[MD Presse] PM MD Thüringen: Mehr Demokratie begrüßt Vorstoß für Volksbegehrens-Reform und fordert Gespräche mit CDU
Ralf-Uwe Beck
rubeck at t-online.de
Sa Dez 16 13:07:58 CET 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Thüringen | Erfurt
Pressemitteilung
10.12.2017
Mehr Demokratie begrüßt Vorstoß für Volksbegehrens-Reform
Verfassungsgespräche zwischen Regierung und CDU führen!
Der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie begrüßt den Vorstoß
der regierungstragenden Fraktionen für eine Reform der direkten Demokratie
auf Landesebene. Mit dem auf der Tagesordnung der Plenumssitzung in der
kommenden Woche stehenden Gesetzentwurfes für eine Verfassungsänderung werde
eine echte und notwendige Reform des bestehenden Regelwerkes angestrebt.
Gleichzeitig wirbt der Verein dafür, die Fraktionen von Linke, SPD und
Grünen in Verfassungsgespräche mit der CDU eintreten: „Bewegen sich
Regierung und CDU aufeinander zu, besteht tatsächlich eine Chance, die
Volksbegehren von allzu hohen Hürden zu befreien und gleichzeitig das von
der CDU vorgeschlagene fakultative Referendum einzuführen. Mit einer solchen
Reform könnte Thüringen Verfassungsgeschichte schreiben“, so Mehr
Demokratie-Sprecher Ralf-Uwe Beck.
Die letzte Reform der Volksbegehren läge fast 15 Jahre zurück. Die nunmehr
vorgeschlagene Liberalisierung des Finanztabus sei längst überfällig. „Das
Finanztabu für Volksbegehren ist ein alter Zopf und Ausdruck des Misstrauens
gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, so Beck. Dies sei, so zeigten
Studien aus der Schweiz, nicht gerechtfertigt. „Dort, wo Menschen auch über
finanzielle Belange mitentscheiden können, gehen die öffentlichen Ausgaben,
die Schuldenaufnahme und die Steuerhinterziehung zurück. Die Bürger sind
gute Haushalter.“
Mit der vorgeschlagenen Halbierung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren
von zehn auf fünf Prozent bei freier Sammlung würde sich Thüringen dem
Reformtrend in anderen Ländern anschließen.
Der Bürgerantrag könnte mit der Senkung der Unterschriftenhürde und der
Streichung des Themenausschlusses überhaupt erst nutzbar gemacht werden. Es
habe seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen
Bürgerantrag gegeben. „So wie der Bürgerantrag derzeit gestaltet ist, wird
ein Bürgerrecht nur vorgegaukelt“, so Beck. Der Umbau zum Einwohnerantrag
folge der kommunalen Praxis. Hier habe sich der Einwohnerantrag bewährt.
Allerdings geht Mehr Demokratie die von der rot-rot-grünen Koalition
vorgeschlagene Senkung der Unterschriftenhürde von 50.000 auf 10.000
Unterschriften nicht weit genug.
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982
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