[MD Presse] Westfalenwind irrt bei Bürgerbegehren

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Fr Jun 30 10:11:55 CEST 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 25/17
Köln, 30.06.2017



Westfalenwind irrt bei Bürgerbegehren
Initiative zu Windrädern unzulässig, behauptet Geschäftsführer

Die Initiative „Mehr Demokratie“ wirft dem Geschäftsführer des 
Windanlagen-Herstellers Westfalenwind, Michael Obst, vor, Unwahrheiten 
über ein Bürgerbegehren zum Thema Windräder in Borchen zu verbreiten. 
Obst hatte in einer Pressemitteilung seines Unternehmens die Meinung 
vertreten, dass das Bürgerbegehren für die Aufrechterhaltung von Klagen 
der Gemeinde gegen die Genehmigung von zehn Windkraftanlagen thematisch 
unzulässig sei. Außerdem müsse der Bürgermeister den Beschluss des 
Gemeinderats zur Rücknahme der Klagen umgehend umsetzen, weil das 
Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung habe.

„Das Bürgerbegehren ist zulässig. Bürgerbegehren haben zudem sehr wohl 
eine aufschiebende Wirkung“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander 
Trennheuser. „Die umstrittenen Klagen gegen die Genehmigung von 
Windkraftanlagen haben nichts mit den Themenausschlüssen für 
Bürgerbegehren zu tun. Die Gemeindeordnung schließt nur aus, dass die 
Bürger selber über Angelegenheiten entscheiden, die im Rahmen eines 
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu entscheiden sind. 
Das Bürgerbegehren fordert aber keine eigene, sondern eine gerichtliche 
Entscheidung über die Windanlagen-Genehmigung“, erläutert Trennheuser. 
Deshalb sei dieses Argument des Westfalenwind-Herstellers an den Haaren 
herbeigezogen.

Laut Mehr Demokratie schützt die NRW-Gemeindeordnung Bürgerbegehren 
durch eine aufschiebende Wirkung vor dem Unterlaufen werden durch 
Entscheidungen von Räten oder Bürgermeistern. „Wenn ein Bürgerbegehren 
vom Rat für zulässig erklärt worden ist, gilt die aufschiebende Wirkung 
bis zum folgenden Bürgerentscheid. Nach bayerischer Rechtsprechung zur 
gleichen Regelung dort tritt die aufschiebende Wirkung von 
Bürgerbegehren de facto sogar schon mit dem Tag der Einreichung der 
Unterschriften in Kraft“, erklärt Trennheuser die Rechtslage.

Westfalenwind-Geschäftsführer Obst hat ein Disziplinarverfahren gegen 
Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen beantragt, weil dieser seine 
Pflichten als kommunaler Hauptverwaltungsbeamter durch die 
Nichtrücknahme der Klagen verletze. Der Bürgermeister will die Klagen 
aufgrund des Bürgerbegehrens vorerst nicht zurückziehen.

Der Borchener Gemeinderat hatte die Rücknahme der Klagen wegen der nach 
Meinung der Ratsmehrheit geringen Erfolgsaussichten, zu erwartendem 
hoher Schaden für die Gemeinde und Regressansprüchen gegen die 
Ratsmitglieder in Höhe von neun Millionen Euro beschlossen.

„Regressansprüche direkt gegen Ratsmitglieder gibt es niemals“, sagt 
Trennheuser. Vielmehr versuche ein Unternehmer, mit unzulässigen Mittel 
auf Biegen und Brechen seine wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.

Hintergrund: Bürgerbegehren für Fortführung der Klagen gegen 
Windenergieanlagen in Borchen
www.nrw.mehr-demokratie.de/borchen.html

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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