[MD Presse] Westfalenwind irrt bei Bürgerbegehren
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Fr Jun 30 10:11:55 CEST 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 25/17
Köln, 30.06.2017
Westfalenwind irrt bei Bürgerbegehren
Initiative zu Windrädern unzulässig, behauptet Geschäftsführer
Die Initiative „Mehr Demokratie“ wirft dem Geschäftsführer des
Windanlagen-Herstellers Westfalenwind, Michael Obst, vor, Unwahrheiten
über ein Bürgerbegehren zum Thema Windräder in Borchen zu verbreiten.
Obst hatte in einer Pressemitteilung seines Unternehmens die Meinung
vertreten, dass das Bürgerbegehren für die Aufrechterhaltung von Klagen
der Gemeinde gegen die Genehmigung von zehn Windkraftanlagen thematisch
unzulässig sei. Außerdem müsse der Bürgermeister den Beschluss des
Gemeinderats zur Rücknahme der Klagen umgehend umsetzen, weil das
Bürgerbegehren keine aufschiebende Wirkung habe.
„Das Bürgerbegehren ist zulässig. Bürgerbegehren haben zudem sehr wohl
eine aufschiebende Wirkung“, sagt Landesgeschäftsführer Alexander
Trennheuser. „Die umstrittenen Klagen gegen die Genehmigung von
Windkraftanlagen haben nichts mit den Themenausschlüssen für
Bürgerbegehren zu tun. Die Gemeindeordnung schließt nur aus, dass die
Bürger selber über Angelegenheiten entscheiden, die im Rahmen eines
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu entscheiden sind.
Das Bürgerbegehren fordert aber keine eigene, sondern eine gerichtliche
Entscheidung über die Windanlagen-Genehmigung“, erläutert Trennheuser.
Deshalb sei dieses Argument des Westfalenwind-Herstellers an den Haaren
herbeigezogen.
Laut Mehr Demokratie schützt die NRW-Gemeindeordnung Bürgerbegehren
durch eine aufschiebende Wirkung vor dem Unterlaufen werden durch
Entscheidungen von Räten oder Bürgermeistern. „Wenn ein Bürgerbegehren
vom Rat für zulässig erklärt worden ist, gilt die aufschiebende Wirkung
bis zum folgenden Bürgerentscheid. Nach bayerischer Rechtsprechung zur
gleichen Regelung dort tritt die aufschiebende Wirkung von
Bürgerbegehren de facto sogar schon mit dem Tag der Einreichung der
Unterschriften in Kraft“, erklärt Trennheuser die Rechtslage.
Westfalenwind-Geschäftsführer Obst hat ein Disziplinarverfahren gegen
Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen beantragt, weil dieser seine
Pflichten als kommunaler Hauptverwaltungsbeamter durch die
Nichtrücknahme der Klagen verletze. Der Bürgermeister will die Klagen
aufgrund des Bürgerbegehrens vorerst nicht zurückziehen.
Der Borchener Gemeinderat hatte die Rücknahme der Klagen wegen der nach
Meinung der Ratsmehrheit geringen Erfolgsaussichten, zu erwartendem
hoher Schaden für die Gemeinde und Regressansprüchen gegen die
Ratsmitglieder in Höhe von neun Millionen Euro beschlossen.
„Regressansprüche direkt gegen Ratsmitglieder gibt es niemals“, sagt
Trennheuser. Vielmehr versuche ein Unternehmer, mit unzulässigen Mittel
auf Biegen und Brechen seine wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.
Hintergrund: Bürgerbegehren für Fortführung der Klagen gegen
Windenergieanlagen in Borchen
www.nrw.mehr-demokratie.de/borchen.html
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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