[MD Presse] PM Direkte Demokratie in den Ländern: Schlusslicht Sachsen-Anhalt

Anne Dänner presse at mehr-demokratie.de
Mi Mär 22 18:14:50 CET 2017


Mehr Demokratie e.V.

Landesverband Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung

22.3.2017

*Direkte Demokratie in den Ländern: Schlusslicht Sachsen-Anhalt *

Der Bundesvorstand von Mehr Demokratie e.V. 
hat seinen Volksbegehrensbericht 2017 der Presse vorgestellt. Danach gab 
es in Sachsen-Anhalt in den letzten 10 Jahren lediglich ein einziges 
Volksbegehren: "Gegen zwangsweise Bildung von Einheitsgemeinden" im Jahr 
2010. Dieses scheiterte an der zu geringen Anzahl von Unterschriften. Im 
Ranking der 16 Bundesländer nimmt Sachsen-Anhalt damit den letzten Platz 
ein (VBB, Seite 15). Den bisher einzigen Volksentscheid in 
Sachsen-Anhalt gab es 2005: "Für ein kinder- und jugendfreundliches 
Sachsen-Anhalt", der jedoch trotz klarer Abstimmungsmehrheit am zu 
geringen Zustimmungsquorum scheiterte.

Bisher steht direkte Demokratie auf Landesebene in Sachsen-Anhalt also 
lediglich auf dem Papier. Schuld daran tragen nach Meinung von Mehr 
Demokratie vor allem die auch im Vergleich zu anderen Bundesländern viel 
zu hohen, gesetzlich vorgeschriebenen Quoren. Bereits im September 2016 
hatte der Landesverband Sachsen-Anhalt von Mehr Demokratie in einem 
Offenen Brief an alle Mitglieder des Landtages darauf hingewiesen. So 
muss ein Volksbegehren bisher von mindestens 9 Prozent aller 
Wahlberechtigten unterschrieben werden. Vorgeschlagen wurde hier eine 
Absenkung auf 5 Prozent. Für Volksentscheide zu einfachen Gesetzen gilt 
bisher, dass zusätzlich zur einfachen Mehrheit aller gültigen Stimmen 
auch noch mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten zustimmen müssen. 
Bei Volksentscheiden, die eine Änderung der Landesverfassung zur Folge 
haben, bedarf es mindestens einer zwei Drittel Mehrheit aller gültigen 
Stimmen und einer Zustimmung von mindestens 50 Prozent aller 
Wahlberechtigten. Hier schlägt Mehr Demokratie vor, Zustimmungsquoren 
gänzlich abzuschaffen, so wie dies in Bayern und Hessen bereits jetzt 
der Fall ist. Stattdessen sollte analog wie bei Wahlen verfahren werden, 
wo lediglich die Mehrheit der gültigen Stimmen entscheidet. Was bei der 
Wahl eines Landtages für die nächsten 5 Jahre geht, muss doch wohl 
auch bei einer Sachentscheidung möglich sein, argumentiert Mehr 
Demokratie. Ebenso wichtig ist aber auch der Wegfall des sogenannten 
Finanztabus, wonach gegenwärtig Gesetzentwürfe "von unten" von 
vornherein abgelehnt werden, die "ein Haushaltsgesetz, Abgabengesetz 
oder Besoldungsregelungen zum Gegenstand" haben. Hierdurch wird die 
Volkssouveränität, entgegen Artikel 20, Absatz 2 Grundgesetz, in 
erheblichem Maße eingeschränkt und der Landtag entscheidet häufig "in 
eigener Sache".

Interessant für Sachsen-Anhalt dürfte aber auch der Vorschlag der 
Thüringer CDU sein, die direkte Demokratie, das heißt die 
stärkere Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Gesetzgebung, 
durch ein fakultatives Referendum auszubauen

(VBB, Seite 26). Danach sollen Gesetze grundsätzlich erst nach 100 Tagen 
in Kraft treten. Kommen in dieser Zeit 50 Tausend Unterschriften 
zusammen, wird durch Volksabstimmung entschieden, ob das Gesetz in Kraft 
tritt oder nicht. In der Schweiz wird das fakultative Referendum bereits 
seit 1874 äußerst erfolgreich praktiziert.

Hans-Dieter Weber

Mehr Demokratie e.V.

Landesvorstandssprecher Sachsen-Anhalt

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Anne Dänner
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