[MD Presse] PM Volksbegehrensbericht 2017: Viele Initiativen kommen nicht bis zur Abstimmung

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Mi Mär 22 13:01:52 CET 2017


Mehr Demokratie e.V.
Bundesverband
Pressemitteilung 5/17
22.03.17

Direkte Demokratie: Zahl der Verfahren steigt / Große Unterschiede zwischen den Ländern
+++ Volksbegehrensbericht 2017: Viele Initiativen kommen nicht bis zur Abstimmung +++

Die direkte Demokratie wird immer häufiger genutzt – das zeigt der aktuelle Volksbegehrensbericht, den der Verein Mehr Demokratie heute (22. März) veröffentlicht. 324 durch die Bürger ausgelöste direktdemokratische Verfahren gab es bisher insgesamt, die meisten davon in Bayern (51), Hamburg (45) und Brandenburg (43). In die zweite Sammelstufe (Volksbegehren) kamen allerdings nur 91 Verfahren, erst in 23 Fällen haben die Bürger auch tatsächlich eine Abstimmung ausgelöst.

Betrachtet man den Zeitraum seit der Einführung der direkten Demokratie im ersten Bundesland 1946, werden vor allem seit den 1990er Jahren kontinuierlich mehr Initiativen gestartet. Das vergangene Jahr lag im Durchschnitt der letzten Jahre: 2016 wurden zwölf direktdemokratische Verfahren in acht Bundesländern neu eingeleitet. Insgesamt liefen 24 Verfahren.

„Es ist ein Ammenmärchen, dass die direkte Demokratie zu politischen Blockaden führt – im Gegenteil, die Bürger bringen frischen Wind in die Politik“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. „In 55 Prozent aller Fälle setzen die Bürgerinnen und Bürger neue Themen auf die Agenda, 10 Prozent der Initiativen machen Alternativvorschläge zu Gesetzen der Landtage und nur 35 Prozent wollen kürzlich beschlossene Gesetze korrigieren.“

Besonders in Ländern, wo die direkte Demokratie bereits zum Alltagsgeschäft gehört – etwa in Hamburg oder Berlin – würden auch die Regierenden routinierter im Umgang mit Volksbegehren. Verhandlungen und Kompromissvorschläge seien keine Seltenheit. Ein Rückschlag war allerdings das Hamburger Verfassungsgerichtsurteil von 2016, das die Bedingungen für Volksbegehren eher erschwert. „Die von der Thüringer CDU angestoßene Debatte über Veto-Volksbegehren, sogenannte fakultative Referenden, zeigt hingegen, dass Politiker und Bürger sich auch als Partner statt als Gegenspieler begreifen können“, meint Beck. In 28 Prozent der Fälle erzielen Initiativen Erfolge oder Teilerfolge, ohne dass es zur Abstimmung kommt.

Demgegenüber steht, dass 65 Prozent aller Verfahren ohne Volksentscheid scheitern – meist weil sie nicht über die Unterschriftenhürde kommen, für unzulässig erklärt werden oder die Initiativen sie zurückziehen. Im Jahr 2016 wird das besonders deutlich: Vier von sechs Volksbegehren (Brandenburg: Gegen die 3. Startbahn BER und gegen Windkraft; Mecklenburg-Vorpommern: zwei Initiativen gegen Windkraft) mussten in der zweiten Sammelstufe aufgeben, weil sie nicht genügend Unterschriften zusammenbekamen.

Während es in Berlin alle 2,5 und in Hamburg alle 5 Jahre zur Abstimmung kommt, haben die Bürger in neun Bundesländern noch nie einen von unten initiierten Volksentscheid erlebt. Dringenden Reformbedarf sieht Mehr Demokratie in Hessen, wo hohe Unterschriftenhürden mit kurzen Sammelfristen und dem Zwang, auf dem Amt zu unterschreiben, gekoppelt sind. Im Rahmen einer Verfassungsreform könnte dort auch die direkte Demokratie erleichtert werden. Auch in Berlin hat die rot-rot-grüne Regierung Reformen angekündigt. Im Gespräch sind klarere Regeln für den Ablauf von Volksbegehren und die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen.

Volksbegehrensbericht als PDF: und Presse-Zusammenfassung (3 Seiten):
https://www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

Mehr Demokratie e.V.


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Mehr Demokratie e.V.
Anne Dänner
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