[MD Presse] Frage nur zulässig, wenn der Rat sie stellt

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Do Okt 29 10:57:14 CET 2015


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 42/15
Köln, 29.10.2015



Frage nur zulässig, wenn der Rat sie stellt
Dorstener Rat stellt für unzulässig erklärte Frage zur Abstimmung

Der Dorstener Stadtrat will den Bürgern eine Frage zur Abstimmung stellen, die er selber in fast 
identischer Form bei einem Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hat. Das Begehren für den 
Erhalt der Wichernschule wurde vom Rat gestern Abend mit den Stimmen von CDU und FDP 
gestoppt. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete "Soll der Teilstand-ort Bismarckstraße 
187 der Augustaschule (im Folgenden Wichernschule) in Dorsten auf Dauer erhalten bleiben?". 
Diese Form der Frage halten CDU und FDP für irreführend, da nicht eindeutig formuliert. Nun 
hat der Rat einen Ratsbürgerentscheid mit einer inhaltlich gleichen Fragestellung beschlossen. 
Die Frage lautet "Soll der Teilstandort Bismarckstraße 187 der Augustaschule (Wichernschule) in 
Dorsten auf Dauer erhalten bleiben?"

"Es stellt sich die Frage, wo es zwischen der Fragestellung des Bürgerbegehrens und des Rates 
Unterschiede in der Eindeutigkeit gibt.  Der Klammerzusatz in der Frage des Bürgerbegehrens ist 
vielleicht überflüssig, hätte aber redaktionell beseitigt werden können, ohne das 
Bürgerbegehren gleich für unzulässig zu erklären und damit 6.465 dafür geleistete 
Unterschriften zu entwerten", kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der 
Initiative "Mehr Demokratie". 

Der Umgang mit dem Bürgerbegehren sei alles andere als souverän. Grund hierfür ist nach 
Meinung von Trennheuser die Tatsache, dass es sich bei dem Bürgerbegehren für den Erhalt der 
Wichernschule um das erste Bürgerbegehren in der Stadt handelt. "Wir machen leider häufiger 
die Erfahrung, dass Politik und Verwaltungen bei der ersten direkt-demokratischen Initiative in 
ihrer Stadt unsicher reagieren und über das Ziel hinaus schießen", sagt Trennheuser. Die 
Dorstener sollen nun am 13. Dezember über die Fragestellung des Rates abstimmen. 

Der Rat hatte im Juni beschlossen, die Grundschule auslaufen zu lassen. Ab 2016 sollen keine 
Eingangsklassen mehr gebildet werden. Die Ratsmehrheit begründet ihre Entscheidung damit, 
dass die Schülerzahlen allgemein rückläufig seien, da-her müssten einige Schulen geschlossen 
werden.

Eine Elterninitiative wollte die Schulschließung mit dem gestern für unzulässig erklärten 
Bürgerbegehren verhindern. Die Initiative argumentiert, dass die Wichernschule aufgrund ihrer 
zentralen Lage zwischen den Stadtteilen Hervest und Holsterhausen für ein großflächiges 
Einzugsgebiet das Prinzip der kurzen und eigenverantwortlich zu bewältigenden Schulwege 
sichere. Sie weise eine gesunde Mischung von Kindern aus allen sozialen Schichten und 
verschiedenen Nationalitäten auf. Aufgrund der Nähe zu sozialen Brennpunkten könne sie sehr 
viel auffangen und korrigieren.

Mehr Informationen: Bürgerbegehren für Erhalt der Wichernschule
www.nrw.mehr-demokratie.de/dorsten.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher 

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