[MD Presse] Fwd: PM Volksbefragung: Verhandlung am BayVerfGH

Simon Strohmenger simon.strohmenger at mehr-demokratie.de
So Okt 23 22:34:16 CEST 2016


Pressemitteilung
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bayern
23.10.2016



+++++Volksbefragung ist eine Farce+++++++++++

+Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt über das umstrittene Instrument+


Am kommenden Montag, den 24.10.2016 verhandelt der Bayerische Verfassungsgerichtshof über
  die Regelungen zur Volksbefragung. Der Landesverband Bayern des Vereins Mehr Demokratie
sieht die unverbindliche Volksbefragung nicht als geeignetes Instrument der direkten
Demokratie. Nur die Landesregierung und die Mehrheit des Landtags können ein Thema setzen
und dieses den Bürgerinnen und Bürgern zur unverbindlichen Befragung vorlegen. Die
Opposition und vor allem die Bürger selbst bleiben bei der Themensetzung außen vor. Eine
echte Beteiligung der Bürger sieht anders aus.


„Kein anderes Bundesland kennt das Instrument einer Volksbefragung. Damit geht Bayern neue,
aber auch höchst fragwürdige Wege. Echte Bürgerbeteiligung schaut anders aus.“, meint
Susanne Socher, Vorstandssprecherin des Mehr Demokratie Landesverbands Bayern. Die Stärken
der direkten Demokratie liegen in der sachlichen Diskussion, losgelöst von Partei- oder
Machtinteressen, und in der Entfaltung von Themen aus den Reihen der Bürgerinnen und
Bürger.  Dann wirkt direkte Demokratie wie ein Spiegel der Gesellschaft und offenbart
Probleme, die den Menschen auf den Nägeln brennen und von den Parteien möglicherweise
übersehen werden.

Dies ist jedoch nicht die Absicht der unverbindlichen Volksbefragung. Ganz im Gegenteil
ist sie derart ausgestaltetet, dass eine Beteiligung ausschließlich von „oben nach unten“
möglich ist und zum anderen vom Wohlwollen der Staatsregierung abhängt. Die Gefahren
solcher Abstimmungen waren erst vor kurzem beim Brexit und der Abstimmung zur
Flüchtlingspolitik in Ungarn zu sehen. Beides von oben angesetzte Referenden, bei der die
Regierungen die Frage formulieren, den Zeitpunkt festlegen und keinerlei Alternativen zur
Abstimmung anbieten. Solche Abstimmungen haben lediglich akklamatorische Funktion.

Ähnlich sieht das auch der bayerische Finanzminister, Dr. Markus Söder in einem
Debattenbeitrag für XING: „Außerdem gibt es zwischen einem Referendum wie dem Brexit und
Volksentscheiden nach bayerischem Vorbild einen grundsätzlichen Unterschied: Es kommt
darauf an, dass die Initiative vom Volk ausgeht. Bei einem Referendum wird dem Volk nur
etwas zur Entscheidung vorgelegt.“
https://www.xing.com/news/klartext/wir-als-csu-sind-fur-volksentscheide-auf-bundesebene-913


Ehrlicher und wirksamer wäre es, die bestehenden Regelungen für Volksbegehren und
Volksentscheide auszubauen. Immer noch scheitern sehr viele Volksbegehren an den zu
hohen Hürden. Innerhalb von zwei Wochen müssen sich in ganz Bayern 10 Prozent
(etwa 940 000) Wahlberechtigte auf den Ämtern eintragen, damit es überhaupt zu einem
Volksentscheid kommt. „Zusätzlich dazu eine freie Unterschriftensammlung einzuführen
wäre schon eine enorme Erleichterung“, erläutert Susanne Socher. Auch müsse es möglich
sein über finanzwirksame Themen Volksbegehren zu initiieren.
  

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Mit besten Grüßen

Simon Strohmenger
Mehr Demokratie Bayern
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Susanne Socher
Sprecherin des Landesvorstandes
Mehr Demokratie Bayern
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