[MD Presse] PM Direkte Demokratie in den Ländern: Schlusslicht Sachsen-Anhalt
Anne Dänner
presse at mehr-demokratie.de
Mi Mär 22 18:14:50 CET 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung
22.3.2017
*Direkte Demokratie in den Ländern: Schlusslicht Sachsen-Anhalt *
Der Bundesvorstand von Mehr Demokratie e.V.
hat seinen Volksbegehrensbericht 2017 der Presse vorgestellt. Danach gab
es in Sachsen-Anhalt in den letzten 10 Jahren lediglich ein einziges
Volksbegehren: "Gegen zwangsweise Bildung von Einheitsgemeinden" im Jahr
2010. Dieses scheiterte an der zu geringen Anzahl von Unterschriften. Im
Ranking der 16 Bundesländer nimmt Sachsen-Anhalt damit den letzten Platz
ein (VBB, Seite 15). Den bisher einzigen Volksentscheid in
Sachsen-Anhalt gab es 2005: "Für ein kinder- und jugendfreundliches
Sachsen-Anhalt", der jedoch trotz klarer Abstimmungsmehrheit am zu
geringen Zustimmungsquorum scheiterte.
Bisher steht direkte Demokratie auf Landesebene in Sachsen-Anhalt also
lediglich auf dem Papier. Schuld daran tragen nach Meinung von Mehr
Demokratie vor allem die auch im Vergleich zu anderen Bundesländern viel
zu hohen, gesetzlich vorgeschriebenen Quoren. Bereits im September 2016
hatte der Landesverband Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie in einem
Offenen Brief an alle Mitglieder des Landtages darauf hingewiesen. So
muss ein Volksbegehren bisher von mindestens 9 Prozent aller
Wahlberechtigten unterschrieben werden. Vorgeschlagen wurde hier eine
Absenkung auf 5 Prozent. Für Volksentscheide zu einfachen Gesetzen gilt
bisher, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit aller gültigen Stimmen
auch noch mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen müssen.
Bei Volksentscheiden, die eine Änderung der Landesverfassung zur Folge
haben, bedarf es mindestens einer zwei Drittel Mehrheit aller gültigen
Stimmen und einer Zustimmung von mindestens 50 Prozent aller
Wahlberechtigten. Hier schlägt Mehr Demokratie vor, Zustimmungsquoren
gänzlich abzuschaffen, so wie dies in Bayern und Hessen bereits jetzt
der Fall ist. Stattdessen sollte analog wie bei Wahlen verfahren werden,
wo lediglich die Mehrheit der gültigen Stimmen entscheidet. Was bei der
Wahl eines Landtages für die nächsten 5 Jahre geht, muss doch wohl
auch bei einer Sachentscheidung möglich sein, argumentiert Mehr
Demokratie. Ebenso wichtig ist aber auch der Wegfall des sogenannten
Finanztabus, wonach gegenwärtig Gesetzentwürfe "von unten" von
vornherein abgelehnt werden, die "ein Haushaltsgesetz, Abgabengesetz
oder Besoldungsregelungen zum Gegenstand" haben. Hierdurch wird die
Volkssouveränität, entgegen Artikel 20, Absatz 2 Grundgesetz, in
erheblichem Maße eingeschränkt und der Landtag entscheidet häufig "in
eigener Sache".
Interessant für Sachsen-Anhalt dürfte aber auch der Vorschlag der
Thüringer CDU sein, die direkte Demokratie, das heißt die
stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Gesetzgebung,
durch ein fakultatives Referendum auszubauen
(VBB, Seite 26). Danach sollen Gesetze grundsätzlich erst nach 100 Tagen
in Kraft treten. Kommen in dieser Zeit 50 Tausend Unterschriften
zusammen, wird durch Volksabstimmung entschieden, ob das Gesetz in Kraft
tritt oder nicht. In der Schweiz wird das fakultative Referendum bereits
seit 1874 äußerst erfolgreich praktiziert.
Hans-Dieter Weber
Mehr Demokratie e.V.
Landesvorstandssprecher Sachsen-Anhalt
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Mehr Demokratie e.V.
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