[MD Presse] PM Bürgerbegehrensbericht 2016: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Do Jun 16 12:56:55 CEST 2016


Mehr Demokratie e.V.
Bundesverband
Pressemitteilung 09/16
16.06.16

Statistik zeigt: Direkte Demokratie ist kein Hindernis für Flüchtlingsunterkünfte
+++ Bürgerbegehrensbericht 2016: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern +++

Insgesamt fast 7.000 Bürgerbegehren und Ratsreferenden sowie 3.500 Bürgerentscheide zählt der Bürgerbegehrensbericht 2016 seit Einführung direktdemokratischer Verfahren auf Gemeindeebene (zuerst in Baden-Württemberg 1956). Mehr als die Hälfte davon fanden zwischen 2003 und 2015 statt. Der Bericht, den der Verein Mehr Demokratie zusammen mit dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie der Universität Marburg vorlegt, zeige einen verlässlichen Trend hin zu mehr direkter Demokratie, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

348 Verfahren wurden 2015 neu eingeleitet, das sind mehr als in den Jahren zuvor und mehr als in den ersten 30 Anwendungsjahren insgesamt. „Von der kommunalen und der Landesebene aus wächst der Druck, Volksabstimmungen endlich auch auf Bundesebene einzuführen“, so Beck. Der Großteil der Verfahren (5.788) wurde durch Unterschriftensammlung von Bürgern initiiert, in 1.170 Fällen löste der Gemeinderat Abstimmungen aus. „In einigen Bundesländern wie Bayern, NRW, Hamburg oder Berlin ist die direkte Demokratie aus dem politischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir beobachten, dass sich die Bundesländer aneinander orientieren und nach und nach die Verfahren verbessern“, sagt Beck.

Dennoch sei die Kluft zwischen den Ländern weiterhin groß, erläutert Prof. Dr. Hans J. Lietzmann, Leiter des Instituts für Demokratie- und Partizipationsforschung der Bergischen Universität Wuppertal. „In Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland haben viele Menschen auf Grund restriktiver gesetzlicher Regelungen noch nie eine Abstimmung in ihrer Gemeinde erlebt. Themeneinschränkungen, hohe Sammelhürden und kurze Fristen verhindern den wirksamen Gebrauch von Bürgerbegehren.“ So lag der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren in fünf Ländern (Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland) bei mehr als 40 Prozent. Insgesamt werden rund 29 Prozent aller Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. „Ein weiterer Fallstrick für die direkte Demokratie sind Zustimmungsquoren beim Bürgerentscheid, die etwa in Nordrhein-Westfalen und Berlin über 40 Prozent aller Abstimmungen unecht scheitern lassen“, erläutert Lietzmann. Betrachtet man die 3.491 Verfahren, die zum Bürgerentscheid kamen, scheiterten 12,8 Prozent (448) an der Abstimmungshürde – sie erhielten zwar die Mehrheit der Stimmen, konnten das geforderte Quorum aber nicht überspringen.

Was die Gesamtzahl der Verfahren angeht, bleibt Bayern, ein Land mit besonders anwendungsfreundlichen Regelungen, Spitzenreiter: Knapp 40 Prozent aller 6.985 Verfahren (2.727) fanden in Bayern statt. Berücksichtigt man die Zahl der Gemeinden und der Praxisjahre findet in einer Gemeinde Nordrhein-Westfalens durchschnittlich alle 13 Jahre ein Bürgerbegehren oder Ratsreferendum statt, in Bayern alle 16 Jahre. Am häufigsten kommt es in den Bezirken Hamburgs (jedes Jahr) und Berlins (alle drei Jahre) zu einem Verfahren, am seltensten in Rheinland-Pfalz (alle 268 Jahre). Knapp 49 Prozent aller von Bürgern initiierten Abstimmungen waren erfolgreich im Sinne der Initiatoren, die Beteiligung lag durchschnittlich bei rund 48 Prozent der Abstimmungsberechtigten.

Themen, die die Bürger umtreiben, sind vor allem Wirtschaftsprojekte (18,9 Prozent aller Verfahren) öffentliche Sozial- und Bildungseinrichtungen (18,3 Prozent) sowie Verkehrsprojekte (16,6 Prozent). „Das Thema Flüchtlingsunterkünfte spielt bei Bürgerbegehren keine besonders große Rolle“, stellt Beck fest. Insgesamt zählt der Bericht nicht mehr als 33 Begehren zu Flüchtlingsunterkünften, denen im gleichen Zeitraum über 6.000 Verfahren zu anderen Themen gegenüberstehen. 2015 beschäftigten sich 6 Prozent aller neuen Verfahren mit Flüchtlingsunterkünften, auf die vergangenen 20 Jahre gerechnet waren es nur rund 0,5 Prozent. Vier Verfahren waren erfolgreich im Sinne der Initiatoren: In drei Fällen übernahm der Gemeinderat das Anliegen und in einem Ratsreferendum stimmte eine Mehrheit für die Flüchtlingsunterkunft. „Es gab bisher keinen einzigen erfolgreichen Bürgerentscheid gegen eine Flüchtlingsunterkunft“, fasst Beck zusammen. „Denjenigen, die versuchen die direkte Demokratie gegen das Flüchtlingsthema auszuspielen, nimmt ein Blick auf die Zahlen den Wind aus den Segeln.“


Zusammenfassende Presse-Information:
http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Presse-Information_BB-Bericht2016.pdf

Bürgerbegehrensbericht zum Download:
https://www.mehr-demokratie.de/rankings-berichte.html
	
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