[MD Presse] Sperrklausel: Scheitern mit Ansage

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Di Nov 21 11:32:37 CET 2017


Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW


Pressemitteilung 38/17
Köln, 21.11.2017



Sperrklausel: Scheitern mit Ansage
Verfassungsgericht kippt Wahlhürde in NRW

Das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit 
der Kommunalwahl in NRW ist für die Initiative „Mehr Demokratie“ ein 
„Scheitern mit Ansage“. „SPD, CDU und Grüne haben sich bei ihrer 
Entscheidung von vornherein auf dünnem Eis bewegt. Jetzt sind sie ins 
Eis eingebrochen“, erklärt Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser.

Die Richter in Münster hatten heute die im Juni 2016 von SPD, CDU und 
Grünen beschlossene 2,5-Prozent-Sperrklausel als mit der 
Landesverfassung nicht vereinbar bewertet. Das Verfassungsgericht 
begründete seine Entscheidung damit, dass die im Grundgesetz verankerten 
Wahlrechtsgrundsätze auch für die kommunale Ebene gälten. Deshalb 
müssten alle bei Kommunalwahlen abgegebenen Stimmen die gleiche 
Erfolgschance haben. Diese Chancengleichheit sei mit einer Sperrklausel 
nicht mehr gegeben.

„Die Landtagsmehrheit hat aus den vorangegangenen Urteilen des 
Verfassungsgerichts nichts gelernt. Die Richter haben immer den Nachweis 
der Funktionsunfähigkeit von Räten als Voraussetzung für eine 
Sperrklausel benannt. Diesen Nachweis konnten die 
Sperrklausel-Befürworter trotz aller Bemühungen auch diesmal nicht 
erbringen“, sagt Trennheuser. In der Verhandlung über die Klagen von 
acht Parteien habe der Rechtsvertreter von SPD, CDU und Grünen deshalb 
versucht, die Wahlrechtsgrundsätze selber infrage zu stellen. „Der 
Versuch, dabei das Prinzip der Gleichheit aller Stimmen für NRW zu 
relativieren, ist heute aber krachend gescheitert“, stellt Trennheuser fest.

Mehr Demokratie hatte von Beginn an vor der Wiedereinführung einer 
Kommunalwahl-Sperrklausel gewarnt. Jetzt fordert die Initiative, aus dem 
Urteil des Verfassungsgerichtshofs endlich die richtigen Konsequenzen zu 
ziehen. „Probleme wie etwa die mitunter lange Dauer von Ratssitzungen 
lassen sich sehr einfach mit der Geschäftsordnung lösen“, erläutert 
Trennheuser.

Mehr Demokratie befürwortet außerdem ein aus Sicht des Vereins 
demokratischeres Wahlrecht. „Die Wähler sollten die Möglichkeit haben, 
ihre Favoriten für die Räte gezielt aus den Kandidatenlisten aller 
Parteien auszuwählen“, schlägt Trennheuser vor. Dafür hatten sich in der 
Landtagsanhörung zur Einführung der Sperrklausel neben Mehr Demokratie 
auch einige andere Experten stark gemacht. Dieses „Kumulieren und 
Panaschieren“ genannte Wahlrecht wird in 13 Bundesländern teilweise 
bereits seit Jahrzehnten praktiziert. Mehrere Anläufe zur Einführung 
dieses Wahlsystems in NRW waren im Landtag aber am Widerstand von SPD 
und CDU gescheitert.

Hintergrund:

Verfassungsgericht kippt Sperrklausel
www.nrw.mehr-demokratie.de/themen/wahlen/aktuell/sperrklausel

Mehr Demokratie beim Kommunalwahlen
www.nrw.mehr-demokratie.de/themen/wahlen/was-wir-wollen/kommunalwahl

Thorsten Sterk
Pressesprecher

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Mehr Demokratie e.V.
Landesverband NRW
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