Bismarckstraße 187 der Augustaschule (Wichernschule) in
Dorsten auf Dauer erhalten bleiben?"
"Es stellt sich die Frage, wo es zwischen der Fragestellung des Bürgerbegehrens und des Rates
Unterschiede in der Eindeutigkeit gibt. Der Klammerzusatz in der Frage des Bürgerbegehrens ist
vielleicht überflüssig, hätte aber redaktionell beseitigt werden können, ohne das
Bürgerbegehren gleich für unzulässig zu erklären und damit 6.465 dafür geleistete
Unterschriften zu entwerten", kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der
Initiative "Mehr Demokratie".
Der Umgang mit dem Bürgerbegehren sei alles andere als souverän. Grund hierfür ist nach
Meinung von Trennheuser die Tatsache, dass es sich bei dem Bürgerbegehren für den Erhalt der
Wichernschule um das erste Bürgerbegehren in der Stadt handelt. "Wir machen leider häufiger
die Erfahrung, dass Politik und Verwaltungen bei der ersten direkt-demokratischen Initiative in
ihrer Stadt unsicher reagieren und über das Ziel hinaus schießen", sagt Trennheuser. Die
Dorstener sollen nun am 13. Dezember über die Fragestellung des Rates abstimmen.
Der Rat hatte im Juni beschlossen, die Grundschule auslaufen zu lassen. Ab 2016 sollen keine
Eingangsklassen mehr gebildet werden. Die Ratsmehrheit begründet ihre Entscheidung damit,
dass die Schülerzahlen allgemein rückläufig seien, da-her müssten einige Schulen geschlossen
werden.
Eine Elterninitiative wollte die Schulschließung mit dem gestern für unzulässig erklärten
Bürgerbegehren verhindern. Die Initiative argumentiert, dass die Wichernschule aufgrund ihrer
zentralen Lage zwischen den Stadtteilen Hervest und Holsterhausen für ein großflächiges
Einzugsgebiet das Prinzip der kurzen und eigenverantwortlich zu bewältigenden Schulwege
sichere. Sie weise eine gesunde Mischung von Kindern aus allen sozialen Schichten und
verschiedenen Nationalitäten auf. Aufgrund der Nähe zu sozialen Brennpunkten könne sie sehr
viel auffangen und korrigieren.
Mehr Informationen: Bürgerbegehren für Erhalt der Wichernschule
www.nrw.mehr-demokratie.de/dorsten.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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