[MD Presse] [PM] Korrektur: Fünf Jahre bedeutet weniger Einfluss für Wählerinnen und Wähler

Dirk Schumacher | Mehr Demokratie e.V. dirk.schumacher at mehr-demokratie.de
Mi Mai 10 16:03:19 CEST 2017


Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie die korrigierte Überschrift unserer Pressemitteilung, die in der ersten Aussendung fehlerhaft war. Natürlich bedeutet eine Wahlperiode von fünf Jahren weniger Einfluss für Wählerinnen und Wähler und nicht die vierjährige.
Vielen Dank!

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen

Pressemitteilung 8/2017
Bremen, den 10. Mai 2017

Fünf Jahre bedeutet weniger Einfluss für Wählerinnen und Wähler
Mehr Demokratie lobt Volksentscheid über Wahlperiode

In Bremen findet am 24. September, parallel zur Bundestagswahl ein Volksentscheid statt. Abgestimmt wird über die Frage, ob die Wahlperiode im Land Bremen von vier auf fünf Jahre verlängert werden soll. Das hat die Bürgerschaft (Landtag) heute nachmittag einstimmig beschlossen. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt den ersten Bremer Volksentscheid seit 23 Jahren, spricht sich aber für eine Beibehaltung der vierjährigen Wahlperiode aus. Katrin Tober, Sprecherin des Vereins: „Super, dass der
Volksentscheid stattfindet! Das ist die Chance für eine öffentliche Debatte über diese wichtige Frage, die alle Wählerinnen und Wähler direkt betrifft.“

Für die Beibehaltung der vierjährigen Wahlperiode spricht sich Mehr Demokratie aus, weil Wahlen zum Kern der Demokratie gehören. Sie schaffen Legitimation für das Parlament als das einzige direkt legitimierte Verfassungsorgan. Wenn dieses nur noch alle fünf statt alle vier Jahre gewählt wird, schwächt das die Demokratie. Die Verlängerung der Wahlperiode ist ein Einschnitt in die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger und verschlechtert die demokratische Kontrolle.

Das Argument, die Verlängerung schaffe mehr Arbeitszeit für die Abgeordneten, überzeugt  Mehr Demokratie nicht. Auch treffe das Argument, neue Abgeordnete bräuchten mehr Einarbeitungszeit, bei weitem nicht für alle zu, denn nur ein Teil der Abgeordneten kommt nach der Wahl neu in die Bürgerschaft. Wer mehr Zeit für die Umsetzung seiner politischen Projekte brauche, könne sich noch einmal zur Wahl stellen, so Mehr Demokratie. Mehr Demokratie verweist auf andere Staaten, in denen die Wahlperiode noch kürzer oder wenigstens genauso lang sei wie in Bremen. Schließlich werde auch die Arbeitsfähigkeit des Bundestages nicht angezweifelt.

Die jetzige vierjährige Wahlperiode schaffe die richtige Balance zwischen der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und den Rechten des Souveräns. Für die Stadt Bremen sei die Wahl außerdem die einzige Wahl innerhalb der Wahlperiode, da kein separates Kommunalparlament gewählt werde wie in den Flächenländern. Den Ausbau der direkten Demokratie als Argument für eine Verlängerung herzunehmen, greift zu kurz. Denn das Instrument werde bislang selten genutzt, Wahlen hingegen seien die einzige verlässlich
stattfindende Beteiligungsmöglichkeit. „Nur weil die anderen Bundesländer auf fünf Jahre verlängert haben, müssen wir das nicht auch machen“ sagt Tober.

Die Wahlperiode wird verlängert, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt und wenn diese Mehrheit mindestens zwanzig Prozent der Stimmberechtigten entspricht. In Bremen gab es seit 1947 drei Volksentscheide: 1947 über die Verfassung, ebenfalls 1947 über einen Verfassungsartikel zur betrieblichen Mitbestimmung und 1994 über eine
Revision der Landesverfassung. In den drei Fällen wurden die Vorlagen angenommen. Einen von den Bürgerinnen und Bürgern initiierten Volksentscheid gab es in Bremen hingegen noch nie. Volksentscheide über die Verlängerung der Wahlperiode gab es in der Vergangenheit in Hessen und Bayern, in beiden Fällen wurde die Verlängerung, allerdings in Bayern im Paket mit anderen Abstimmungsfragen, angenommen.

Dirk Schumacher
Pressesprecher

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