[MD Presse] PM MD Thüringen: Mehr Demokratie begrüßt Vorstoß für Volksbegehrens-Reform und fordert Gespräche mit CDU

Ralf-Uwe Beck rubeck at t-online.de
Sa Dez 16 13:07:58 CET 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Thüringen | Erfurt

Pressemitteilung
10.12.2017

Mehr Demokratie begrüßt Vorstoß für Volksbegehrens-Reform
Verfassungsgespräche zwischen Regierung und CDU führen!

Der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie begrüßt den Vorstoß 
der regierungstragenden Fraktionen für eine Reform der direkten Demokratie 
auf Landesebene. Mit dem auf der Tagesordnung der Plenumssitzung in der 
kommenden Woche stehenden Gesetzentwurfes für eine Verfassungsänderung werde 
eine echte und notwendige Reform des bestehenden Regelwerkes angestrebt. 
Gleichzeitig wirbt der Verein dafür, die Fraktionen von Linke, SPD und 
Grünen in Verfassungsgespräche mit der CDU eintreten: „Bewegen sich 
Regierung und CDU aufeinander zu, besteht tatsächlich eine Chance, die 
Volksbegehren von allzu hohen Hürden zu befreien und gleichzeitig das von 
der CDU vorgeschlagene fakultative Referendum einzuführen. Mit einer solchen 
Reform könnte Thüringen Verfassungsgeschichte schreiben“, so Mehr 
Demokratie-Sprecher Ralf-Uwe Beck.

Die letzte Reform der Volksbegehren läge fast 15 Jahre zurück. Die nunmehr 
vorgeschlagene Liberalisierung des Finanztabus sei längst überfällig. „Das 
Finanztabu für Volksbegehren ist ein alter Zopf und Ausdruck des Misstrauens 
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, so Beck. Dies sei, so zeigten 
Studien aus der Schweiz, nicht gerechtfertigt. „Dort, wo Menschen auch über 
finanzielle Belange mitentscheiden können, gehen die öffentlichen Ausgaben, 
die Schuldenaufnahme und die Steuerhinterziehung zurück. Die Bürger sind 
gute Haushalter.“

Mit der vorgeschlagenen Halbierung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren 
von zehn auf fünf Prozent bei freier Sammlung würde sich Thüringen dem 
Reformtrend in anderen Ländern anschließen.

Der Bürgerantrag könnte mit der Senkung der Unterschriftenhürde und der 
Streichung des Themenausschlusses überhaupt erst nutzbar gemacht werden. Es 
habe seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen 
Bürgerantrag gegeben. „So wie der Bürgerantrag derzeit gestaltet ist, wird 
ein Bürgerrecht nur vorgegaukelt“, so Beck. Der Umbau zum Einwohnerantrag 
folge der kommunalen Praxis. Hier habe sich der Einwohnerantrag bewährt. 
Allerdings geht Mehr Demokratie die von der rot-rot-grünen Koalition 
vorgeschlagene Senkung der Unterschriftenhürde von 50.000 auf 10.000 
Unterschriften nicht weit genug.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982



 



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