[MD Presse] Sperrklausel: Scheitern mit Ansage
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Di Nov 21 11:32:37 CET 2017
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Pressemitteilung 38/17
Köln, 21.11.2017
Sperrklausel: Scheitern mit Ansage
Verfassungsgericht kippt Wahlhürde in NRW
Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit
der Kommunalwahl in NRW ist für die Initiative „Mehr Demokratie“ ein
„Scheitern mit Ansage“. „SPD, CDU und Grüne haben sich bei ihrer
Entscheidung von vornherein auf dünnem Eis bewegt. Jetzt sind sie ins
Eis eingebrochen“, erklärt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.
Die Richter in Münster hatten heute die im Juni 2016 von SPD, CDU und
Grünen beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel als mit der
Landesverfassung nicht vereinbar bewertet. Das Verfassungsgericht
begründete seine Entscheidung damit, dass die im Grundgesetz verankerten
Wahlrechtsgrundsätze auch für die kommunale Ebene gälten. Deshalb
müssten alle bei Kommunalwahlen abgegebenen Stimmen die gleiche
Erfolgschance haben. Diese Chancengleichheit sei mit einer Sperrklausel
nicht mehr gegeben.
„Die Landtagsmehrheit hat aus den vorangegangenen Urteilen des
Verfassungsgerichts nichts gelernt. Die Richter haben immer den Nachweis
der Funktionsunfähigkeit von Räten als Voraussetzung für eine
Sperrklausel benannt. Diesen Nachweis konnten die
Sperrklausel-Befürworter trotz aller Bemühungen auch diesmal nicht
erbringen“, sagt Trennheuser. In der Verhandlung über die Klagen von
acht Parteien habe der Rechtsvertreter von SPD, CDU und Grünen deshalb
versucht, die Wahlrechtsgrundsätze selber infrage zu stellen. „Der
Versuch, dabei das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen für NRW zu
relativieren, ist heute aber krachend gescheitert“, stellt Trennheuser fest.
Mehr Demokratie hatte von Beginn an vor der Wiedereinführung einer
Kommunalwahl-Sperrklausel gewarnt. Jetzt fordert die Initiative, aus dem
Urteil des Verfassungsgerichtshofs endlich die richtigen Konsequenzen zu
ziehen. „Probleme wie etwa die mitunter lange Dauer von Ratssitzungen
lassen sich sehr einfach mit der Geschäftsordnung lösen“, erläutert
Trennheuser.
Mehr Demokratie befürwortet außerdem ein aus Sicht des Vereins
demokratischeres Wahlrecht. „Die Wähler sollten die Möglichkeit haben,
ihre Favoriten für die Räte gezielt aus den Kandidatenlisten aller
Parteien auszuwählen“, schlägt Trennheuser vor. Dafür hatten sich in der
Landtagsanhörung zur Einführung der Sperrklausel neben Mehr Demokratie
auch einige andere Experten stark gemacht. Dieses „Kumulieren und
Panaschieren“ genannte Wahlrecht wird in 13 Bundesländern teilweise
bereits seit Jahrzehnten praktiziert. Mehrere Anläufe zur Einführung
dieses Wahlsystems in NRW waren im Landtag aber am Widerstand von SPD
und CDU gescheitert.
Hintergrund:
Verfassungsgericht kippt Sperrklausel
www.nrw.mehr-demokratie.de/themen/wahlen/aktuell/sperrklausel
Mehr Demokratie beim Kommunalwahlen
www.nrw.mehr-demokratie.de/themen/wahlen/was-wir-wollen/kommunalwahl
Thorsten Sterk
Pressesprecher
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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
Thorsten Sterk, Pressesprecher
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