[MD Presse] [PM] Bremen bei Transparenz bundesweit dritter - Mehr Demokratie: Defizite bei Anfragen nach Informationen

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Do Mär 2 11:01:20 CET 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 3/2017
Bremen, den 2. März 2017

Bremen bei Transparenz bundesweit dritter
Mehr Demokratie: Defizite bei Anfragen nach Informationen

Das Bundesland Bremen ist im ersten bundesweiten Transparenzranking, das heute von Mehr Demokratie e.V. und der Open Knowledge Foundation veröffentlicht wurde, auf dem dritten Platz gelandet. Spitzenreiter sind Hamburg und Schleswig-Holstein. Bremen erreicht 62 von 100 möglichen Punkten (Hamburg 69, Schleswig-Holstein 66). Tim Weber von Mehr Demokratie e.V. sagt dazu: „Die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes von 2015 hat sich bemerkbar gemacht. Aber in Bremen ist auch noch Luft nach oben.“

Das von Mehr Demokratie e.V. und der Open Knowledge Foundation erstellte Ranking untersucht und bewertet die Regelungen für den Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger zu öffentlichen Informationen und Daten. Damit kommt zum Ausdruck, wie gut die Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger in den Bundesländern geregelt sind. „Eine gute Platzierung im Ranking bedeutet, dass es Bürgerinnen und Bürger leicht haben, an öffentliche Informationen zu kommen“ erläutert Weber das Ranking.

Knackpunkt in Bremen ist vor allem die Antragsstellung, wenn also Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu Informationen beantragen, die nicht über das Informationsregister zugänglich sind. Hier kann das Bremische IFG am wenigsten Punkte sammeln (nur 5 von 14 Punkten). Bei der Antragsstellung schneidet Bremen unter den Ländern mit IFG und auch im Vergleich zum IFG Bund am schlechtesten ab. 

So fehlt in Bremen eine Antragsassistenz, die Antragsteller dahingehend berät, an die gewünschten Informationen zu gelangen. Auch ein Internet-Tool für die Beantragung fehlt. Darüber hinaus fehlen Sanktionen, falls Behörden Fristen für Auskunftsersuchen verstreichen lassen. Sollte die Beantwortung einer IFG-Anfrage länger dauern, werden die Antragssteller nicht informiert. „Die Behörden können solche Anfragen aussitzen, wenn sie Informationen nicht herausgeben wollen. Hier kann das IFG noch verbessert werden“ fordert Tim Weber.

Informationsfreiheitsgesetze gibt es in elf Bundesländern und beim Bund, in Hamburg gilt ein modernes Transaprenzgesetz, das 2011 per Volksinitiative angeregt wurde. Weiße Flecken auf der Transparenzlandkarte sind Bayern, Hessen und Sachsen. Niedersachsen gehört zur Zeit auch noch dazu, dort ist aber ein Informationszugangsgesetz geplant.

Transparenzranking im Internet:
http://www.transparenzranking.de/laender/bremen/

Presse-Info und Ranking zum Download: 
http://www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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